In München hat die Aufsichtsbehörde KVR in den Jahren 2023 und 2024 bei 60 Mietwagenunternehmen eine Betriebsprüfung durchgeführt. Bei 59 gab es Beanstandungen.
Wer für Plattformen wie Uber und Bolt taxiähnlichen Mietwagenverkehr zu Dumpingpreisen durchführt, kann weder rechtskonform noch wirtschaftlich arbeiten und ist demzufolge zu Verstößen regelrecht gezwungen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird vor allem vom Taxigewerbe immer wieder angemahnt. Sehr eindringlich bestätigt wird dies nun anhand der Ergebnisse von 60 Betriebsprüfungen, die vom Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) als zuständige Aufsichtsbehörde in den Jahren 2023 und 2024 bei jenen Unternehmen durchgeführt wurden, die Mietwagenkonzessionen nach Paragraph 49 des Personenbeförderungsgesetzes betreiben.
„Bei lediglich einem Unternehmen der 60 geprüften Unternehmen gab es keine Beanstandungen“, teilte das KVR auf Anfrage gegenüber Taxi Times mit. „Bei den Beanstandungen der restlichen 59 Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um arbeits- und sozialrechtliche Verstöße (Arbeitszeitaufzeichnungen, Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Ruhepausen, Verkürzung der Arbeitszeiten) sowie solche gegen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts (Rückkehrpflicht und unerlaubte Bereithaltung, Führung eines ordnungsgemäßen Mietwagenauftragsbuches, Auflagen im Genehmigungsbescheid, Auftragseingang am Betriebssitz, Instandhaltungspflicht). Dieser hohe Anteil (98,33 %) ist überraschend, denn laut KVR sind 25 der überprüften Betriebe dem klassischen Mietwagenverkehr zuzuordnen, während 35 von ihnen taxiähnliche Mietwagenverkehre durchführen. Wie letzterer Verkehr definiert wird, beschreibt das KVR so: „Mit dem Aufkommen app- bzw. standortbasierter Vermittlungsangebote wurde dem Mietwagenverkehr ermöglicht, eine taxiähnliche Beförderungsdienstleistung anzubieten, die auf eine unmittelbare Beförderung ausgerichtet ist und im Hinblick auf die Beförderungsleistung grundsätzlich keinen nennenswerten Unterschied zum Taxiverkehr aufweist.“
Die Zuordnung der Mietwagenbetriebe zum klassischen bzw. taxiähnlichen Mietwagenverkehr erfolge beim KVR anhand der Angaben der Gewerbetreibenden, ob und falls ja, mit welcher/n Vermittlungsplattform/en gearbeitet werde.
Bei einer Beanstandungsquote von mehr als 98 Prozent ist es wichtig, welche Art von Verstößen begangen werden. Hierzu liefert das KVR eine exakte Aufschlüsselung. Aus der nachfolgenden Tabelle geht klar hervor, dass kaum ein Betrieb ein ordnungsgemäßes Mietwagenauftragsbuch führt. Zudem konnten bei 50% aller kontrollierten Unternehmen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachgewiesen und sanktioniert werden.
| Pflichtverstöße | Anteil |
| Rückkehrpflicht / unerlaubte, taxiähnliche Bereithaltung | 50,00 % |
| Führung eines ordnungsgemäßen Mietwagenauftragsbuches | 93,33 % |
| Auflagen im Genehmigungsbescheid | 23,33 % |
| Auftragseingang am Betriebssitz (schwer nachzuweisen!) | 11,67 % |
| Instandhaltungspflicht | 35,00 % |
31 der kontrollierten Mietwagenbetriebe beschäftigen Fahrer. Bei mehr als der Hälfte davon wurden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, 45 Prozent verkürzen rechtswidrig die Arbeitszeit und über zwei Drittel verstoßen gegen das Arbeitszeitgesetz. Das heißt, diese Fahrer überschreiten die Höchstarbeitszeit bzw. halten die vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen nicht ein.
| Pflichtverstöße | Anteil |
| Arbeitszeitaufzeichnungen (nach MiLoG) | 58,06 % |
| Verkürzung der Arbeitszeiten (Verdacht § 266a StGB) | 45,16 % |
| Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit / Ruhezeit / Ruhepausen) | 67,74 % |
Spätestens bei diesen Zahlen muss jedem Politiker klar sein, dass bei solchen Verfehlungen auch die Sicherheit der Fahrgäste gefährdet ist. Wo Plattformen Dumpingpreise vorgeben, sind die hier beschriebenen Rechtsverstöße die logische Folge. Deshalb muss München jetzt ohne weitere Verzögerung MBE für Mietwagen einführen. Wer meint, man müsse den Münchner Bürger weiterhin billige Individualbeförderung ermöglichen, spielt mit deren Sicherheit. jh
Hinweis: Das KVR hat sehr ausführlich auf die Taxi-Times-Anfrage geantwortet. So beschreibt man beispielsweise den Fluchtreflex, der bei manchen Mietwagenbetreiben einsetzt, sobald man eine Betriebsprüfung ankündigt, welche Sanktionen aufgrund der Verstöße verhängt werden und welche Auswirkungen all dies auf die persönliche Zuverlässigkeit der Unternehmer hat, die ja bekanntlich die Voraussetzung zum Führen einer Konzession ist. Über all dies berichtet Taxi Times in Kürze auf der Münchner Regionalseite unter www.taxi-times.com/muenchen, ebenso wie über die Ergebnisse der parallel durchgeführten Untersuchungen des Münchner Zolls.
Beitrags-Symbolfoto: Pixabay









………….und welche Sanktionen gabs schon ?
Das berichten wir in einer Extra-Meldung (Coming Soon)
Es ist lächerlich. Würden im Taxigewerbe die gleichen umfänglichen Kontrollen durchgeführt werden, sähe das Ergebnis auch genau so aus. Die aufgeführten Verfehlungen werden seit Jahrzehnten im Taxigewerbe praktiziert (Ausnahmen nur Mietwagen betreffende Vorschriften wie Rückkehrpflicht, ….), plus Einnahmen-/Umsatzoptimierung (bedingt durch Bargeldverkehr/Ablehnung von Kartenzahlung), plus Ablehnung von Kurzfahrten (Beförderungspflicht?), plus Fahrpreiserhöhungstricks mittels Umwegen bei ortsunkundigen Kunden.
vielleicht nicht ganz so verheerend, aber natürlich gibt es in Taxigewerbe auch schwarze Schafe. das Hauptthema sind eben die Dumpingpreise, ein Taxi hat eben Preise, die im Pflichtfahrgebiet vorgegeben sind, was es in dieser Form beim Mietwagen nicht gibt, dort sind die Fahrpreise grundsätzlich frei vereinbar.
was Arbeitszeiten gerade bei Selbständigen angeht, muß man ja nicht draus eingehen, aber grade Angestellte sind eben auch oft sehr kreativ, was Arbeitszeiten, Pausen etc. angeht.
Wenn man sucht, findet man fast immer etwas. Wer (zu) ehrlich ist, dem bleibt eben weniger übrig *hüstel* Sorry, ist eben so.
Das Taxigewerbe wird ja genauso geprüft und natürlich gibt es dort auch schwarze Schafe und es sind auch hier schon einige aufgeflogen. Aber die Rücksichtslosigkeit und Ignoranz geltender Vorschriften die hier im Mietwagengewerbe praktiziert werden, sind beispiellos.
Endlich wird da mal ordentlich geprüft und hoffentlich auch entsprechende Sanktionen verhängt. Bitte diesen Bericht auch an unseren OB Reiter weiterleiten der sich ja mehr oder weniger öffentlich für UBER & Co. ausgesprochen hatte.
ich möchte wissen ob der Curt ein Mietwagen untermer ist?
Ja dann…Wo sind denn all die Demos, Petitionen ect?
Anfang Juli wurde deutschlandweit für Mindestpreise demonstriert, nur in München ist gar nichts passiert. Genug Gelegenheit für Uber, sich auch noch den Rest der Stadtratsfraktion gefügig zu machen.
Wer sich von einem derart korrupten SPD-Mann so was von lautlos hinters Licht führen lässt, hat die Mindestpreise erst gar nicht verdient.
Also raus aus der Presche und zwar laut, ihr Münchner!