„Der Fiskaltaxameter kommt, soviel ist sicher“, steht in der Einladung der IHK Ulm zu einer Informationsveranstaltung. „Mit ihm sollen Manipulationen an den Aufzeichnungen im Taxi der Vergangenheit angehören. Durch eine gesicherte Schnittstelle am Gerät soll später auch die direkte Übertragung von Daten an die Finanzbehörden möglich sein.“
Weil aber unter den Unternehmern immer noch große Unsicherheit herrscht, welche technischen Lösungen von den Behörden anerkannt werden, hatten verschiedene schwäbische Industrie- und Handelskammern unter der Regie der IHK Ulm zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, zu der rund 180 Taxi- und Mietwagenunternehmer erschienen sind.
Hauptredner dort war Thomas Grätz, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands BZP. In einem rund einstündigen Vortrag fasste er zunächst die europa- und finanzrechtlichen Vorgaben zusammen, die zu einer Umstellung ab 1. Januar 2017 führen. Da ist zum einen die europäische Messgeräteverordnung „MID“ aus dem Jahr 2004, die unter anderem genau definiert, dass ab 31.10.2016 nur noch Taxameter von Herstellern in Verkehr und von Taxiunternehmen in Betrieb gebracht werden dürfen, die über eine Schnittstelle zur manipulationssicheren Datenaufzeichnung verfügen. Aktuelle Baureihen der gängigen Hersteller (Hale, Kienzle, Semitron und andere) erfüllen diese technischen Voraussetzungen bereits seit einigen Jahren. Ältere Modelle können nach der Einschätzung von Grätz aber weiterhin eingesetzt werden. Forderungen des BZP, diesen Einsatz auf maximal zwei Jahre zu begrenzen, wurden bisher nicht umgesetzt.
Ebenfalls aus dem Jahr 2004 stammt das so genannte Schichtzettel-Urteil, in dem auch Kleinstunternehmer zur Führung von Einzelaufzeichnungen verpflichtet werden.
Als Reaktion auf die MID veröffentlichte schließlich im November 2010 das Bundesfinanzministerium ein Schreiben, in dem die künftigen Anforderungen an die Bereitstellung der Umsatzdaten durch den Unternehmer definiert wird. Wenn eine Auslese der Taxameter-Daten in elektronischer Form möglich ist, soll diese auch elektronisch erfolgen. Spätestens ab 1. Januar 2017 und somit rund zwei Monate nach Inkrafttreten der MID, werden die Prüfer des Finanzamtes darauf achten.
Das Problem dabei: Die MID gilt nur für Taxameter, nicht für Wegstreckenzähler, weshalb Grätz eine Verschiebung des Taxiverkehrs in den – dann weniger kontrollierbaren – Mietwagenbereich befürchtet. Je weniger Taxis unterwegs sind, desto schwieriger werde die Grundversorgung. „Wenn diese nicht mehr gewährleistet ist, wächst die Gefahr, dass die Politik durch entsprechende Gesetzesänderungen externen Wettbewerbern wie dem US-Unternehmen Uber den Markteintritt erleichtert“, warnt Grätz.
Ein weiteres Problem: Das BMF-Schreiben ist keine Rechtsverordnung, nur eine interne Handlungsanweisung an die Prüfstellen. Die rechtliche Basis für eine ordnungsgemäße Buchführung bildet der § 146 der Abgabenverordnung (AO). Somit können rein rechtlich auch handgeschriebene Aufzeichnungen, die sich an die Vorgaben des Schichtzettel-Urteils von 2004 halten, ausreichend sein, ebenso wie derzeit gängige Key-Systeme oder Kassenlösungen, bestätigte Grätz. Allerdings fällt es bei solchen Aufzeichnungen schwer, die Unveränderbarkeit der Ursprungsdaten nachzuweisen.
Eine solche für Finanzämter wichtige Manipulationssicherheit wurde vor einigen Jahren mit dem so genannten INSIKA-Verfahren entwickelt. Über eine TIM-Card werden die Daten aus dem Taxameter verschlüsselt und signiert, so dass nachträgliche Änderungen zwar möglich, aber jederzeit nachvollziehbar und somit seitens des Unternehmers auch schlüssig begründet sein müssen.
In Gesprächen mit diversen Beamten der Oberfinanzdirektionen der Länder lasse sich laut Grätz immer mehr die Tendenz erkennen, dass man künftig nur noch denjenigen Unternehmern traue, die ein solches Verfahren einsetzen. Dazu passe auch eine brandaktuelle Veröffentlichung der Berliner Finanzverwaltung und der dortigen Genehmigungsbehörde „LABO“, die den Einsatz des INSIKA-Verfahrens als Voraussetzung für künftige Konzessionsverlängerungen betrachten. Rechtlich betrachtet sei das gewagt, sagt Grätz. Eine mittelbare Rechtswirkung kann mit solchen Maßnahmen allerdings sehr wohl erzielt werden, weshalb das Fazit des Vortrags eindeutig ausfällt: Mit dem Einsatz eines MID-Taxameters und gleichzeitiger Anwendung des INSIKA-Verfahrens ist man „Stand heute auf der sicheren Seite“, gab Grätz seine persönliche Einschätzung bekannt.
Jürgen Hartmann
Martin Birling (links) und Jonas Pürckhauer (2.v.r.) von der IHK Ulm waren die Gastgeber. Thomas Grätz (2.v.l.) referierte über den Fiskaltaxameter. Harald Lauxmann vom Hauptzollamt Ulm berichtet in seinem Vortrag von der aktuellen Prüfungspraxis zum Mindestlohn.
Fotos: Taxi Times
Gerne würden wir uns auf INSIKA verlassen. Leider gibt es so gut wie keine Werkstatt, die die Geräte einbauen kann. Sind diese dann verbaut ist nicht garantiert, dass alles jederzeit funktioniert. Als Unternehmer bin ich für die ordnungsgemäße Buchführung allerdings selbst verantwortlich und kann die Verantwortung nicht an INSKA übertragen. Dies bedeutet, wer dem gerecht werden möchte sollte weiterhin Schichtnachweise führen, das Programm täglich auf Funktion prüfen und darüber hinaus die online erfassten Daten (Taxameterdaten ohne Krankenfahrtentarif) korrigieren. Der zusätzliche Arbeitsaufwand je Schicht beträgt ca. 15 MInuten je Taxe. Die Versprechen, dass der Arbeitsaufwand durch INSIKA geringer wird und das Führen von Schichtzetteln überflüssig ist, kann ich nicht teilen. Das System ist nur bedingt einsatzbereit und entspricht keinesfalls unter diesen Umständen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung. Zu diesem Thema kann man abschließend nur sagen, wer sich nur auf INSIKA verlässt sollte schon mal Rücklagen für die Hinzuschätzung des Finanzamtes bilden. Mich wundert es allerdings schon sehr, dass über diese Probleme nur wenig berichtet wird.