Eine Razzia gegen illegale Fahrdienste brachte kürzlich nicht nur Nachweise nicht gemeldeter Beschäftigungsverhältnisse und weitere Straftaten ans Licht, es wurden auch große Mengen an Bargeld sichergestellt. Wie soll sich die Taxibranche gegen aggressive Plattformanbieter wehren, deren Partner gleichzeitig möglicherweise der organisierten Kriminalität als Geldwaschmaschine dienen? Und ließe sich eine Uber-App sogar unter Verweis auf die TSE-Pflicht nicht sogar verbieten?
Denkt man an Geldwäsche, kommen einem zunächst nicht unbedingt Mietwagen oder Taxis als erstes in den Sinn. Da aber bei den Plattformanbietern die Fahrten in der Regel nicht bar bezahlt werden, liegt hier der Verdacht der Geldwäsche zumindest nahe. Immerhin ließ sich allein anhand von Kilometerständen und Treibstoffverbräuchen schon in vordigitaler Zeit ganz gut errechnen, welche Umsätze bei den nachweislichen Fahrleistungen ungefähr erzielt werden mussten. Natürlich ist es nicht ausgeschlossen, aber bisher galten andere Branchen als geeigneter zur Geldwäsche.
Werden allerdings die bekannten Strukturen durch nomadisierende Mietwagen überregionaler Unternehmen aufgebrochen und diese Fahrzeuge gleichzeitig von der Wegstreckenzählerpflicht entbunden, sieht es anders aus. Einerseits schreit das System nach enorm hohen Umsätzen pro Fahrzeug, die kaum regelmäßig und zuverlässig erzielt werden können. Andererseits erzielen kriminelle Organisationen hohe Bargeld-Umsätze, die sie nicht einfach zur Bank tragen können. Da liegt eine Nutzung dieser beiden Druck-Situationen zum beiderseitigen Win-Win heute zumindest durchaus nahe.

Diese scheinbare Synergie zwischen Teufel und Beelzebub wäre dann auch ein weiterer Sargnagel für das mit den Plattformanbietern konkurrierende Taxi. Eigentlich sollte man erwarten, dass zumindest die Finanzbehörden mit aller Macht versuchen, solche Konstellationen zu bekämpfen, denn dies gehört immerhin zu ihren Kernaufgaben. Trotzdem gilt die zum kommenden Jahreswechsel greifende Verpflichtung zur Speicherung und unveränderbaren digitalen Sicherung der Einnahmeursprungsaufzeichnungen vollständig für das Taxigewerbe. Beim Mietwagen sind nach wie vor Ausnahmeregelungen zugelassen, die im Ergebnis sachgerechte Kontrollen der Mietwageneinnahmen mehr oder weniger unmöglich machen.
Diese Ausnahmeregelungen wurden immerhin in die Kassensicherungsverordnung implementiert, die eigentlich das scharfe Schwert der Finanzbehörden gegen Betrugsversuche in Bargeldbranchen sein soll. Hier scheint sich eine intensive Lobbyarbeit auszuzahlen, die sich in der Regel nur Konzerne leisten können. Die Verbände der Taxibranche sind bei der Gegenwehr machtlos und müssen sehenden Auges miterleben, wie ihre Klientel – offensichtlich sogar „nur“ als Kollateralschaden, falls tatsächlich Geldwäsche im Spiel ist – vor die Hunde geht.
Der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e. V. (TMV) fordert nun, dass die Uber-App sofort vom Markt genommen wird, da sie gegen die geltende Gesetzgebung verstoße (Taxi Times berichtete). Aber ist solch eine Forderung realistisch? Tatsächlich ist es richtig, dass die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) verlangt, dass elektronische oder computergestützte Kassensysteme, die zur Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen, eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben müssen. Es gibt dabei zwei Arten von TSEs, eine für Wegstreckenzähler (WSZ) und eine für Kassensysteme. Beide müssen in Deutschland gespeichert werden.
Die Uber-App, die zur Buchung, Disposition und Abrechnung von Fahrten genutzt wird, erfüllt nach Einschätzung des TMV diese Kriterien und müsste daher ebenfalls über eine TSE verfügen. Das Fehlen einer TSE in der Uber-App bedeute, dass die App gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoße. Die kürzlich durchgeführte Razzia gegen illegale Fahrdienste habe gezeigt, dass Uber von Kriminellen genutzt werden, um ihren Geschäften nachzugehen. Dies führe zu einem unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil und erschwere den Behörden den Zugriff auf die Daten und dies könne von den Behörden mit der Schließung der Kasse geahndet werden.
Die Uber-Server aber stünden im Ausland, was ebenfalls gegen die Vorgaben der KassenSichV verstoße, die eine Speicherung in Deutschland vorschreibe. Denn die Komponenten der digitalen Vermittlungsplattformen (Kunden-App, Fahrer-App und zentraler Server) formten ein elektronisches Kassensystem und müssten daher manipulationssicher, rechtskonform in Deutschland basiert sein und eben über eine TSE in der Serverstruktur verfügen.
Ohne die TSE könne Uber nicht legal operieren. Daher fordert der TMV das Verbot der Uber-App. Ob dieser Gedankengang die Finanzbehörden tatsächlich zu einer solch drastischen Maßnahme gegen ein international agierendes Schwergewicht wie Uber berechtigt oder sogar zwingt, bleibt bestenfalls unklar, da hier die Rechtskraft vieler aneinandergereihter Wenns und Danns doch sehr strapaziert wird.
Auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) kritisiert die unheilige Allianz von Uber und Kriminellen. „Es ist bekannt, dass Kriminelle die Plattform Uber nutzen, um ihren Geschäften nachzugehen. Die Plattform bietet dazu beste Voraussetzungen. Die kürzliche Razzia macht deutlich, welche Ausmaße dieser kriminelle Sumpf mittlerweile angenommen hat. Er muss mit aller Entschlossenheit trockengelegt werden – sofort“, kommentierte BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann. Er fordert: „Das Gesetz muss nachgeschärft werden: Behörden müssen auf die Daten der Plattformen zugreifen können, um der Kriminellen im Uber-Milieu habhaft zu werden. Wir haben entsprechende Vorschläge gemacht. Der Bundesgesetzgeber ist jetzt gefordert, das Personenbeförderungsgesetz nachzubessern. Die aktuelle Fassung macht es illegalen Fahrdiensten zu leicht und den Behörden zu schwer; das darf so nicht bleiben.“
Die auch hier geforderte Zugriffsoption auf die Auftragsdaten des Plattformanbieters wirft allerdings parallel die Frage auf, wie sich örtliche Vermittlungsplattformen für Taxis eigentlich von der Uber-App unterscheiden. Oder sind auch sie vielleicht nach der Interpretation des TMV genauso TSE-pflichtig wie Uber? Taxi Times hat diese Frage exemplarisch an Taxi Deutschland, FMS, Taxi.de und Free Now weitergeleitet und um Einschätzung gebeten. Wir werden berichten, wenn die Antworten vorliegen.
Aktuell erscheint es erheblich zielführender, wenn sich die Taxibranche und die plattformunabhängigen Mietwagen zunächst hinter den vier wichtigsten Forderungen der Branche versammeln, nämlich
- der präventiven flächendeckenden Einführung von Mindestfahrpreisen für Mietwagen, zumindest für Städte oberhalb 50.000 Einwohner,
- die Integration von Tarifkorridoren in sämtliche Taxitarifordnungen, um flächendeckend Festpreisvereinbarungen für Bestellfahrten zu ermöglichen,
- die vollständige Abschaffung der Option zur Befreiung von der Wegstreckenzählerpflicht für Mietwagen außer für Eventverkehre, Chauffeurdienste und Liegendtransporte,
- die zeitgleich zum Taxi verpflichtend umzusetzende Nutzung einer TSE auch für Mietwagen.
Zeitgleich sollte das Gewerbe endlich eine gemeinsame App schalten und parallel dafür sorgen, dass darüber bundesweit und ausnahmslos überall Taxis zu ordern sind. Hier sind zunächst vor allem die Verbände gefragt. Schafft es dann noch das ÖPNV-Taxi in den kommenden Koalitionsvertag, dann sollte die Branche endlich aufatmen können, ohne auch weiterhin ständig nach Hilfe von außen schreien zu müssen. rw
Bild: Video-Screenshot Radio Bremen, bearbeitet von Remmer Witte
ja bitte, bringt sowas schnell zustande und wartet nicht immer jahrelang bis unternehmen kaputt gehen. am besten hauen die gleich ab von deutschland diese uber leute, wäre wünschenswert natürlich.
Es ist höchste Zeit, dass die unfairen Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxi- und Mietwagengewerbe endlich angegangen werden. Die aktuellen Regelungen benachteiligen ehrliche Taxiunternehmer, die sich an alle Vorschriften halten, während Plattformanbieter wie Uber Schlupflöcher ausnutzen und möglicherweise sogar kriminellen Machenschaften Vorschub leisten.
Die Forderung nach einer flächendeckenden TSE-Pflicht für Mietwagen sowie die Abschaffung der Ausnahmeregelungen sind längst überfällig. Nur durch gleiche Regeln für alle können Transparenz und Fairness im Markt wiederhergestellt werden. Besonders wichtig finde ich auch die Idee einer gemeinsamen Taxi-App, die uns Taxiunternehmern hilft, moderner und kundenfreundlicher aufzutreten.
Ich hoffe, dass die Politik diese Warnsignale ernst nimmt und schnell handelt – nicht nur, um die Taxi-Branche zu schützen, sondern auch, um illegale Aktivitäten im Personenbeförderungsgewerbe zu unterbinden. Vielen Dank an die Verbände und alle, die sich für unsere Branche starkmachen!
Ein Typ, den ich nicht mag und auch nicht schätze, den möchte ich aber dennoch zitieren: ,,[…]……. ….. ….. Narr![…]“.
Es steckt halt überall „German Angst“ drinn, die immer dazu führt, nach Mutti zu rufen. Immer soll’s die Politik für Unternehmer ausbaden, die kein volles Risiko tragen wollen oder nicht können, da sie sich lieber auf den Rücken legen und tot stellen.
Zu lange verwöhnt vom Gesetzgeber, unter den weichen Federn des Bundesadlers, immer nach seiner Hilfe krächzend – einfach mal falsch aufgestellt jetzt: Soziale Marktwirtschaft vs. freie Marktwirtschaft!
Taxi-Verbände setzen mal wieder auf politische Lösungen, die die Politik längst mit Gesetze geschaffen hat und die nur noch konsequent umgesetzt werden müssten. Der Gesetzgeber wird argumentieren, dass er seinen Teil bereits getan hat und die Verantwortung nun bei den Kommunen, Ländern und zuständigen Behörden liegt.
Kurz gesagt: Die Taxi-Verbände verlassen sich auf eine Politik, die längst sagt: „Wir haben die Werkzeuge bereitgestellt, jetzt müsst ihr sie nur umsetzen lassen.“ Wenn das Taxi also weiter auf neue Gesetze hofft, kann es lange warten und wird wahrscheinlich leer ausgehen.
Währe das Gewerbe kein verstrittenes und loses Gebilde, sondern ein geeintes mit Mumm in der Hose, würde es über die nötigen Mittel verfügen und nicht auf die Politik warten, sondern sofort einen Eilantrag stellen – sei es vor einem Verwaltungsgericht oder einer anderen zuständigen Instanz.
Denn wenn die Gesetze und Vorschriften bereits existieren, geht es nicht mehr darum, neue Regelungen zu schaffen, sondern darum, die bestehenden durchzusetzen. Ein Eilantrag könnte die Behörden zwingen, aktiv zu werden, anstatt die Verantwortung hin- und herzuschieben.
Warten bringt in solchen Fällen oft nur Nachteile – wer handelt, schafft Tatsachen.
Bleibt: Ohne uns Angestellten, würden wir zu ehrlichen Konditionen arbeiten, gäbe es dieses Gewerbe längst nicht mehr. Der Unternehmer jammert mehr, als sein Angestellter, der sich bis zu 60 Stunden in der Woche enormsten Wiedrigkeiten dort draußen aussetzt und manchmal dabei leider sein Leben lassen muss.