„Ein komplett neues Taxameter mit integrierter TSE zum 1. Januar 2024 ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ein Austausch der TIM Karte im INSIKA-System gegen eine TSE Karte genügt regelmäßig den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung.“
Mit diesem zum aktuellen Zeitpunkt etwas überraschenden Statement schließt eine Stellungnahme vom 27. Juli 2023 aus dem für die Kassensicherungsverordnung zuständigen Referat IV D2 im Bundesfinanzministerium (BMF). Manfred Schröder, Geschäftsführer der PayCo GmbH als Anbieter des ePOS Fiskal- Systems, hatte im BMF angefragt „ob wir die AEAO richtig verstanden haben und in aller Ruhe die vielen ePOS Installationen bis Jahresende abschließen können“ und dann die genannte Antwort per Mail erhalten (eine Kopie der Email liegt Taxi-Times vor).
Schröder hatte den Ende Juni veröffentlichten Anwendererlass zur Abgabenordnung AEAO ganz genau studiert und war dort an diesem Satz hängengeblieben: „Obwohl gemäß … des Anwendungserlasses grundsätzlich jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem … sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine TSE zu schützen sind, wird nicht beanstandet, wenn die zu führenden digitalen Aufzeichnungen mit einer TSE geschützt werden, die alle im Verbund befindlichen elektronischen Aufzeichnungssysteme gemeinsam nutzen.“ Schröder stellt dann fest, dass „unser ePOS Kassenvorsystem … ein solches Aufzeichnungssystem (ist), welches mit einer TSE den gesamten Geschäftsvorfall inklusive Taxameterdaten signiert. Unsere ePOS Lösung ist im Kern ein Verbundsystem mit Taxameter und Kassenvorsystem mit einer TSE.“
Diese These möchte das BMF nicht kommentieren, da das BMF gemäß einer schon älteren Stellungnahme aus dem Jahr 2021 kein Softwaresystem oder elektronisches Aufzeichnungssystem prüfen oder beurteilen kann. Damit konnte PayCo also nicht das gewünschte Ziel der Absolution seines ePOS-Systems erreichen. Erreicht wurde so allerdings die Klarstellung, dass die gelieferten Daten, welche im IINSIKA-System signiert werden, dem BMF offensichtlich ausreichen, da es lediglich eine aktualisierte Verschlüsselung erwartet. Und der von Schröder zitierte Passus legt tatsächlich nahe, dass auch nachgelagerte externe Speicherungssysteme gegebenenfalls über eine TSE die vom BMF erwünschten unveränderbar signierten Daten liefern können, auch wenn eine explizite Bestätigung des BMF dafür bisher noch fehlt.
Schröder hatte die Antwort des BMF über die TSE-Platzierung an die Taxiverbände BVTM und TMV weitergeleitet. Es genüge ein Vorsystem mit einer TSE, ein neues Taxameter sei nicht notwendig. „Unsere ePOS Lösung mit Verbindung zum Taxameter über die Fahrdatensatz Schnittstelle wird grundsätzlich anerkannt“ schreibt Schröder. Ob das einzig neue im BMF-Statements, nämlich, dass ein Austausch der TIM Karte im INSIKA System gegen eine TSE Karte regelmäßig den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung genüge, tatsächlich eine solche weitreichende Interpretation zulässt, wird wohl erst die Zukunft zeigen.
Markus Gossmann, der Vorsitzende des FPN und Vizepräsident des TMV, erklärte zum genanntem BMF-Statement: „Mich erleichtert jedes sinnvolle Signal aus dem Bundesministerium der Finanzen. In unseren Augen ist es jedoch essentiell wichtig, eine rechtssichere Ausgestaltung für alle Systeme zu gewährleisten – nicht nur für die bereits mit TIM ausgerüsteten INSIKA-Systeme.“ Diese würden nur einen Teil der gesamten deutschen Taxiflotte darstellen und so laufe man Gefahr, bewusst eine Zwei-Klassen-Gesellschaft einzuführen und das Taxi- und Mietwagenwesen auch auf der technischen Seite der Taxameter noch weiter zu gängeln. Grossmann weiter zum Ergebnis der PayCo-Initiative: „So schade es ist, dass man von allen nur erdenklichen Seiten Druck ausüben muss, damit auch einmal eindeutige Aussagen kommen, so erfreulich ist es, dass wir die Aussage des Bundesministeriums der Finanzen jetzt schwarz auf weiß haben.“
Vielleicht sind es ja nun solche Minischritte, mit denen das BMF auf die verständlichen Fragezeichen aus dem Gewerbe reagiert und vielleicht macht es tatsächlich Sinn, wenn das verantwortliche Ministerium der Finanzen Frust und Fragezeichen der Branche aus möglichst viele Mündern und Federn erfährt. Noch jedenfalls können maximal die Hamburger und ein Großteil der Berliner neben den wenigen weiteren Taxlern in der Republik, die auf INSIKA gesetzt hatten, aufatmen, falls ihnen ihr Taxameter-Hersteller noch bis zum Jahresende die passende TSE anbieten kann. rw
Hinweis der Redaktion: Alle bei Taxi Times bisher veröffentlichten Beiträge zum Thema TSE-Pflicht finden Sie hier.
Beitragsfoto: Grafik: Remmer Witte basierend auf cloud-science.de
Ich halte die weit verbreitete Befürchtung, wir bräuchten wegen der Aufnahme von Taxametern in die Kassensicherungsverordnung gleich vollkommen neue Geräte, für unbegründet. Taxameter bleiben Messgeräte und mutieren nicht plötzlich zu Registrierkassen, nur weil ihre Daten gesichert werden müssen. Sie sind lediglich Kassenvorsysteme, wie beispielsweise die Waage an der Fleischtheke und unterliegen insofern weiterhin der EU-Norm MID (Measurement Instruments Directive) bzw. deren nationaler Umsetzung, für die die PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) als Zertifizierungsbehörde zuständig ist. Nur die nationale Umsetzung der MID definiert eindeutig, wie ein in Deutschland gesetzeskonformes Taxameter beschaffen sein muss.
Die PTB hat klargelegt, dass – der MID zufolge – kein nationaler Gesetzgeber abweichende Anforderungen an das Grundgerät stellen darf, da dies zu „Handelshemmnissen“ führen würde. Daher ist eine Schnittstelle für alle relevanten Daten in der MID zwingend vorgeschrieben, um mögliche weitergehende nationale Anforderungen zu erfüllen. Eine Verschlüsselung (kryptografische Absicherung) dieser Daten wird nicht gefordert. Damit ist m.E. hinreichend deutlich belegt, dass eine vom deutschen Recht geforderte TSE-signierte Speicherung durch ein Peripheriegerät erfolgen muss und eine Verschlüsselung der zugeführten Daten nicht gefordert werden darf. Die Trennung von TSE und Messgerät wird auch durch Absatz 1.6 des in Rede stehenden Anwendungserlasses zur TSE-Pflicht deutlich, da dort geklärt wird, dass mehrere Geräte eine gemeinsame TSE nutzen dürfen, wenn sie dieser eindeutig zugeordnet sind. Dieser Sachverhalt wurde am 27.07.2023 von einer Mitarbeiterin des BMF bestätigt: „Ein komplett neues Taxameter mit integrierter TSE zum 1. Januar 2024 ist grundsätzlich nicht erforderlich“. Sollte es einem Taxameterhersteller gefallen, beide Funktionalitäten in einem Gehäuse bereitzustellen, müssen die Systeme laut MID strikt getrennt sein.
Es ist m.E. nicht einmal erforderlich, dass die Signier- und Speicherhardware in der Taxe verbaut sein muss, sofern die betreffenden Daten annähernd in Echtzeit über das Internet an externe Dienstleister übergeben werden. In Absatz 1.12.2.7 des Anwendungserlasses wird zudem klargestellt, dass die „physikalische Identität“ der Speicher- und Verschlüsselungsmodule nicht erforderlich ist. Die Integrität der Daten auf dem Weg zur Signiereinheit ist durch den Abgleich der Zählerstände und den zeitlichen Bezug zum Vorgang und auf dem Weg zum Speichermedium durch die Blockchain-Signatur einer zertifizierten TSE gewährleistet. Eine weitere Möglichkeit wäre die Übergabe an ein (cloudbasiertes) Kassensystem, das die rechtskonforme Speicherung über die genutzte TSE als Verbundsystem erledigt.
Ob solche für das Taxigewerbe kostengünstigen und komfortablen Lösungen realisiert werden können, hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Taxameterhersteller ab, die von der MID geforderten Schnittstellen ihrer Geräte diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, da der Sinn einer Schnittstelle immer der Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen ist. Hersteller, die dies anders sehen, werden ihren Kundinnen und Kunden die Gründe für die Abschottung erläutern müssen.
Eine für das Taxengewerbe gravierende Folge der TSE-Pflicht für Kassensysteme, die von vielen eher untätigen Herstellern zum Nachteil ihrer Kundinnen und Kunden offenbar nur ungern kommuniziert wird, ist die Gefährdung der Taxenbetriebe durch die Barbelegausgabe aus nicht TSE basierten Systemen. ( https://taxi-magazin.de/recht-illegale-taxi-quittungen-auch-in-hansa-taxis/#top ) Nach Aussage des Leiters der Hamburger Taxenbehörde, Dirk Ritter, haben derzeit neben einem österreichischen Systemhersteller auch einige Hamburger Taxiunternehmen diesbezüglich Probleme mit den Finanzbehörden. Es ist daher dringend zu empfehlen, auf den guten alten handgeschriebenen Papierbeleg zurückzugreifen, wenn das genutzte System keine TSE-Prüfziffer auf den Beleg druckt und die Vorgänge nicht rechtskonform speichert. Jedes Taxenunternehmen sollte auch darauf achten, ob eventuell genutzte Plattformbetreiber die im Namen des Unternehmens ausgestellten Barbelege rechtskonform gestaltet haben.
Sven Althorn (Taxenverein Blankenese, LPVG)
Anmerkung der Redaktion: Die im letzten Absatz formulierte Gefährdung der Taxibetriebe ist nicht belegbar (der verlinkte Beitrag ist aus dem Jahr 2021). Zum Zeitpunkt der hier zitierten Aussage hatte kein Hamburger Taxiunternehmer und auch keine Taxizentrale von der Finanzbehörde einen Hinweis gewschweige denn ein Bußgeld wegen Nutzung eines nicht konfromen TSE-Druckers bekommen.
Wer eine – auch nach der TSE-Pflicht für Taxameter erlaubte – offene Ladenkasse betreibt, sollte m. E. besser handgeschriebene Quittungen ausstellen. Der schlichte Ausdruck der Taxameteranzeige wird möglicherweise nicht als korrekte Barquittung akzeptiert, weil Eingabemöglichkeiten fehlen. Verwendet man ein elektronisches System zur Erfassung und Verarbeitung von Bareinnahmen, muss es auch vor 2024 die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen – insbesondere die Pflicht zur signierten Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle und zum Ausdruck der Seriennummer der genutzten TSE – erfüllen. Viele Kolleginnen und Kollegen werden vermutlich nicht mit dieser Materie vertraut sein und laufen somit Gefahr, ungewollt gegen Gesetze zu verstoßen. Deshalb sollten Systemhersteller ihre Geräte entweder rechtskonform nachrüsten oder zumindest ihre Nutzer entsprechend informieren.
Die Information von Herrn Ritter, dass die Finanzbehörden gegen Aussteller von ihrer Ansicht nach falschen Quittungen und gegen Hersteller der Systeme vorgehen, stammt aus einer Gesprächsrunde mit dem Hamburger Taxengewerbe am 11.07.2023 und ist somit aktuell. Wer davon Kenntnis hat, sollte die Kolleginnen und Kollegen vor möglichen Problemen warnen. Und genau dazu diente der letzte Absatz.
Liebe Leser und Liebe Kollegen,
wieder einmal zieht sich das Gewerbe auf die Position zurück, es hat ja keiner was gesagt und jetzt haben wir keine Zeit mehr und es ist ja auch unpraktisch wenn jede Fahrt von Heute auf Morgen mit TSE verschlüsselt und für die Nachwelt (den Prüfer) festgehaltet wird. Allerdings gibt es einige Termine aus der Vergangenheit die jeden Taxiunternehmer seit dem Jahr 2010 darauf vorbereiten das es einen Fiskaltaxameter geben wird. Seit dem 01.01.2017 MÜSSEN alle Geschäftsvorfälle elektronisch aufgezeichnet und dem Prüfer in einer von Ihm auswertbaren Version zur Verfügung gestellt werden.
Da gibt es überhaupt keine Fragen was der Unternehmer in seinem Büro zu tun oder zu lassen hat.
Das einzige was man dem Fiskus ankreiden kann ist, das er nicht im Jahr 2017 gesagt hat, jeder hat umzustellen den Taxameter (mit Insika) beim Eichamt und seiner Behörde vorzustellen. Wäre das passiert hätten die meisten heute keinerlei Probleme, denn jeder hätte Insika im Auto oder würde sich eine neue Beschäftigung suchen. Der Fiskus hat anscheinend gelernt das es leider ohne den Hammer keine Umstellung auf saubere Verhältnisse gibt. Recht hat er der Fiskus umstellen ohne wenn und aber das hat zu erfolgen. Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Das hat die Vergangenheit ja gezeigt nur in die falsche Richtung. Das Taxi wird sich verändern müssen da ich davon ausgehe das alle Kollegen sauber Arbeiten kann einem ja auch gar nichts passieren. Ich drücke jedem die Daumen bei der Umstellung.
Mit kollegialsten Grüßen
Sascha Päffgen, Taxiunternehmer aus Köln 31 Insikafahrzeuge
und es geht doch…
Das Gewerbe muss es als Chance sehen,