Für die Stadt München und den gleichnamigen Landkreis gibt es seit 2020 eine Inklusionstaxi-Förderung. Seitdem wird mittels einer einmaligen Fördersumme die kostspielige Umrüstung von Großraumtaxis unterstützt. Wie ist heute, vier Jahre später, der Stand bei Inklusionstaxis?
Bis Ende 2024 konnte in der kreisfreien Stadt München die Umrüstung von 16 Fahrzeugen unterstützt werden. Dafür wurden Fördermittel in Höhe von 150.400 Euro ausgezahlt. Sieben Inklusionstaxis sind sogar vollelektrisch angetrieben und konnten zudem von der E-Taxi-Förderung profitieren.
Im Münchner Landkreis sieht das Ergebnis ein wenig überschaubarer aus. Bislang wurde die Umrüstung von sechs Inklusionstaxis mit 10.000 Euro gefördert, wovon fünf Fahrzeuge im Einsatz sind. Zwei weitere Fahrzeuge befinden sich im Vorlauf. Der Fördertopf lässt pro Jahr die Unterstützung von fünf neuen Umrüstungen zu. Wie die Förderung in Zukunft aussehen wird, ist noch nicht final geklärt, denn die Haushaltsberatungen für 2025 sind für den Landkreis noch nicht abgeschlossen.
Das sind Zahlen, die zunächst recht erfolgreich klingen. Dennoch hat sich das Inklusionstaxi bei weitem noch nicht durchgesetzt. Das Ziel einer hohen Marktdurchdringung ist noch längst nicht in greifbarer Nähe. Mit der Förderung will man eigentlich erreichen, dass Menschen im Rollstuhl zu jeder Zeit auch spontan eine Beförderung in Anspruch nehmen können – ein Idealbild, bei dem die örtlichen Taxivermittler aber wegen zu wenig verfügbarer geeigneter Fahrzeuge abwinken müssen.
In München ist aktuell kein Förderantrag mehr in Bearbeitung. Dem stehen noch 402.502 Euro an abgreifbaren Fördermitteln gegenüber, genug für die Umrüstung von 40 (!) Fahrzeugen.
Irgendwo ist also noch Sand im Getriebe. Der Taxiverband München hat das Problem erkannt: Die Inklusionstaxifahrten sollen sich auch für den Unternehmer lohnen. Deshalb drängt man darauf, dass bei jeder Rollstuhlbeförderung ein Zuschlag erhoben werden darf. Dies ist notwendig, damit die langen Anfahrten und die Rüstzeiten auch finanziert werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Fahrten meist vorbestellt sind und nicht spontan durchgeführt werden. Um sich Gehör zu verschaffen, suchen die Münchner Gewerbevertreter laufend das Gespräch zu den zuständigen Referaten und zur Politik (Taxi Times berichtete). Auch will man mittels einer Petition die Münchner Regelung kippen, dass das Inklusionstaxi, welche vom Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ab der 19. Konzession vorgeschrieben ist, nicht von der Förderung profitieren darf.
Unterm Strich kann man sagen, dass das Münchner Taxigewerbe durchaus einen guten Willen zeigt und die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Rollstuhltaxis gerne annimmt. Allerdings sind die Taxiunternehmer nicht gewillt, die laufenden Mehrkosten der Inklusion zu finanzieren, denn nach aktuellem Stand zahlt der Unternehmer bei fast jeder Inklusionsfahrt drauf. Da hilft dann auch die städtische Anschub-Finanzierung nicht. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Inklusionstaxi Foto: BVM
Hallo Simon, leider übersiehst du die angestellten Fahrer der Inklusionstaxen. Sie sind es, die, da i.d.R. umsatzabhängig entlohnt, draufzahlen und länger arbeiten müssen um ihren angestrebten Umsatz zu erreichen. Und irgendwann hat auch der motivierterste Fahrer keine Bock mehr.
Auch die Taxizentralen müssen, wenn sie Spontanfahrten erfolgreich vermitteln wollen, einen höheren personellen Aufwand betreiben, der wiederum Geld kostet.
Bin gespannt wie es bei dem Thema weitergeht.
Lieber Mario, danke für den Leserkommentar. Das, was Sie hier beschreiben, ist kein Problem des Inklusionstaxis, sondern ein generelles Problem großstädtischer Taxibetriebe, solange diese vorrangig umsatzabhängigen Lohn bezahlen. Wir beschreiben in unserem Beitrag das wirtschaftliche Risiko solcher Fahrten aus unternehmerischer Sicht. Wenn Taxibetriebe dieses Risiko durch eine vorrangig umsatzabhängige Entlohnung auf Ihre Angestellten abwälzen, ist das ein ein generelles strukturelles Problem, das nicht nur beim Inklusionstaxi, sondern auch in vielen anderen Bereichen große Nachteile hat.
Habe als reiner Mietwagenunternehmer vor 2 Jahren auf Inklusions-MW gestellt und dieser wurde abgelegt, da ich keine Taxi-Konzession habe.
Mit einer Förder-Erweiterung auch auf Mietwägen könnte man hier weiterkommen.
Lieber Taxi-Times-Leser, danke für diese interessante Anregung. Allerdings ist das Taxi als Teil des ÖPNV definiert, während ein Mietwagen rein privatwirtschafltich fährt. Daher hat auch nur ein Taxi Anspruch auf eine staatliche Förderung.