Wer für sein Berliner Taxi eine Aufstellberechtigung am Flughafen für die kommende Periode gewinnen möchte, muss sich diesmal bis zum 30.8. per Online-Formular bewerben, nicht mehr schriftlich oder per E-Mail.
Die Regelung der Aufstellgenehmigung am Berliner Flughafen BER ist nach wie vor umstritten, doch entgegen anderslautender Informationen ist die Bewerbung im Rahmen des sogenannten Interessenbekundungsverfahrens für die BER-Ladeberechtigungen, die vom 1. November dieses Jahres bis zum 30. Oktober 2025 gelten werden, nicht mehr per E-Mail oder in schriftlicher Form per Post möglich, sondern neuerdings ausschließlich auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde. Günter Schwarz, Gruppenleiter beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), teilt dazu mit: „Um Fehler bei der Zuordnung der Anträge auszuschließen, können die Bewerbungen erstmals ausschließlich über ein eigens eingerichtetes Online-Formular abgegeben werden.“
In einer Allgemeinverfügung der Behörde heißt es unter anderem:
„Die Bewerbung ist ausschließlich elektronisch über das Kontaktformular unter
https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/perso-nenbefoerderung/formular.1460670.php
abzugeben. Dabei ist zu beachten, dass die Bewerbung innerhalb der Ausschlussfrist bei der Behörde eingegangen sein muss.
Die Bewerbung muss zwingend folgende Angaben enthalten:
– Name und Anschrift des Unternehmens,
– Name und Mail-Adresse des Antragstellenden,
– Ordnungsnummer der Taxe,
– Kfz-Kennzeichen der Taxe.
Fehlt eine dieser Angaben, kann das Kontaktformular nicht versandt werden. Für jedes Fahrzeug ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Im Verfahren werden Fahrzeuge bevorzugt berücksichtigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Barrierefreie Taxen (Inklusions-Taxen) bis zu einer Obergrenze von 200 Fahrzeugen,
– Vollständig emissionsfreie Taxen bis zu einer Obergrenze von 250 Fahrzeugen.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist mit der Bewerbung durch Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nachzuweisen.
Bei Wegfall einer ladeberechtigten Taxe (außer im Falle des Fahrzeugtausches) oder Erhöhung der Anzahl der ladeberechtigten Taxen auf bis zu 550 erhält die nächste auf der jeweiligen Nachrückerliste befindliche Taxe die Ladeberechtigung. Diese wird jedoch nur für die Restlaufzeit der ursprünglichen Gültigkeitsdauer, also bis zum 31.10.2025, erteilt.
Spätestens am 01.10.2024 erfolgt die Veröffentlichung einer Liste der ausgewählten Bewerber unter Angabe der Konzessionsnummer der jeweiligen Taxe auf der Internetseite des LABO unter www.ber-lin.de/labo.
Die Plaketten werden voraussichtlich in der Zeit vom 01. bis 15.10.2024 an die ausgewählten Bewerber versandt.“
Außerdem wird erneut auf das Pflichtfahrgebiet hingewiesen, das seit Beginn für Fahrten ab dem Hauptstadtflughafen gilt.
Bewerbungen auf dem bisher üblichen Weg können also nicht mehr berücksichtigt werden. ar
Beitragsbild: Online-Formular (Screenshot: www.berlin.de) und Taxi mit Flughafen-Aufkleber (Foto: Axel Rühle)