Die Bereitschaft für die Aufnahme solcher Gespräche hatte der Hauptvorstand der Gewerkschaft ver.di Anfang Mai signalisiert. Die Entscheidung wurde vom Taxiverband BZP ausdrücklich begrüßt, weil dies die Möglichkeit eröffne, „die zumeist weit unter dem […] gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro liegenden Arbeitsentgelte im Gewerbe stufenweise so anzupassen, dass die Untergrenze des gesetzlichen Mindestlohns erst ab 1.1.2017 Anwendung finden muss.“
Die Hoffnung auf einen solchen zweijährigen Aufschub basiert auf einem politischen Hintertürchen, das die große Koalition aus CDU und SPD eingeräumt hat: Bereits bestehende rechtsgültige Tarifverträge zwischen der Gewerkschaft und dem zuständigen Arbeitgeberverband gelten bis zum 31.12.2016 weiter, auch wenn das dort geregelte Stundenentgelt unter 8,50 Euro liegt.
Ähnliches gilt auch für bis 2015 neu abgeschlossene Tarifverträge, sofern darin bis 2017 die stufenweise Anhebung bis zum Mindestlohnniveau geregelt ist.
Letzteres wäre demnach das Ziel der nun anberaumten Verhandlungen zwischen BZP und ver.di. Ähnlich wie bei den Friseuren (siehe nebenstehende Graphik): Dort wird der Mindestlohn von 8,50 erst ab August 2016 erreicht. Vielleicht müsse man als Kompromiss nach 2017 auch einem höheren Stundenlohn als 8,50 Euro zustimmen, räumte BZP-Präsident Michael Müller im Gespräch mit Taxi Times ein. Konkrete Zahlen wollte er allerdings noch nicht nennen. Zunächst einmal müssten 12 bis 15 Mitglieder bestimmt werden, die für den BZP an den Verhandlungen teilnehmen. Und vorher muss auch noch die Satzung geändert werden, damit man als Arbeitgeberverband überhaupt tariffähig wird.
Die letztgenannten Entscheidungen sollen während der Frühjahrstagung Anfang Juni von der Mitgliederversammlung getroffen werden. Ein positives Mitgliedervotum vorausgesetzt, würden die Verhandlungen sehr zeitnah begonnen werden. Wie viele Runden nötig sein werden und ob überhaupt ein Ergebnis erzielt werden kann, hängt von den Forderungen beider Seiten ab.
„Es versteht sich allerdings, dass alleine die Verhandlungsbereitschaft beider Organisationen noch nichts darüber aussagt, ob im Ergebnis ein Paket geschnürt werden kann, welchem beide Seiten zustimmen können“, heißt in einem BZP-Schreiben an die Mitglieder. Sollte es zu keinem Ergebnis kommen oder die Verhandlungen aufgrund einer Ablehnung der dafür nötigen Satzungsänderung gar nicht erst aufgenommen werden, wäre das gesetzliche Hintertürchen zugeschlagen. Dann müsste das Taxigewerbe ohne Wenn und Aber ab dem 1. Januar 2015 seinen Angestellten 8,50 Euro bezahlen.