Ein Privat-Autofahrer aus dem Bergischen Land wird beschuldigt, taxiähnlichen Verkehr durchzuführen, und Anfang Dezember zu einem Bußgeld verurteilt. Jetzt hat sein Verteidiger Rechtsbeschwerde eingelegt.
Das Amtsgericht Gummersbach hat einen 49-jährigen Kombifahrer aus Lindlar (zwischen Gummersbach und Köln gelegen) zu einer Geldbuße von 2.000 Euro verurteilt – wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz. Wie die Kölnische Rundschau auf ihrem Online-Portal berichtet, sei es bereits seine zweite Verurteilung. In der Überschrift ist von einem „geheimen Taxi mit Minibar“ die Rede.
Den Vorwurf des taxiähnlichen Verkehrs wies der Verteidiger zurück: Sein Mandant sei ein Nachtmensch, schlafe tagsüber und fahre nachts, wenn er nicht schlafen könne, herum. Es sei nicht verwerflich, wenn er dabei Freunde und Bekannte treffe, die er nach Hause fahre, „freundlich und hilfsbereit“ wie er sei. Von Entgeltabreden, die der Mann und seine Beifahrer getroffen hätten, könne keine Rede sein.
Ganz anders hatte ein 38-jähriger Zeuge zwei Fahrten von vorletztem Sommer in Erinnerung, eine für 15 Euro in den Ortsteil Scheel und zwei Wochen später für 20 Euro in den Nachbarort Engelskirchen. Gegen den zunächst verhängten Bußgeldbescheid des Straßenverkehrsamtes vom Mai hatte der Mann Einspruch eingelegt. Er hatte sich allerdings bereits zuvor wegen ähnlicher Vorwürfe verantworten müssen.
„Jeder, der nachts in Lindlar unterwegs ist, weiß, dass er solche Fahrten anbietet. Er soll sogar eine Minibar für seine Fahrgäste eingerichtet haben“, wird der Zeuge zitiert. Darauf habe der Verteidiger „mit scharfem Ton“ reagiert, dem Zeugen vorgeworfen, sich von den „offiziellen Lindlarer Taxi- und Mietwagenunternehmern vor den Karren spannen zu lassen“ und seine Vereidigung beantragt. Der Zeuge ließ sich davon keineswegs einschüchtern und blieb auch unter Eid bei seiner Aussage. Die Richterin glaubte ihm und verurteilte den Fahrer, nicht ohne zu betonen, dass man sich bei der Höhe des Betrags „eher am unteren Rand des Möglichen“ bewege, denn für ein solches Vergehen seien bis zu 20.000 Euro Geldbuße möglich. Bei dem milden Strafmaß sei das Einkommen des Mannes berücksichtigt worden.
Kurz vor Weihnachten hat das Gericht nun bekanntgegeben, dass das Urteil nicht rechtskräftig geworden ist, da die Verteidigung Rechtsbeschwerde eingelegt hat. Damit geht die Sache an das Oberlandesgericht in Köln. Der Verteidiger besteht darauf, der Mann habe lediglich Freunde und Bekannte im Auto mitgenommen. ar
Beitragsfoto: Collage Axel Rühle