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Gegenwind für Rolli-Pauschale

von Simon Günnewig
27. Juli 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
5
Gegenwind für Rolli-Pauschale
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Viele Kommunen haben bei der Anpassung des Taxitarifs auch einen Aufpreis für den Rolltransport mit in die Tarifordnung aufgenommen. In Niedersachsen wird das von verschiedenen Stellen kritisiert.

Die Argumentation für einen Pauschalbetrag bei dem Sitzendtransport eines Rollstuhlfahrers ist von Seiten des Taxigewerbes klar nachvollziehbar. Circa 10.000 Euro muss ein Taxiunternehmer beispielsweise für den Umbau einen VW Caddy veranschlagen und auch die Schulung der Fahrer und das richtige Verzurren der Fahrgäste kostet Zeit und Geld.

Für Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) ist der Zuschlag jedoch nicht mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zu vereinbaren. „Durch Sonderzuschläge werden jenen, die ohnehin finanziell besonders belastet sind, zusätzliche Kosten aufgebürdet und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verwehrt“, zitiert der Bremer «Weser-Kurier» (Samstag) Behrens in einem Brief an ihren Kabinettskollegen, Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU).

Den Stein ins Rollen hatte wohl der Sozialverband Deutschland (SoVD) Niedersachsen gebracht. Er hatte berichtet, dass in den Landkreisen Rotenburg, Osterholz und Verden ab Mitte August Menschen, die im Rollstuhl sitzend transportiert werden, einen Aufschlag von sieben Euro zahlen sollen. Eine Übersicht zu den Taxitarifen in Deutschland finden Sie hier.

Wie der Weser Kurier weiter berichtet, hat der Sozialverband die Kommunen gebeten, diesen Aufschlag nicht in die Gebührenordnung aufzunehmen. „Wir sind wirklich fassungslos. Deutlicher kann man Menschen mit Behinderung nicht diskriminieren“, kritisierte der Landesvorsitzende des SoVD in Niedersachsen, Bernhard Sackarendt. Weiterhin wird kritisiert, dass je nach Wohnort die Betroffenen einen Zuschlag zahlen müssen.

Harald Gast vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), sagte dem Weser-Kurier, dass das Taxigewerbe nicht gemeinnützig arbeite: „Wir können das nicht umsonst machen. Sein Verband zeigte sich dem Weser Kurier zufolge allerdings offen für eine Kompensation, beispielsweise durch Subventionen für die Umrüstungen der Fahrzeuge. sg

Beitragsfoto: Symbolbild Rollstuhl

Tags: Bernhard SackarendtDaniela BehrensGesamtverband Verkehrsgewerbe NiedersachsenGVNSoVD; Bernd Althusmann
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 5

  1. Eddy says:
    3 Jahren her

    Ich denke jeder Taxifahrer würde auf solche Zuschläge verzichten und sich sogar extra Zeit einplanen für Menschen die es brauchen wenn auf der anderen Seite der Wettbewerb einfach fair wäre ! Auf der einen Seite wollen die da oben das wir alles für sie machen ( alte Menschen 500 m fahren , behinderte Menschen kein Zuschlag etc) aber auf der anderen Seite leiden wir massiv an den Fahrten die eben mehr abwerfen! Ich denke das wenn ein Taxifahrer fair und ordentlich verdient hat er auch mehr Verständnis und Leidenschaft sogar Motivation alle Fahrten anzubieten ob 400m oder eben 40 km… ich denke ihr könnt nachvollziehen was ich hier meine….

    Antworten
    • KlareWorte says:
      3 Jahren her

      Dummes Zeugs – offensichtlich nix verstanden – hier geht es um die Kompensation von erheblichen Mehraufwand und Kosten.
      Das muss bezahlt werden. Es ist auch selbstverständlich das man Profit machen will und muss. Auch an kranken, Behinderten und schwachen will ich was verdienen. Wie jedes anderen Unternehmen in anderen Branchen an diesen Personen auch verdient.
      Wer also keine passenden Tarife machen möchte oder nicht die Beschaffung deutlich subventioniert, dann gibts halt keine Beförderung mit Rampe , weil nix verfügbar – so einfach ist das.
      Taxi ist Luxus.

      Antworten
  2. Paolo says:
    3 Jahren her

    So weltfremd kann auch nur ein Sozialverband denken. Der Einbau kostet mich knapp 10.000€, dann bekommt der Fahrer für den Mehraufwand, den er betreibt einen kleinen Obulus pro Fahrt. Im Schnitt dauert eine Stadt- Fahrt mit Rolli incl. ein und ausladen, doppelt so lange wie eine „normale“ Fahrt. Und das soll dann nicht dementsprechend honoriert werden, wegen vermeintlicher Diskriminierung? Alleine das wir Taxiunternehmen das anbieten, ist im Gegensatz zu früher ein riesen Schritt und hilft bei der Inklusion!

    Antworten
  3. Jens Füchsel says:
    3 Jahren her

    Von mir aus können die ja, so wie vorher, mit speziellen Fahrzeugen abgeholt werden, aber dann kostet es eben Minimum eine drei stellige Summe!
    Wer nicht versteht, daß Fahrzeuge einen weiteren Weg haben, da ja Rollstuhltaxis nicht unbedingt in der Nähe der Auftraggeber sind. Dazu muss der Umbau und die längere Zeit mit einberevhnetvwrrden und das kostet eben! Wir sind schon günstiger wie BTW’s, also sollen die nicht zu gierig werden, da sonst die Inklusionsfahrzeuge wieder an acta gelegt werden. Kein Unternehmer kann sich soziale dienste leisten und das müssen die sozialen verbände akzeptieren!

    Antworten
  4. Holger Gardeike says:
    3 Jahren her

    Es ist wichtig und richtig, gesundheitlich eingeschränkte Menschen endlich auch barrierearm oder gar barrierefrei auch im ÖPNV zu befördern. Hier hat TAXI mit seiner Zwitterstellung im ÖPNV noch Nachholbedarf, der jetzt verstärkt stattfindet.
    TAXI gehört auf einer Seite zum ÖPNV, weil es mit seiner Beförderung- und Tarifpflicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge beiträgt. Hier gilt es für die Zulassung viele Pflichten und Regeln zu erfüllen, die für privat geführte Betriebe nicht gelten.
    Auf der anderen Seite wird Taxi entgegen dem ÖPNV in keiner Weise subventioniert oder in dieser Hinsicht anderweitig begünstigt, ausser dem in bestimmten Grenzen geltenden Mehrwertsteuersatz von 7%. TAXI wird rein privatwirtschaftlich geführt wie alle anderen privat geführten Betriebe auch. Hier gelten – wie eben in der gesamten Wirtschaft, ausser in diesem Fall des ÖPNV – zur Erhaltung des Betriebes die fiskalischen Vorgaben der Gewinnerzielung. Insofern ist für die Maßnahme Rollstuhlbeförderung als besonderer Aufwand neben den eigentlichen Beförderungen mit dem TAXI, ein Aufschlag zum allgemeinen Beförderungsentgelt nicht nur geboten, sondern berechtigt.
    Dem SoVD fehlt scheinbar ausreichende Kenntnis des Zusammenspiels von ÖPNV und TAXI. Grundkenntnisse betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge können bei Forderungen dieser Art ebenfalls von Vorteil sein.
    Besonders empfehle ich dem SoVD den Vergleich der Tarife für Rollstuhlbeförderung in den Beförderungsarten mit TAXI und KTW. Wohlgemerkt, es geht nur um sitzende Beförderung.

    Antworten

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