Am Hamburger Flughafen sorgen immer wieder Taxifahrer, die sich mit Verbrennermotoren an den Ladeleisten benachteiligt sehen oder die Beförderungen von Eltern mit Kindern ablehnen, für Ärger und schlechtes Image. Die Hamburger BVM will entschieden dagegen vorgehen.
Am Fuhlsbütteler Flughafen sind im Zuge des „Projekts Zukunftstaxi“ die jeweils ersten beiden Plätze für E-Taxis ausgewiesen worden. Seit dem 20. September soll so den Fahrgästen die Nutzung von lokal emissionsfreien Taxis ermöglicht werden, was durch die gesonderte Zufahrt über den temporären E-Taxi-Speicher ermöglicht worden ist. Dirk Ritter, Leiter des Sachgebiets Aufsicht und Genehmigungen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), hat in einem Rundschreiben an Taxiunternehmer nochmals klargestellt, „dass der Fahrgast am Taxenstand die freie Fahrzeugwahl hat (§ 6 Abs. 6 Taxenordnung). Selbst wenn die E-Taxen über den Speicher eingereiht vorfahren würden (was ab einer ausreichenden Verfügbarkeit so auch angedacht ist), könnte der Fahrgast genau diese Fahrzeuge auswählen“ wie es im Übrigen auch bei der Taxibestellung über Funk praktiziert werde, „unabhängig davon, wer an erster Stelle steht oder wie lange andere bereits im Speicher oder auf dem Taxenstand gestanden haben.“
Ritter wählt deutliche Worte: „Nun meinen einige Unternehmer oder Fahrer von Verbrenner-Taxen, dass sie ein Anrecht auf den Einstieg der Fahrgäste hätten. Dazu werden, teilweise vor den Fahrgästen, Konflikte geschürt, es wird gepöbelt und geschimpft, Fahrgäste werden bei der freien Fahrzeugwahl behindert und sogar genötigt, bestimmte Taxen zu nutzen. Das ist nicht nur ein negatives Erscheinungsbild für das gesamte Taxengewerbe, sondern ist auch rechtswidrig. Wir hatten gehofft, dass sich die Lage durch gutes Zureden und Präsenz entspannt, dem scheint leider nicht so zu sein.“
Seine Behörde werde daher gegen die Taxenunternehmen nebst Fahrpersonal vorgehen, die die Ordnung an den Taxenständen stören und dazu auch noch auf Fahrgäste einwirken (§§ 7, 8 BOKraft). „Wir werden auch an die Taxenunternehmen herantreten, deren Fahrpersonal sich rechtswidrig verhält (Verstoß gegen § 3 BOKraft). Die Taxenunternehmen werden in einem ersten Schritt ermahnt, in einem nächsten Schritt werden Mahnungen nach § 25 PBefG erteilt. Als letzte Eskalationsstufe werden dann Verfahren zum Widerruf der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit eingeleitet. Bei allen eingehenden Beschwerden wird auch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Unternehmer und Fahrer geprüft.“
Fahrer, die solch rechtswidriges Verhalten beobachten, werden ausdrücklich aufgefordert, die Sachverhalte mit Datum, Uhrzeit, Kennzeichen/Konzessionsnummer zu dokumentieren, festzuhalten, was genau ist passiert, und möglichst Daten von Zeugen, z. B. Fahrgästen, beizufügen und dies der Verkehrsgewerbeaufsicht zu mailen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die – von Ritter persönlich beobachtete – Verweigerung von Fahrten gegenüber Fahrgästen mit Kleinkindern, die von einigen Fahrern mit dem Fehlen von Kindersicherungen begründet werde. Hierüber liegen der Behörde „wieder verstärkt Beschwerden von Fahrgästen“ vor. Auch zu diesem Missstand wählt Ritter deutliche Worte: Es werde „zwar gegenüber den E-Taxen rumgemeckert, gleichzeitig bei Fahrgästen mit Kleinkindern abgewinkt und keinerlei Hilfestellung gegeben“. Eine Hilfestellung für weniger paragraphensichere Kollegen bleibt Ritter auch hierbei nicht schuldig: „Wie Sie wissen, besteht die Pflicht, mindestens ein Kleinkind mit einen Gewicht zwischen 9 und 18 kg mit entsprechenden Rückhalteeinrichtungen (Klasse 1) und ein weiteres (Klasse 1-3, Klasse 3 ist beispielsweise eine Sitzerhöhung) befördern zu können (§ 21 Abs. 1 a Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html). Kommt man dieser Pflicht nicht nach, dann liegt eine Beförderungsverweigerung vor. Wir werden in den hier angezeigten Einzelfällen und auch den selbst festgestellten Sachverhalten ordnungsrechtlich nicht mehr nur gegenüber die Fahrer:innen, sondern auch gegen die Unternehmen vorgehen. Denn nach § 14 Ordnungswidrigkeitengesetz beteiligt sich der Unternehmer ganz erheblich durch die fehlende Ausstattung in den Fahrzeugen an der Beförderungsverweigerung.“ Ritter hilft sogar mit Bildern von Rückhaltevorrichtungen und bittet in dem Rundschreiben die Taxenverbände, vor allem diejenigen Unternehmen zu informieren, die primär den Flughafen bedienen. ar
Beitragsfoto: Taxi Times
Gut so. Sollen dochmal auch die Behörden konsequent gegen Verstöße seitens uber und co genau so vorgehen. Anscheinend gehts ja
Der Herr Ritter von der HH Behörde dreht ganz schön an der Uhr und das ist wirklich nicht negativ gemeint aber im Falle des Vorhandenseins von Kindersitzen nach diesem genannten Paragrafen 21 schiesst er m. M. n. etwas über das Ziel und der Realität hinaus.
Ich bin durchaus dafür, Fahrgästen mit Kindern einen guten Service zu bieten und den sicheren Transport zu ermöglichen. Aber mit Konzessionsentzug und ähnlichem zu drohen, weil man keine KS der Gruppen 1 bis 3 dabei hat, ist schon heftig.
Ich bin der Meinung, jeder Fahrer, der keinen entsprechenden Kindersitz dabei hat ist verpflichtet, für ein entsprechendes Taxi mit diesen KS zu sorgen.
Wenn man die KS nach den Vorgaben des Paragrafen 21 mitführen muss, kann man z. B. 6-jährige Zwillinge nicht mehr transportieren, weil man nur einen KS der Gruppe 3 dabei hat. Was ist dann ? Verstoß gegen Herrn Ritters Vorgaben und Konzessionsentzug ?
Wenn der Fahrer Fahrgäste bzw. die Beförderung mit etwas zu viel Gepäck ablehnt weil der Kofferraum mit Kindersitzen gefüllt ist, wird dann der Taxiunternehmer aufgefordert, nur noch Großraumtaxis zu kaufen, damit auch wirklich alle/alles rein passt oder wie ?
Leitet sich aus dem Paragrafen 21 eine Ausrüstungspflicht für alle Taxiunternehmen bundesweit ab ?
Gerade bei den Elektro Fahrzeugen sehe ich ein Problem mit den Kindersitzen! Teilweise kaum vorhandenem Kofferraum, dann noch den rest mit dem „großem“ Kinder Sitz zu belegen, finde ich schon blöd. Ich frage mich auch, wo die Kinder sitze bei dem Smart fourfour (ja, der fährt tatsächlich in Hamburg umher) und dem VW id3 untergebracht sind? Als nächstes kommt ja auch noch das problem, dass die Koffer immer größer werden und einige Familien auch noch einen Kinderwagen dabei haben. Da bekommt man selbst mit einem Touran oder einem Bus Probleme.
Das Problem freier Fahrzeugwahl am Flughafen kann man umgehen, wenn man vorne ein Hinweisschild aufstellt, wo dem Fahrgast darauf hingewiesen wird, dass er sich sein Fahrzeug frei wählen darf, so kann auch kein Fahrer mehr was anderes behaupten!
Das Thema des HH Zukunftstaxi ist in Teilen mit der heißen Nadel gestrickt.
Letztlich muss Ritter umsetzen, was politische Doktrin ist.
Ich möchte nicht mit ihm tauschen …
Also erachte ich es persönlich als angemessen/sinnig/ logisch, dass (auch in Anbetracht der ohnehin kritischen Lage)- dass losgelöst von der Person Ritter angemessen gehandelt und natürlich auch reagiert wird;
Reagiert wird auf den Bedarf…des Kunden und auf die Herausforderungen der politischen Doktrin.
Gerecht, sinnig, logisch oder nicht, spielt nach der Schaffung von Fakten eine (erstmal) untergeordnete Rolle.
Fakt ist, dass die PBefG-Novelle die Variablen klar hin zu einer Liberalisierung des Personenverkehrs verschoben hat.
Nicht nur aus meiner persönlichen Sicht unsensibel und wenig Verbraucherorientiert zu Gunsten von Uber & Co…
Fakt.
Fakt ist aber auch, dass Hamburg in Sachen Uber & Co. eine Sonderposition in D. inne hat.
Warum? Warum stöhnt z.B. Berlin zurecht, derweil sich der hanseatische Kutscher entspannt (dahingehend) zurücklehnen kann?!
Weil (z.B.) Uber stets den Weg des geringsten Widerstandes geht;
Eine schlichte ökonomische Vorgehensweise.
Und WER legt/e Uber diese Steine in den Weg?
Nicht nur Hanseaten kennen die Antwort.
De facto fehlt (nicht nur aus meiner Sicht) die tatsächliche Rechtsgrundlage KiSi wie beschrieben im Taxi mitführen zu müssen.
Andererseits kann Taxi 3.0 nur funktionieren, wenn ALLE Maßnahmen und Technologien im Gewerbe stets Kundenorientiert schnell und stabil umgesetzt werden.
Nur mit Taxi 3.0 bleibt das Gewerbe Wettbewerbsfähig und nur dann ist es auch weiterhin möglich, brachialkapitalistischen Heuschrecken Einhalt zu gebieten !
Eine Sitzerhöhung unterzubringen ist kein Problem…oder?
Integrierte Sitzerhöhungen bieten gleich Zwei;
Es gibt Platzsparende Lösungen in Sachen Kl.1…
Eine Limousine verliert allerdings wertvollen space, wobei bei Flughafen-Spezis die Familien mit Kindern das größte Kofferraumvolumen benötigten und genau dann wandert der KiSi Kl. 1 unter den Podex der jüngsten FG im Fond…
Ich möchte nicht mit Ritter tauschen.
Warum geht die HH -Taxibehörde nur am Flughafen gegen die Beförderungspflichtverstöße vor?
Was ist mit den Verstößen woanders?
Der Größte Verstoß gegen die Beförderungspflich der Taxigewerbe ist die neuen Regeln für E-Taxen mit dem Reservieren der zwei Plätze ganz vorne. Wenn Fahrgäste mit Kindern zu den E-Taxen kommen, schicken die E-Taxen-Fahrer die Gäste nach hinten, weil bei Ihnen der Kofferraum klein ist und deswegen keinen Platz für Kindersitze und für Gepäck hat. Wenn die hinten stehenden Taxifahrer die Fahrgäste ablehnen, sollen die Verbrennungs-Taxi-Fahrer sich gegenseitig anzeigen und somit sich gegenseitig vernichten. Was für eine Politik ist das denn?
Die Taxistände am Hauptbahnhof zeigen eindeutig an, dass die HH Behörde keinen Wert auf Taxigewerbe legt. Vor allem die Taxan mit Verbrennungsmotoren will die Behörde nicht mehr sehen.
Eine Umlenkung von Verbrennungstaxen auf die E-Taxen mit legalisiertem Druck.