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Start Mindestbeförderungsentgelte

Mindestpreise für Mietwagen sind für München eine historische Chance

von Jürgen Hartmann
20. April 2025
Lesedauer ca. 4 Minuten.
8
Mindestlohn wird 2019 und 2020 jeweils angehoben

Mindestlohn 8,50 Euro

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Ende April soll in München entschieden werden, dass Fahrten mit Plattformen wie Uber oder Bolt nur noch zu einem behördlich festgelegten Mindestbeförderungsentgelt durchgeführt werden dürfen. Eine groß angekündigte Gegendemo der Mietwagenfahrer entpuppt sich als laues Lüftchen, die Taxibranche sieht dagegen in der Maßnahme eine „historische Chance zur Korrektur eines massiven Marktungleichgewichts“.

Zuerst soll am 29. April der Fachausschuss des Kreisverwaltungsreferats eine Empfehlung abgeben, anschließend soll der Münchner Stadtrat die Entscheidung absegnen (Taxi Times berichtete). Wenn sich die Münchner Regierungsfraktionen aus Grüne und SPD mit ihrer Initiative durchsetzen, wird München die erste Millionenmetropole sein, in der so genannte Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen eingeführt werden.

Nur 50 Mietwagenfahrer waren dem Aufruf von Uber-Generalunternehmer Thomas Mohnke gefolgt, gegen die Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen zu demonstrieren. Die Fahrer der anderen 1.750 Münchner Mietwagen sind vielleicht eher froh, wenn sie nicht mehr zu Dumpinglöhnen fahren müssen. Foto: TVM

Verhindern wollen dies nun die App-Anbieter Uber und Bolt, die dann keine Personenbeförderungsfahrten mehr zu Dumpingpreisen anbieten können. Über den Verein „Wir fahren.de“, der laut eigener Aussage mehr als 45.000 Chauffeur-Mietwagen und Fahrer vertritt und dessen Vorsitzender Thomas Mohnke mit seiner Mietwagenflotte als Generalunternehmer für Uber fungiert, hat man daher in dieser Woche eine Gegendemo organsiert, an der sich laut Medienberichten aber gerade einmal rund 50 Fahrzeuge nebst Fahrern beteiligt haben.

Für Mohnke und seine 50 Mitstreiter ist das MBE ein „Preiswahnsinn“, der gestoppt werden muss, damit weiterhin Mobilität für alle garantiert werden kann. Man kritisiert, dass die geplanten Mindestpreise Menschen mit kleinem Geldbeutel treffen würde, für die flexible Mobilität dann unbezahlbar wäre. Zudem wird die Behauptung aufgestellt, dass dies den Individualverkehr stärken würde, da die Bürger dann wieder auf ihren privaten Pkw umsteigen würden.

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) als zuständige Aufsichtsbehörde kontert diese Argumentation. Es wirft den Mietwagenunternehmen, die für Plattformen wie Uber oder Bolt Fahrgäste befördern, regelmäßige Verstöße vor. „Im Rahmen der aufsichtlichen Tätigkeit ist festzustellen, dass ein großer Anteil der Unternehmen im taxiähnlichen Mietwagenverkehr systematisch gegen die Pflichten des Personenbeförderungsrechts (unter anderem Rückkehrpflicht, Aufzeichnungspflicht) sowie arbeits- und sozialrechtlichen Pflichten (unter anderem Mindestlohngesetz, Arbeitszeitgesetz) verstoßen“, teilte das KVR am Mittwoch der Süddeutschen Zeitung auf Nachfrage mit.

Solch ein illegales Geschäftsgebaren der Mietwagenbetriebe ist die unmittelbare Folge der Dumpingpreise, die von Uber und Bolt festgelegt werden und die eine Personenbeförderung auf wirtschaftlichen wie legalen Nährboden unmöglich machen. Auf diesen Umstand weist auch das Taxigewerbe seit Jahren hin, denn es sind vor allem die Taxibetriebe, die unter der wettbewerbsverzerrenden unlauteren Konkurrenz leiden.

Der Taxiverband München sowie die beiden Münchner Taxizentralen IsarFunk und Taxi München eG sehen deshalb in der Einführung von Mindestentgelten eine „historische Chance zur Korrektur eines massiven Marktungleichgewichts und gegen Sozialbetrug“, wie es in einem gemeinsamen öffentlichen Statement heißt. „Mit der Einführung eines Mindestentgelts für Mietwagen kann eine überfällige Regulierung durchgesetzt werden, die nicht nur faire Wettbewerbsbedingungen schafft, sondern auch illegale Geschäftsmodelle eindämmt.“

Ertekin Kocer, Vorstand der Taxi München eG, sagt dazu gegenüber Taxi Times: „Der Mindestfahrpreis für Mietwagen stellt keine künstliche Verteuerung dar, sondern sorgt vielmehr für Fairness im Wettbewerb. Anders als oft angenommen, werden die Taxitarife nicht vom Taxigewerbe selbst bestimmt, sondern von der Stadt festgelegt. Eine gesetzliche Untergrenze für Mietwagenfahrten gleicht diese strukturelle Ungleichheit aus und stärkt die wirtschaftliche Grundlage aller Personenbeförderungsunternehmen.“

„In München“, so die Beobachtung der Taxibranche, „hat sich in den vergangenen Jahren ein weitgehend rechtsfreier Markt im Bereich der plattformbasierten Mietwagenverkehre etabliert. Steuerhinterziehung, fehlende oder unzureichende Sozialabgaben, keine Gewerbesteuerzahlungen in München, keinen ausreichenden Versicherungsschutz, teilweise nicht registrierte Fahrzeuge und systematische Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz sind keine Einzelfälle, sondern gelebte Praxis. […] Die Steuer- und Sozialversicherungsvermeidung ist dabei nicht nur ein strukturelles Problem, sondern Teil eines Geschäftsmodells, das laut Erkenntnissen von Zollbehörden und journalistischen Recherchen (u.a. RBB) in engem Zusammenhang mit organisierter Kriminalität steht.

Unter die demonstrierenden Uber-Fahrer hatten sich auch „Gegendemonstranten“ aus dem Taxigewerbe gemischt. Auf den Plakaten dieses Fahrzeugs steht beispieslwesie „Nein zum Uber-Dumping + Lohndruck“. Foto: TVM

Die Demo der Uber-Fahrer wirkt auf den Taxiverband München wie ein Ablenkungsmanöver. „Wer heute gegen faire Rahmenbedingungen protestiert, verteidigt de facto ein Geschäftsmodell, das in weiten Teilen auf Gesetzesverstößen basiert – auf dem Rücken von Fahrerinnen und Fahrern, die oft unter prekären Bedingungen und zu Dumpinglöhnen arbeiten.“

Florian Bachmann, Vorstandsmitglied des Taxiverband München, sagt dazu: „Ein klar geregelter Mindestpreis ist daher nicht nur notwendig, sondern überfällig. Er stellt sicher, dass Fahrer und Fahrerinnen fair entlohnt werden, dass Anbieter nicht durch illegale Preisdrückerei profitieren – und dass das Taxi als wichtiger Teil des öffentlichen Verkehrs in München bestehen kann.“

Das Fazit des TVM und der beiden Münchner Taxizentralen ist deshalb eindeutig: „Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 km/h im Stadtgebiet von München lassen sich wirtschaftlich tragfähige Erlöse nur mit einem Mindestpreis realisieren – unterhalb des geltenden Taxitarifs ist eine legale Kostendeckung nicht möglich. Deshalb sei ein Mindestentgelt für Mietwagen auch keine Gängelung, sondern ein dringend nötiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit. Es schützt nicht nur das Taxi als regulierten Bestandteil des öffentlichen Verkehrs, sondern eröffnet auch den betroffenen Mietwagenunternehmen die Chance, sich legal und zukunftsfähig aufzustellen.“

Das sehen auch das KVR und die Grünen- und SPD-Fraktion so: Der MBE soll bei einer Grundgebühr von 5,42 Euro und einem Kilometerpreis von 2,60 Euro festgelegt werden. Zum Vergleich: Taxifahrten haben eine Grundgebühr von 5,90 (ohne erste Schalteinheit: 5,70) Euro und einen Kilometerpreis von 2,70 Euro. jh

Beitrags-Symbolfoto: Taxi Times

Tags: IsarFunk TaxizentraleKVRMindestbeförderungsentgelteTaxi München eGTaxi-Verband München TVMUber-Demonstration
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 8

  1. Igor Isaev says:
    4 Wochen her

    Das beste ist die 0€ Fahrten . Also ich habe letztens die App aufgemacht und da waren alle Fahrten für 0€ . Wenn mir einer sagt das ist kein Dumpingpreis dann weis ich auch nicht mehr

    Antworten
  2. J. Chronor says:
    3 Wochen her

    Wenn eine Sache absolut und unwiderlegbar klar ist, dann die Tatsache, daß alle Fahrten DER Mietwagen illegal sind, die sich taxiartig verhalten.

    Taxiartig heißt, sie stellen sich außerhalb ihres Betriebssitzes bereit.

    Sie kreisen in der Stadt, um Zeit zu schinden bis zum nächsten Auftrag.

    Sie fahren in die Gegenden, in denen sie sich Aufträge erhoffen oder erfahrungsgemäß zu erwarten haben.

    Sie kommen von weit entfernt gelegenen Betriebssitzen ohne Auftrag hergefahren, um sich bereit zu halten.

    Sie tun so, als ob sie in einer Pause seien, auch im Fahrzeug sitzend. Oft sogar abfahrbereit auf dem Fahrerplatz. Oder auf den Rücksitzen (besonders in Kleinbussen). Oder schlafen sogar im Auto (selbst beobachtet, nachts).

    Sie starren wie hypnotisiert auf ihr Smartphone, um schneller als andere einen möglichen Auftrag anzunehmen.

    Ich nenne diese Mietwagen Pseudotaxi. Denn im Grunde vergrößern sie die Zahl der Taxis, ohne Taxi zu sein. Sie verhalten sich wie Taxi, sehen aber nicht so aus (kein Dachzeichen, blaue Konzessionsnummern – falls überhaupt vorhanden, meist andere Farbe) und sind es einfach nicht!

    Genauso kann man sie Pseudo-Mietwagen nennen. Denn sie geben äußerlich vor, Mietwagen zu sein, verhalten sich aber nicht so.

    Sie wollen an den Umsatz, der nach den Regeln unserer Sozialen Marktwirtschaft dem Bereich des Taxi vorbehalten sein soll.

    Der Mißbrauch des Werkzeugs der internetbasierten Auftragsvermittlung durch Uber&Co wird solange weitergehen, solange ein Kunde noch einen finanziellen Vorteil darin sieht, einen typischerweise durch Taxi auszuführenden Auftrag an Uber&Co zu vergeben.

    Dieser kriminelle Unfug wird nur zu bremsen sein, wenn das MBE netto zumindest auf gleicher Höhe wie der Taxitarif ist. Also mindestens 12% über Taxitarif (UnterschiedlicherMehrwertsteuersatz im Pflichtfahrgebiet).

    Kein verantwortungsbewusster Mietwagenunternehmer wird ernsthaft bedauern können, mehr Umsatz zu erzielen. Oft genug haben sie durch erpresserische Preisverhandlungen zu leiden. Wenn er nicht zu denen gehört, die im Revier der Taxis wildern wollen.

    Zur Gewerbefreiheit gehört, jeder qualifizierte Bewerber kann eine Taxikonzession beantragen.

    Die Kommunen können sie nur dann verweigern, wenn durch Gutachten nachgewiesen ist, dass bei Erteilung die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes als Ganzes gefährdet ist. Diese Einschätzung trifft auf München seit Jahren zu. Auch schon, bevor Uber&Co aufgetreten sind.

    Also: was sind bitteschön die Argumente, das MBE dermaßen niedrig anzusetzen!

    Antworten
    • Bruno says:
      3 Wochen her

      Superscharf geschrieben !

      Antworten
  3. Wolfgang Metz says:
    3 Wochen her

    – Da bin Ich dann mal neugierig, was wirklich effektiv rauskommt.
    Auszug eines Artikels aus der SZ vom 16.4.2025

    „Mittlerweile hat sich sogar Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zu dem Thema geäußert. In einem Radio-Interview bei Gong 96.3 sprach er sich dabei kürzlich gegen die Ausweitung der Festpreise aus. Uber künstlich zu verteuern sei der falsche Weg, so Reiter. Die Stadt sei teuer genug. Die SPD im Rathaus rudert nun anscheinend etwas zurück: „Die Position des Oberbürgermeisters ist nachvollziehbar“, teilt Fraktionschefin Anne Hübner mit. „Die Fraktion diskutiert in ihrer nächsten Sitzung, wie sie mit dem Thema angesichts der rechtlichen Unsicherheiten und der drohenden Mehrkosten für Mobilität bei jüngeren Menschen umgeht.“

    Ob die SPD nun doch umfällt ? – nach diesem Statement von OB Reiter ….

    Antworten
  4. Berthold Uhl says:
    3 Wochen her

    So gut der Mindestpreis ist, so wichtig ist es auch, daß dieser in Höhe der Taxi Tarife angesetzt wird. Also mit 5.90 Euro Grundgebühr und mindestens 2.70 pro Kilometer. Ich sage mindestens, da hier noch keinerlei Wartezeiten berücksichtigt sind in puncto Ampeln und Stau.
    Sonst wird sich Uber nach wie vor als Billigmeier profilieren können. Das sollte vor dem münchner Beschluss dringend nochmal angesprochen werden.
    Wie wär’s mit einer Petition hierzu? Mit vielen Unterschriften?

    Antworten
  5. Johann Gruber, reiner Mietwagenunternehmer says:
    3 Wochen her

    Diese defizitären Dumpingpreis-Anbieter zwingen die MU’s über Ihre App-Systeme, auch solche zu fahren, um auch lukrativere Fahrten zu erlangen. Begrüße die Einführung von Mindestpreisen-Fahrpreisen, dann hat vieles ein Ende.

    Antworten
  6. J says:
    2 Wochen her

    Dumme Fragen, wenn ich „Mietwagen“ lese, denke ich an Car-Sharing Angebote wie Miles etc, nicht an ein Auto mit Fahrer… wird Car-Sharing dann auch teurer durch diesen Mindestpreis? Das Argument mit den Mindestlöhnen der Fahrer ist da ja zumindest hinfällig, wenn ich selbst fahre…

    Antworten
    • Redaktion says:
      2 Wochen her

      Bei dieser Thematik geht es ausschließlich um Mindestpreise für Mietwagen mit Chauffeur, bei denen Kunden gefahren werden und nicht selber fahren. Das, was Sie meinen, sind im offiziellen Sprachgebrauch selbst zu fahrende Leihfahrzeuge, die leider ebenfalls als Mietwagen tituliert werden.

      Antworten

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