Die Deutsche Umwelthilfe will gerichtlich durchsetzen, dass Fahrzeugen mit Schummelmotoren die Betriebserlaubnis entzogen wird. Dazu hat man sogar die Kfz-Zulassungsstellen verklagt. Nun rücken auch Mercedes-Dieselmodelle der Euronorm fünf und sechs ins Visier dieser Forderung.
Der Abgasskandal schlägt derzeit hohe Wellen. Die DUH rechnet mit deutlich mehr als einer Million betroffener Fahrzeuge. Im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts zeigen insbesondere bei Straßenmessungen der DUH die Mercedes-Modelle mit Renault-Motor besonders hohe Stickoxid-Realemissionen. Die DUH hat die Messwerte den nationalen sowie den internationalen Behörden überlassen und den Entzug der Typzulassungen beantragt.
Doch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lehnte den Antrag in der Vergangenheit ab. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sieht hinsichtlich des Abgasskandals rot: „Das KBA muss endlich handeln und den betroffenen Mercedes-Modellen mit illegalen Abschalteinrichtungen die Typzulassung entziehen. Es reicht nicht, wenn Daimler einmal mehr vom Vertreter der Automobilindustrie im Bundeskabinett, Herrn Alexander Dobrindt, zum Gespräch gebeten wird. Sollten sich Bundesverkehrsministerium bzw. KBA trotz der Ermittlungsergebnisse der amerikanischen Umwelt- und Justizbehörde sowie der Stuttgarter Staatsanwaltschaft weiterhin weigern, eine vollwertige Nachbesserung der Fahrzeuge anzuordnen bzw. die Typzulassung zu entziehen, wird die DUH den Rechtsweg beschreiten.“
Die Umweltschutzorganisation würde damit ähnlich vorgehen wie schon gegen Volkswagen. Im März hatte die DUH eine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wegen 2,7 Millionen VW-Diesel mit Abschalteinrichtungen eingereicht.
Jetzt reichte die Umweltorganisation bei den Verwaltungsgerichten zusätzlich Klagen gegen die Kfz-Zulassungsbehörden in zehn deutschen Städten mit besonders hoher Stickstoffdioxid-Belastung ein: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. Die Zulassungsstellen müssten Betrugs-VW aus dem Verkehr ziehen, die noch immer mit illegaler Abschalteinrichtung fahren und nicht nachgerüstet wurden. Deren Betriebsgenehmigung sei längst erloschen, argumentiert die DUH, die Fahrzeuge seien außer Betrieb zu setzen. Ob die Verwaltungsgerichte die Klagen annehmen und die Verfahren eröffnen, ist noch offen. nu
Foto: Taxi Times
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