In Pfaffenhofen ist ein Mietwagenunternehmer angeklagt, weil er seinen Kunden für Krankenfahrten zu hohe Entgelte berechnet haben soll. In Wahrheit geht es allerdings um die Frage, wer eigentlich die Differenz-Kosten für eine vom Arzt verordnete Leistung trägt, wenn die Krankenkassen letztlich nur einen Anteil übernehmen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat einen Mietwagenunternehmer wegen Betrugs angeklagt, da dieser seinen Fahrgästen Rechnungen für Krankenfahrten aus Sicht der Ermittler zu überhöhten Preisen gestellt hatte. Auffällig sei, dass die Rechnungen offenbar erst nach mehreren Jahren und zudem kurz vor der Verjährungsfrist gestellt wurden. Zudem seien sie in einem Fall um mehr als das Fünffache angestiegen. All dies berichtete diese Woche der Donaukurier. Die Zeitung hatte den Fall schon 2019 aufgegriffen und damals den Sohn einer betroffenen Patientin zitiert: „Meine Mutter ist Opfer einer Masche geworden, mit der ältere Menschen in der Region gezielt übers Ohr gehauen werden.“
Der Mietwagenunternehmer beruft sich jedoch darauf, dass er seine Fahrtkosten, für die jeweils ein Transportschein vorgelegen hatte, von der Krankenkasse nicht in voller Höhe erstattet bekommen und deshalb den Differenzbetrag beim Patienten in Rechnung gestellt hatte. Da er damit aber keinen Erfolg hatte, will er die entscheidende Frage nun vor Gericht klären: Muss er als Leistungserbringer für die nicht erstatteten Kosten aufkommen?
Sein Anwalt beschreibt das Problem laut Donaukurier folgendermaßen: In Bayern, gäbe es keine Verordnung, die regelt, wie viel ein Unternehmer für eine Krankenfahrt abrechnen darf. Es gäbe weder eine Obergrenze noch eine Pflicht, dass ein Taxiunternehmer mit den Kassen Vereinbarungen treffen müsse. Somit könnten die Kassen ganz individuell ihre Höchstgrenzen für die Kostenübernahme festsetzen.
Man könne auch die Empfehlung des zuständigen Landratsamtes nicht befolgen und die Fahrten nur nach dem Taxitarif abrechnen, da man als Mietwagen einem höheren Umsatzsteuersatz unterliege und wegen der Rückkehrpflicht höhere Kilometerleistungen habe.
Wies die Vorsitzende Richterin noch zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass der Vorwurf „gewerbsmäßiger Betrug“ im Raum stehe, soll jetzt neu verhandelt werden. Deshalb geht der Rechtsstreit mit Vertretern der Kassen als neue Zeugen in eine weitere Runde und die Urteilsfindung wurde bis auf weiteres vertagt.
Der Mietwagenunternehmer teilt seinen Fahrgästen mittlerweile in einem Rundschreiben mit, dass sie die Kosten, die ihre Krankenkasse nicht übernehmen, selbst erstatten müssen. Eine solche Absicherung hatte kürzlich auch Gisela Spitzlei empfohlen. red
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Völlig richtig das, was die Krankenkassen sich hier leisten nämlich auf Kosten der Dienstleister willkürlich Preise festzulegen, zu kürzen oder auch häufig mit Verweis auf Ihre Verträge, die diese mit Scheinselbstständigen oder Vereinen mit 200 Mitgliedern geschlossen haben, die dann wiederum dafür herhalten sollen, einen solchen Knebelvertrag als „allgemein verbindlich“ für alle Taxi und Mietwagenunternehmen in der Region zu erklären oder diese dann die Unternehmer gar nicht zu bezahlen, das nenne ich Leistungserschleichung
Der Beförderungsvertrag besteht immer zwischen dem Kunden,/Patienten und dem TAXI/Mietwagenunternehmer und somit steht der Kunde/Patient auch für die Haftung der Kosten ein.
Es ist leidlich und man tut sich aus menschlichen Gründen schwer damit aber nur der Kunde/Patient hat die Möglichkeit, an dieser systematischen Leistungserschleichung, die ins besonders von der DAK und Barmer betrieben wird, etwas zu ändern!
Sicher ist eine Erhöhung um das Fünffache überzogen, aber was hier immer auch gerne übersehen wird das die Kosten für den enormen Bürokratieaufwand und die dadurch um ein Vielfaches erhöhten Personalkosten, die sich in keiner vernünftigen Kalkulation zu den Fahrpreisen/Tarifen wiederfinden.
Leistungserschleichung die insbesonder von DER DAK und Barmer betrieben wird etwas zu ändern!