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Start Mindestbeförderungsentgelte

Leipziger Mindestfahrpreise unter die Lupe genommen

von redaktion
23. Mai 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
1
Leipziger Mindestfahrpreise unter die Lupe genommen
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Leipzig hat seine Hausaufgaben gemacht: Nachdem die 2021 festgesetzten Mindestbeförderungsentgelte vom Verwaltungsgericht in der Verhandlung vom November 2024 zwar befürwortet, die Höhe aber moniert wurde, hat die Stadt jetzt verfügt, dass Mietwagenfahrten in etwa so viel wie Taxifahrten unter Einbeziehung einer Wartezeit-Pauschale kosten müssen. Wir haben den Preisvergleich Taxi zu Mietwagen gemacht.

In ihrem Anfang April veröffentlichten Amtsblatt hat die Stadt Leipzig eine Allgemeinverfügung über neue Mindestpreise für Mietwagenfahrten innerhalb der Stadt verkündet, was der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) sehr begrüßte (Taxi Times berichtete). Die neue Höhe der Mindestbeförderungsentgelte für Fahrdienste orientiert sich nicht mehr am Tarif des öffentlichen Nahverkehrs, sondern am Taxitarif.

Was das genau für die Höhe des Mindestbeförderungsentgelts (MBE) bedeutet und wie sich die Preise für Taxis und Mietwagen in der Sachsenmetropole nun gleichen bzw. unterscheiden, hat Taxi Times in seiner aktuellen Printausgabe genau unter die Lupe genommen und dabei auch die früheren Preisstrukturen beider Verkehrsarten verglichen.

Herausgekommen sind dabei mehrere Diagramme, in denen deutlich wird, bei welchen Preisen sich die Tarifkurven treffen. Nachzulesen ist all das in der aktuellen Ausgabe der Taxi Times – Ausgabe 2. Quartal 2025. Hier ein Beispiel:

Mindestfahrpreise für Mietwagen in Leipzig, April 2025:

  Mo-Sa 5-20 Uhr Nacht/So/FT
Grundpreis 4,37 € 4,37 €
km-Preis bis 3 km 3,58 € 3,70 €
km-Preis 3 bis 10 km 2,46 € 2,80 €
km-Preis ab 10 km 2,35 € 2,46 €
  (gerundete Werte) (gerundete Werte)

Leipzig: Vergleich Taxitarif und Mietwagen-Mindestfahrpreis

Noch mehr Tabellen und Graphiken finden Sie in der aktuellen Printausgabe der Taxi Times. Premium-Abonnenten haben diese Ausgabe per Post zugeschickt bekommen. Mitglieder von Taxiverbänden und Taxizentralen erhalten die Ausgabe über Ihren Verband bzw. Taxizentrale, sofern diese Kooperationspartner von Taxi Times sind.

Gegen eine Brutto-Gebühr von 6,80 € zgl. 2.- € Versandkosten kann diese Ausgabe auch als Einzelheft bestellt werden. Bestellung an [email protected], Betreffzeile „Einzelheftbestellung Taxi Times 2. Quartal 2025“. red

Fotos und Grafik: Axel Rühle

Tags: AllgemeinverfügungLeipzigMindestbeförderungsentgelteVerwaltungsgericht
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Kommentare 1

  1. Igor Isaev says:
    2 Wochen her

    Statt nur auf Preisdumping zu setzen, sollten Uber-Mietwagenunternehmen die Gelegenheit nutzen, sich wirtschaftlich und qualitativ neu aufzustellen. Mindestpreise können auch eine Chance sein, faire Arbeitsbedingungen zu etablieren und das Image zu verbessern aber nein Uber möchte alles zerstören…

    Antworten

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