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Start Mindestbeförderungsentgelt

Leipziger Mindestfahrpreise unter die Lupe genommen

von redaktion
23. Mai 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Leipzig hat seine Hausaufgaben gemacht: Nachdem die 2021 festgesetzten Mindestbeförderungsentgelte vom Verwaltungsgericht in der Verhandlung vom November 2024 zwar befürwortet, die Höhe aber moniert wurde, hat die Stadt jetzt verfügt, dass Mietwagenfahrten in etwa so viel wie Taxifahrten unter Einbeziehung einer Wartezeit-Pauschale kosten müssen. Wir haben den Preisvergleich Taxi zu Mietwagen gemacht.

In ihrem Anfang April veröffentlichten Amtsblatt hat die Stadt Leipzig eine Allgemeinverfügung über neue Mindestpreise für Mietwagenfahrten innerhalb der Stadt verkündet, was der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) sehr begrüßte (Taxi Times berichtete). Die neue Höhe der Mindestbeförderungsentgelte für Fahrdienste orientiert sich nicht mehr am Tarif des öffentlichen Nahverkehrs, sondern am Taxitarif.

Was das genau für die Höhe des Mindestbeförderungsentgelts (MBE) bedeutet und wie sich die Preise für Taxis und Mietwagen in der Sachsenmetropole nun gleichen bzw. unterscheiden, hat Taxi Times in seiner aktuellen Printausgabe genau unter die Lupe genommen und dabei auch die früheren Preisstrukturen beider Verkehrsarten verglichen.

Herausgekommen sind dabei mehrere Diagramme, in denen deutlich wird, bei welchen Preisen sich die Tarifkurven treffen. Nachzulesen ist all das in der aktuellen Ausgabe der Taxi Times – Ausgabe 2. Quartal 2025. Hier ein Beispiel:

Mindestfahrpreise für Mietwagen in Leipzig, April 2025:

  Mo-Sa 5-20 Uhr Nacht/So/FT
Grundpreis 4,37 € 4,37 €
km-Preis bis 3 km 3,58 € 3,70 €
km-Preis 3 bis 10 km 2,46 € 2,80 €
km-Preis ab 10 km 2,35 € 2,46 €
  (gerundete Werte) (gerundete Werte)

Leipzig: Vergleich Taxitarif und Mietwagen-Mindestfahrpreis

Noch mehr Tabellen und Graphiken finden Sie in der aktuellen Printausgabe der Taxi Times. Premium-Abonnenten haben diese Ausgabe per Post zugeschickt bekommen. Mitglieder von Taxiverbänden und Taxizentralen erhalten die Ausgabe über Ihren Verband bzw. Taxizentrale, sofern diese Kooperationspartner von Taxi Times sind.

Gegen eine Brutto-Gebühr von 6,80 € zgl. 2.- € Versandkosten kann diese Ausgabe auch als Einzelheft bestellt werden. Bestellung an [email protected], Betreffzeile „Einzelheftbestellung Taxi Times 2. Quartal 2025“. red

Fotos und Grafik: Axel Rühle

Tags: AllgemeinverfügungLeipzigMindestbeförderungsentgelteVerwaltungsgericht
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redaktion

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Kommentare 2

  1. Igor Isaev says:
    6 Monaten her

    Statt nur auf Preisdumping zu setzen, sollten Uber-Mietwagenunternehmen die Gelegenheit nutzen, sich wirtschaftlich und qualitativ neu aufzustellen. Mindestpreise können auch eine Chance sein, faire Arbeitsbedingungen zu etablieren und das Image zu verbessern aber nein Uber möchte alles zerstören…

    Antworten
  2. Martin Gramlich says:
    6 Monaten her

    Wir sind ein Mietwagenunternehmen und haben uns auf die Schülerbeförderung spezialisiert. Alle 2-3 Jahre werden alle Touren neu ausgeschrieben, um den günstigsten Anbieter zu ermitteln. Das ist schon eine ruinöse Sache, da wirklich nur noch der Preis entscheidet. Wir müssen teilweise den Besetztkilometer für unter 1,75 EUR anbieten, um überhaupt den Hauch eine Chance für den Zuschlag zu bekommen. Einen Mindestpreis von 3,58 EUR bis 2,35 EUR für den Besetztkilometer würde ich begrüßen. So wird die ruinöse Ausschreibung umgangen und es zählt hoffentlich wieder ein wenig die Qualität. Durch uns ist in 23 Jahren nicht ein Schüler zu spät in der Schule erschienem und wir haben stets auf eine spontane Stundenplanänderung reagieren können. Unsere Fahrerinnen und Fahrer sind bei Eltern, Schulen und Schülern sehr beliebt. Wenn wir eine Tour nach 3 Jahren abgeben müssen, fliessen oft Tränen. Das geht natürlich nur mit entsprechendem Fahrpersonal, welches eine Entlohnung über dem Mindestlohn erwartet, ja erwarten darf. Ich kann den Mindestfahrpreis nur befürworten, damit zumindest die unzuverlässigen Billigheimer endlich aussortiert werden.

    Antworten

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