Bereits zum vierten Mal findet das Forum des VLD (Vereinigung der Chauffeur & Limousine Service Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (VLD e.V.)) statt. Am 3. Februar wird sich speziell mit den Belangen des Limousinen- und Mietwagengewerbes beschäftigt.
Im New Century Hotel in Frankfurt/Offenbach werden unter dem Titel „Die Branche der Personenbeförderung braucht klare Gesetze!“ kompetente Beiträge und Referate gehalten.
Dabei geht es diesmal um die Aufnahme der Bezeichnung „Chauffeurwagen“ im PBefG, die Aufnahme der Kennzeichnungspflicht bei den Konzessionsbehörden und die Abschaffung der Rückkehrpflicht bundesweit. Außerdem werden Spezialisten über relevante Sozialversicherungsthemen wie zum Beispiel die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und Scheinselbständigkeit referieren. Außerdem bietet sich die Möglichkeit, untereinander ins Gespräch zu kommen. nu
Symbol-Foto: Taxi Times
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Mietwagenunternehmer werden also Taxiunternehmer, jedoch ohne die Pflichten wie im Taxigewerbe!!!
Genau gesagt, den Taxitarif immer schön unterbieten, bis der letzte Taxler aufgibt.
Uns Taxler würde Langfristig dann nichts anderes übrig bleiben als auch für die Geier, (Uber, Sixt, Blacklane…), zu arbeiten.
Uber und Co nutzen die Abhängigkeit der Mietwagenunternehmer aus, um Sozialbeiträge zu umgehen ( Scheinselbständigkeit).
Die Rückkehrpflicht für Mietwagenunternehmer muss bleiben, oder man sollte eine Branche abschaffen.
Gut gesprochen Herr Eismann. .wenn die Mietwagen Branche glaubt , dass durch die Abschaffung der Rückehrpflicht sich ein vorteil verschafft , irren die sich gewaltig. . Wie von Herr Eismann angesprochen , wird das nur Uber und co nutzen , weil die dann ganz legal operieren können. . Uber wird durch Dumping Preise , wie bisher , den weitest gehend den Mietwagen und Taxi markt übernehmen , und für die freien Taxler und Mietwagen Unternehmer werden nur Krümmel übrig bleiben . .Da kann ich nur sagen : Die dümmsten Schweine wählen Ihre Metzger selber ….
Sehr geehrte Damen und Herren Kritiker,
Ihre Kritik kann ich nur zurückweisen! Die Rückkehrpflicht ist schon lange ausgehebelt und zwar durch den guten alten Sprechfunk im Fahrzeug. Da haben wir schon in den neunziger Jahren gerichtliche Prozesse gegen Landesverbände des so genannten Taxi- und Mietwagenverbandes
gewonnen und da gab es weder Uber noch Co.!
Heute werden doch alle Unternehmen die sich Ride Share nennen, vom Staat, den Ländern und Genehmigungsbehörden unterstützt. Nehmen Sie Clever Shuttle, da fragt auch keiner nach der Rückkehrpflicht, geschweige nach Wirtschaftlichkeit und das schlimme daran wir alle zahlen den
Spaß durch unsere Steuergelder. Die Fahrzeuge werden über digitale Vermittlung von Auftrag zu
Auftrag geschickt, was laut Gesetzt nicht möglich ist!
„Rückkehrpflicht:
Nach Ausführung des Beförderungsauftrages hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten (§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG).“
Wir als VLD e.V., wollen an die heutige Zeit angepasste Gesetze und das alle Unternehmen unter den gleichen Bedingungen und Voraussetzungen arbeiten. Wir sind auch für eine Kennzeichnung von konzessionierten Mietwagen wie z.B. in den Niederlanden, um besser die schwarzen Schafe zu erkennen. Nehmen Sie einfach mal an unseren Foren teil, wir sind offen für alle und wollen auch was Bewegen für das Limousinen- und Mietwagengewerbe.
Tino Müller
Vorsitzender des VLD e.V.
Mit Respekt Herr Müller,
1. Die Branche der Personenbeförderung hat klare Gesetze.
2. Die Rückkehrpflicht ist von Mietwagen einzuhalten jedoch halten sich die Mietwagenunternehmer und deren Fahrer nicht daran (München).
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. (§ 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG).“
Am besten Sie kommen mal nach München und schauen sich die Mietwagenzukunft, namens UBER an. Ungefiltert zum genießen, wäre auch bereit mit Ihnen die Begehung zu unternehmen.
3. Clever Shuttle hat eine befristete Sondergenehmigung von 4 Jahren danach sollte die Testphase beendet sein. Das die Fahrer von Clever Shuttle sich nicht 100%ig an die Rückkehrpflicht halten sehen und melden wir regelmäßig.
4. Bedingungen und Voraussetzungen für Mietwagenunternehmer und Taxiunternehmer klar und deutlich definiert. Entweder oder…
5. Schwarze Schafe haben wir schon genug U-Black (Lach).
Kann verstehen und nachvollziehen das ihre Branche MW versucht mehr vom Kuchen abzubekommen, ich hoffe Sie verstehen uns T auch. In diesem Sinne…
Mfg Eismann