BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz hielt vergangenen Mittwoch vor der IHK Pfalz und Rheinhessen in Mainz einen Vortrag zum Thema Fiskaltaxameter, der überraschend Neues enthielt.
Dass das Taxigewerbe nicht im Neuerungen bei der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten herum kommt, dürfte sich inzwischen unter Unternehmern herumgesprochen haben. Wie das im Einzelnen aussehen soll lässt sich aber nur erahnen. So enthielt der Vortrag des Juristen Thomas Grätz auch viele Informationen, die Taxiunternehmern bekannt sein müssten, wie die Paragraphen 140 und 141 Abgabenordnung oder das viel diskutierte BMF-Schreiben vom 26. November 2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften in Zusammenhang mit der MID-Verordnung der EG zu Messgeräten. Dabei kritisierte Grätz, dass alle Regelungen nur Taxameter beträfen, während Wegstreckenzähler keine Beachtung fänden.
Außerdem seien bislang Taxameter und Wegstreckenzähler keine Kassen. Der BZP, so Grätz, setze sich aber dafür ein, dass beide als Kassen bezeichnet werden können. Denn der Fiskaltaxameter könnte das Mittel der Wahl sein, das Taxigewerbe aus der Schmuddelecke zu vertreiben. Die Neuerungen dürften sich aber nicht nur über Taxameter erstrecken, sondern müssten Wegstreckenzähler miteinbeziehen.
Nur so sei eine Flucht unplausibel arbeitender Unternehmer vom Taxi- in das Mietwagengewerbe zu verhindern. In der Umsetzung müssten aber auch praktikable Lösungen, zum Beispiel für Taxiunternehmen auf dem Land, erarbeitet werden, die bedeutend mehr Fahrten bargeldlos abrechnen, wie in Großstädten üblich.
Der Vortag des BZP-Geschäftsführers fand praktisch zeitgleich zu einer Kabinettssitzung zu einem Referentenentwurf zum Thema statt. Der im Bundeskabinett beschlossener „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sieht nun ausdrücklich die Anwendung des Insika-Verfahrens vor. In einem vorangegangenen Entwurf wurde das noch bezweifelt.
Grätz sieht dennoch keine Pflicht zur Verwendung eines Fiskaltaxameters bis zum Jahresende. Es gelte weiterhin der Paragraph 146 Abgabenordnung, der eine händische Buchhaltung weiterhin zulässt. Allerdings müssten Unternehmer, die so verfahren, mit häufigeren und genaueren Steuerprüfungen rechnen. Wer hingegen auf Insika setze, der sei eher auf der sicheren Seite. tb
Bildrechte: Tom Buntrock/Taxi Times