Die „Arbeitsgemeinschaft BER“ der Berliner Taxi-„Innung“ wollte per Unterschriftenliste erreichen, dass die im Dezember eingeführte 1:1-Regelung am Flughafen BER durch eine allgemeine Ladeberechtigung ersetzt wird.
Am Flughafen Berlin-Brandenburg herrscht des öfteren Taximangel, der ärgerlich und peinlich ist und durch ein Laderecht für alle Berliner Taxis sofort zu beheben ist. Dieser Ansicht sind die meisten Beteiligten – mit einer Ausnahme: Stephan Loge, Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS), der maßgeblich über die Ladeberechtigungen entscheidet.
Nicht nur parteiübergreifend aus dem Berliner Abgeordnetenhaus, auch von den Gewerbeverbänden hagelt es seit Jahren Kritik an den bestehenden Regelungen zum Laderecht. Die „Arbeitsgemeinschaft BER“ der Berliner Taxi-„Innung“ hat beim Landrat kürzlich mit einer Unterschriftenliste eine Änderung der bestehenden Regeln gefordert (Taxi Times berichtete).
In seiner Antwort vom 17.2. weist Loge einmal mehr darauf hin, dass Paragraph 47 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vorschreibt, „wo ein Taxi beladen werden darf. Taxis dürfen demnach nur an behördlich zugelassenen Stellen und in der Gemeinde bereitgehalten werden, wo der Taxiunternehmer seinen Betriebssitz hat. Eine strenge Auslegung dieses Gesetzes würde bedeuten, dass nur Taxis aus dem Landkreis Dahme-Spreewald den Flughafen BER bedienen dürfen.“ Aus diesem Grund hätten bereits viele Berliner Taxiunternehmer Ihren Betriebssitz in der Gemeinde Schönefeld angemeldet. Er fasst nochmals die getroffenen Vereinbarungen mit den jeweiligen Begründungen zusammen.
Als Landrat sei es ihm besonders wichtig, so Loge, die Gewerbestrukturen im Kreis zu stärken und zu fördern. „Daher war es mir bei den Verhandlungen mit dem Land Berlin wichtig, dass der tatsächliche Bedarf an Taxis vorrangig betrachtet wird.“ Eine bedarfsgerechte Orientierung an konzessionierten Taxis aus dem LDS und ladeberechtigten Taxis aus dem Land Berlin sei wichtig, um das Taxiaufkommen am Flughafen fair und gerecht zu steuern.
Würde Loge der Forderung nachgeben, so gefährde er seiner Aussage nach bewusst die Auskömmlichkeit der Taxis aus seinem Landkreis. „Das Taxigewerbe wäre stark gefährdet und würde kollabieren.“
Zur stetigen Gewährleistung der Auskömmlichkeit habe er für den LDS „seit Jahren einen Beobachtungszeitraum eingerichtet, was eine kontrollierte Genehmigung von Taxis im Landkreis bedeutet.“ Nicht nur, dass in Berlin die Konzessionszahl nie beschränkt worden sei, auch der tatsächliche Bedarf von Taxis sei in Berlin nie gutachterlich festgestellt worden, so dass die Zahl zu Spitzenzeiten über 8.000 lag.
Loge bittet zu beachten, dass die LDS-Taxis „nur den Flughafen BER als Lademöglichkeit haben“, während die Berliner Taxis das gesamte Stadtgebiet als Ladeoption haben. Zudem könne eine Eingliederung der LDS-Taxis in das Berliner Funksystem deren Nachteile nicht ausgleichen: Warum sollte ein LDS-Funktaxi zu einer Berliner Adresse gerufen werden? Bei der Vielzahl von Berliner Taxis würde ein Funkauftrag sicherlich zuerst denen angeboten, bevor ein LDS-Taxi am Zuge sei.
Loge lehnt die Forderung daher ab und „befürwortet“ nach wie vor eine „bedarfsgerechte Anzahl an Taxis am Flughafen“. Er erachtet eine sachliche und solide Fakten- und Datenlage als notwendig, um die Situation vor Ort einschätzen zu können. „Aus diesem Grund wird auch zurzeit der tatsächliche Taxibedarf am Flughafen gutachterlich ermittelt.“
Abschließend bittet Loge um Nachsicht, dass er aktuell zu keinem weiteren Gespräch bereit ist. ar
Beitragsbild: Fotocollage Taxi Times
Gleich Berechtigung zu alle BER berechtige Taxi Fahrer.
Sonder Rechte darf nicht geben.