Taxler ohne TSE werden ab dem kommenden Jahreswechsel zwangsläufig in den direkten Fokus ihrer Finanzbehörde geraten. Das betrifft auch diejenigen, die eine TSE zwar mitlerweile in die Wege geleitet haben, sie aber aufgrund Lieferschwierigkeiten oderWartezeiten auf einen Werkstatttermin noch nicht aktivieren konnten. Hier empfihelt sich ein „proaktives“ Schreiben an das Finanzamt. Wir verraten, was da drinstehen sollte.
Wer eine TSE eingebaut und aktiviert hat, muss diese auch beim Finanzamt anmelden. Das bedeutet: Bereits Anfang Januar können die Finanzbeamten mit einem einzigen Klick prüfen, welche Taxler im Bezirk noch keine TSE gemeldet haben. Da dies nur noch wenige betrifft, wird dies nahezu zwangsläufig ungewollte Aufmerksamkeit erregen und mit einem Besuch enden!
Wer es nicht mehr bis zum Jahreswechsel schafft, die TSE anzuschließen und anzumelden, sollte zeitnah eine schriftliche Bestätigung seines Taxameter-Dienstes einholen. Damit verfügt er zumindest über einen Nachweis, dass er sich rechtzeitig um einen Einbautermin bemüht hat, auch wenn dieser aufgrund hoher Nachfrage und/oder Lieferproblemen der TSE-Bauteile nicht mehr fristgerecht realisiert werden kann. Die Bestätigung sollte schriftlich oder per E-Mail mit Datumsangabe sowie einer groben Einschätzung erfolgen, wann der Einbau voraussichtlich stattfinden soll. Zudem empfiehlt es sich, gegebenenfalls mehrere Betriebe im Umkreis zu kontaktieren, um zu dokumentieren, dass man sich aktiv um Alternativen bemüht hat.
Liegt die Bestätigung des Taxameter-Dienstes vor, sollte noch vor dem Jahreswechsel das zuständige Finanzamt schriftlich über diese Aktivitäten informiert werden. In dem Schreiben sollte die Situation kurz erläutert und um weitere Anweisungen gebeten werden.
Ein möglicher, individuell anzupassender Beispieltext, entworfen von einem profunden Kenner der Szene, lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine TSE-Lösung(en) bereits bestellt (Datum + Nachweise). Der Einbau erfolgt voraussichtlich im Monat X des Jahres 2026. Aufgrund der derzeitigen technischen Unmöglichkeit (z. B. fehlende Teile) einer TSE-Anbindung zum 01.01.2026 bitte ich gemäß § 148 AO bis zur Implementierung um vorübergehende Nichtbeanstandung. Sollte ich keine Rückmeldung erhalten, gehe ich von Ihrer Zustimmung aus.
Wer hingegen auch diese Meldung versäumt, sollte sich bewusst sein, dass eine fehlende Anzeige bis zum Jahreswechsel praktisch einer Einladung zu einer Prüfung gleichkommt. Der Abgleich aller Taxiunternehmen mit den eingegangenen Meldungen wird Anfang des Jahres sicher und zeitnah erfolgen – und wer dabei auffällt, hat diese Einladung gewissermaßen selbst ausgesprochen.
Also: runter vom Sofa! Es sind nur noch wenige Tage, bevor das Finanzamt in den Weihnachtsurlaub geht. rw
Beitragsfoto: Symbolbild, pixabay








