Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 31. Mai 2025 hat die Stadt die Regelung für Mindestbeförderungsentgelte (MBE) zunächst wieder auf Eis gelegt. Was ist der Grund?
Der Text im Amtsblatt ist kurz und knapp: „Die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig, Ordnungsamt, über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig vom 21.03.2025, welche im Wege der Bekanntmachung am 05.04.2025 im Elektronischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird mit vollständiger Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.“
Ein Absatz später wird noch erklärt, dass die Rücknahme seit 1.6.25 gültig ist und dass auf eine Begründung für die Rücknahme verzichtet wird. Somit sind die MBE in Leipzig aktuell nicht mehr gültig. Mietwagenbetriebe können die Preise für ihre Fahrten nun auch wieder nach unten fei gestalten.

Im Taxigewerbe wurde diese Rücknahme mit großer Bestürzung aufgenommen, denn dort kämpft man seit Monaten darum, dass die Städte endlich MBE einführen. „Mindestpreise sind auf dem Vormarsch“ verkündet erst kürzlich der Taxiverband BVTM: „Neben Leipzig bereiten derzeit unter anderem Berlin, München, Hannover und Heidelberg sowie mehrere Großstädte in NRW die Einführung konkret vor.“
Wenn nun aber Leipzig als MBE-Pionier seine Allgemeinverfügung zurückzieht, hat das dann nicht eine fatale Wirkung auf alle anderen Städte? Eine offizielle Begründung für diesen Schritt hat die Stadt bisher nicht veröffentlicht, doch wie Taxi Times aus gut unterrichteten Leipziger Kreisen erfahren hat, bedeutet das keineswegs die Abkehr von Mindestpreisen für Mietwagen.
Vielmehr habe man die seit März gültige Allgemeinverfügung aus formalen Gründen zurückgezogen. Es habe dort eine Formulierung gegeben, die nicht eindeutig klärt, in welcher Höhe das MBE zu definieren ist. Es werde darin nicht hinreichend klar formuliert, welchen Mindestpreis ein Mietwagenunternehmer ansetzen muss. Es dürfte sich bei dieser Unsicherheit um die Festsetzung des zwölfprozentigen Aufpreises gegenüber dem Taxitarif handeln.
Insider rechnen damit, dass die Allgemeinverfügung nun nochmal formal überarbeitet wird und die Stadt Leipzig in etwa zwei Monaten eine neue Regelung zu Mindestpreisen festlegen wird – eine, die dann keine Fragen mehr offen lässt und juristisch unangreifbar ist. jh
Beitragsfoto: Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 31.5.25
Man kann sagen, dass die in Brüssel ausgezahlten Bestechungsgelder in dieser Hinsicht beeindruckend waren. Uber zahlt auf der ganzen Welt Bestechungsgelder und Journalisten haben sie erwischt. Die Behauptung, die Justiz in Deutschland sei unabhängig, ist völlig inakzeptabel. Die Justiz ist von der Politik abhängig, die Politiker sind von denen abhängig, die das Geld in der Welt verteilen. Unter diesen Umständen kommt es so oder so. Taxifahrer müssen sich, wie in allen anderen Branchen auch, zusammenschließen und einen großen Kampf dagegen führen. Mit Weinen und Jammern können wir nichts erreichen. Wir müssen für den Streik am 2. Juli insgesamt eine sehr schlagkräftige Truppe in Deutschland zusammenbringen.
Mit freundliche Grüßen
Im Zusammenhang mit unserer heutigen Meldung zur Rücknahme des MBE ist die Beehauptung, es würden Bestechungsgelder fließen, absolut fehl am Platz. In der Meldung wird klar betont, dass die Stadt die MBE will, es geht nur noch einmal um eine Überarbeitung einer Formalie.
Den Aufruf für den 2. Juli können wir dagegen als Taxi-Times-Redaktion voll unterstützen.
In der Justiz sind keine Götter beschäftigt sondern Menschen die nur selbst glauben sachlich und neutral urteilen zu können. Man braucht kein Mathematik-Professor zu sein um zu erkennen dass das System UBER für deren Fahrer nicht wirtschaftlich zu betreiben ist sondern nur als Spielball den raubtierkapitalistisch orientierten Finanzinvestoren dient, die sich in ihren Dagobert Duck’chen Geldspeichern langweilen und über ihre gläubigen Jünger freuen können. Auch wenn es in Leipzig mal ohne deren allseits bekannte Methoden und Bestechungen zuging, so haben UBERS hochdotierte Rechtsanwälte auch genug Erfahrung um Schwachstellen in Gesetzesformulierungen aufzusuchen und anzugreifen.
Ich kann in diesem Fall auch keine Abhängigkeit oder Bestechung erkennen. Wenn die Behörde dort selbst eine Angreifbarkeit erkannt hat, finde ich diesen Schritt schlau und gut. Das wird schon wieder …
Hoffentlich bewegt sich etwas am 2.. Juli in dem gesamten Republik ! Schöne grüsse aus NRW
Ja genau, Bestechungsgelder gibt es über- überhaupt nicht, und schon gar nicht beu Uber. Lange nicht mehr so gelacht. Als der Reiter sagte, es gebe da noch einiges zu besprechen, war alles klar.
Wir betonen es gerne noch einmal: Wer im Zusammenhang mit dem vorläufigen Rückzug des MBE in Leipzig von Bestechung durch Uber spricht, hat den Beitrag nicht genau durchgelesen.
An die Redekation: es gibt einmal das offizielle und einmal das nicht offizielle. Ich verstehe sehr gut was im Text steht, aber ich verstehe auch sehr gut was die Kollegen mit „Bestechnung“ meinen!!! Wenn meine Frau mich schief anschaut, weiss ich auch gleich was zu tun ist! Trotz dessen warten wir mal ab ob es von der Stadt Leipzig in zwei Monaten was neues gibt!Monaten