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Start Beförderungsrecht

Michael Donth: Keine Fachkunde für Mietwagenfahrer

von Jürgen Hartmann
12. Januar 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
4
Eckpunkte-Streit: Scheuers Findungskommission tritt zusammen

Michael Donth, CDU Foto: Michael Donth.de

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Im Rahmen der geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird auch die Fahrerlaubnisverordnung angepasst werden. Anstelle einer Ortskundeprüfung sollen Taxifahrer*Innen eine Fachkunde nachweisen. Das Taxigewerbe fordert dies auch für die Mietwagenfahrer. Die CDU sieht dafür keinen Spielraum. 

Dies geht aus einem Statement des PBefG-Experten und Bundestagsabgeordneten Michael Donth (CDU) hervor. Er hatte auf ein Schreiben eines Nürnberger Taxiunternehmers geantwortet, in dem dieser unter anderem darum gebeten hatte, die geplante Einführung einer Fachkunde nicht nur für künftige Taxi-, sondern auch für Mietwagenfahrer zur Vorschrift zu machen.

Donth, der an der Ausgestaltung der PBefG-Novelle intensiv mitwirkt, hält diese Forderung aus der Sichtweise des Taxigewerbes für nachvollziehbar. Er verweist jedoch darauf, dass die hier geforderte Gleichbehandlung zwischen Taxis und Mietwagen globaler betrachtet werden müsse. „Vom Taxi erwartet der Gesetzgeber einen Beitrag zur Daseinsvorsorge, den Sie und Ihre Kollegen auch erfüllen“, schreibt Donth in seiner Antwort an den Nürnberger Taxiunternehmer Matthias Glowatsch. „Für einen entsprechend geschulten Fahrer für eine Randzeitenabdeckung, für eine Betriebs- und Beförderungspflicht müssen Kunden bereit sein, im Zweifel mehr zu bezahlen als für die Konkurrenz.“

Der Gesetzgeber, so Donth weiter, wiege das mit einem deutlich niedrigeren Mehrwertsteuersatz auf. Zudem sei das Taxi in der Vergangenheit wie auch in der Zukunft das einzige Verkehrsmittel, das auch den Winkemarkt bedienen darf und für den keine Rückkehrpflicht gilt.

Die Beförderung von Menschen, attestiert der CDU-Abgeordnete, sei eine verantwortungsvolle Tätigkeit für alle Beförderer. Man habe daher dem ursprünglichen Uber-Geschäftsmodell, Privatpersonen als Fahrer einzusetzen, eine rasche Absage erteilt.

„Weitergehende Regelungen wird es auch in dieser Novelle […] nicht geben können“, schreibt Donth. „Schon unser Verfassungsrecht und das Grundrecht auf Berufsfreiheit machen es rechtlich unmöglich, gleiche Pflichten bei deutlich stärker beschnittenen Rechten festzulegen.“ jh

Das Beitragsfoto zeigt Michael Donth (CDU), Abgeordneter des Bundestags und PBefG-Experte. Foto: Michael Donth

Tags: Änderung PBefGFahrerlaubnisverordnungMichael DonthOrtskundeprüfung
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 4

  1. Karlo Reckert says:
    5 Jahren her

    Herr Dont hat es nicht kapiert. In Deutschland muss ein Mindestlohn von 9,50 € bezahlt werden. Mietwagen, die für Über, FreeNow usw. fahren, müssen ca. 30% des Umsatzes an Über abführen, 19 % MWST sind fällig. Das heißt, der Mietwagenfahrer muss 40-45 €/h einfahren, wenn das alles unter einen Hut kommen soll. Das macht er nicht. Dafür haben Politiker wie Herr Dont gesorgt, indem sie die Ortskundeprüfung abgeschafft haben. Den Rest haben Sie örtlichen Ordnungsbehörden geschafft, indem sie die Mietwagen vom Fiskalwegstreckenzähler per Sondergenehmigung befreiten und den Prüfungszeitraum für diese Unternehmen auf 5 Jahre gestreckt haben. Das war die Einladung an diese Unternehmen, an der Steuer und der Sozialversicherung vorbei zu wirtschaften. Sie müssten es auch, da Über billiger als das Taxi sein will. In diesem Zusammenhang von billigeren Mietwagen im Gegensatz zu teuren Taxis zu sprechen, ist zynisch.

    Antworten
  2. Friedrich Hayek says:
    5 Jahren her

    Wie wenig Praxisbezug die Aussage eines Verkehrspolitikers haben kann, macht der Hinweis auf den Winkemarkt deutlich, der laut Michael Donth auch in Zukunft nur Taxis vorbehalten sei. Man stelle sich eine Person vor, die am Straßenrand steht und ein Taxi benötigt. Welchen Unterschied macht es, ob diese Person ihren Arm hebt und darauf wartet, dass ein leeres Taxi vorbeifährt oder den gleichen Arm um 90 Grad senkt, um auf den Bestellbutton der Uber-App zu drücken, woraufhin ein Uber-Mietwagen, der sich gerade leer und regelkonform auf dem Weg zum Betriebssitz befand, an den Straßenrand zu genau dieser Person gefahren kommt?

    Antworten
  3. Marco Tröller says:
    5 Jahren her

    Es sollten vor allem die Zugangsvoraussetzungen für die Politik heruntergestuft werden, damit Leute mit weniger Ahnungslosigkeit am Hebel der „Macht“ arbeiten, es läuft ja alles nur mit Kumpanei, Vetternwirtschaft und Korruption.
    Da naive kleine Taxiunternehmer jedoch von den Behörden idR bestohlen werden, bleiben keine Mittel zur Bestechung, um in dieses Metier vorzustoßen.
    An Niederträchtigkeit und Ahnungslosigkeit ist das Feld der deutschen Politik kaum noch zu unterbieten. Daher die Leibwächter, die vor der Wut des eigenen Volkes beschützen müssen. Die sollten sich alle was schämen!
    Der Scheuer in allererster Linie.

    Antworten
  4. Geert Aufderhaydn says:
    5 Jahren her

    Das Ding ist gelaufen. Durch Corona werden etliche Taxiunternehmen pleite gehen, wodurch den Übriggebliebenen die Illusion bleibt, es könne sich „vielleicht“ „doch noch“ „irgendwie“ „alles zum Guten wenden“. Die Branche kann legal den Mindestlohn von 9,50€/h nicht erwirtschaften. Alle Mehrwagenunternehmer bescheißen und hoffen, nicht erwischt zu werden. Mich würde dabei nicht wundern, wenn die Betriebsprüfer die Weisung hätten, bei den Arbeitszeiten nicht so genau hinzuschauen. Das ist für viele das letzte „Schlupfloch“, har har, ich lach mich tot! Bereitstellung am Standplatz ist Arbeitszeit, keine Pause. Alles leichtest nachzuweisen: Überprüfung der Auftragslisten bei den Vermittlern – aus die Maus! Und noch was: es kotzt mich inzwischen regelrecht an, alle 5 Jahre wie irgendwas zwischen Anfänger und Straftäter behandelt zu werden. Ich habe mich jetzt zum 6. Mal völlig nackt machen müssen, ausserdem die Ochsentour für gut 10 Unbedenklichkeitsbescheinigungen duchgeackert. Der ganze Spaß natürlich noch einmal, wenn man hinzukaufen oder verkaufen will. Ich wechsele jetzt in eine andere Branche – einmal anmelden, einmal im Jahr Steuererklärung – das war’s, bis zum Tod! Warum habe ich mir das so lange angetan . . .

    Antworten

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