Der vom Bundesfinanzministerium erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen muss Ende dieser Woche den Bundesrat durchlaufen. Eine bedingungslose Zustimmung ist von dort allerdings nicht zu erwarten.
Grundsätzlich, so heißt es in einer Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat, begrüße man als Bundesrat ausdrücklich die vorliegende Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Man sei aber besorgt, „dass der vorliegende Gesetzentwurf ungeeignet ist, den Steuerbetrug bei Bargeschäften durch systematische Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen wirksam und schnell zu bekämpfen.“
Der vorgelegte Entwurf weise „gravierende konzeptionelle Mängel“ auf. „Ein wirksamer Schutz gegen Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen kann so nicht erreicht werden“, heißt es in der Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat..
Konkret wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf die vollständige Neukonzeption eines Sicherungsverfahrens nur für Registrierkassen vorsieht, nicht aber das INSIKA-Verfahren umfasst. Dieses Verfahren gelte als „bereits erfolgreich erprobtes System im Taxenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg“ und als „marktgängige sichere Alternative“.
Der Gesetzentwurf soll vom Bundesrat bei dessen Sitzung am 23. September 2016 besprochen werden. Folgt der Bundesrat der Empfehlung seiner Fachausschüsse, dann wird das Länderparlament die Bundesregierung bitten, „dem Gesetzesanliegen hinsichtlich Wirksamkeit und Zeitpunkt der Umsetzung durch die Einfügung eines alternativen Sicherungskonzepts besser Rechnung zu tragen“ und „die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für alle kassenähnlichen Systeme (z. B. Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, Waagen mit Registrierkassenfunktion) einzuführen.“ jh