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Mit ver.di ins Verdienstgespräch

von taxi times
15. Juni 2014
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Die Bereitschaft für die Aufnahme solcher Gespräche hatte  der Hauptvorstand der Gewerkschaft ver.di Anfang Mai signalisiert. Die Entscheidung wurde vom Taxiverband  BZP ausdrücklich begrüßt, weil dies die Möglichkeit eröffne, „die  zumeist weit unter dem […] gesetzlichen Mindestlohn von 8,50  Euro liegenden Arbeitsentgelte im Gewerbe stufenweise so anzupassen, dass die Untergrenze des gesetzlichen Mindestlohns erst  ab 1.1.2017 Anwendung finden muss.“

Die Hoffnung auf einen solchen zweijährigen Aufschub basiert  auf einem politischen Hintertürchen, das die große Koalition aus  CDU und SPD eingeräumt hat: Bereits bestehende rechtsgültige Tarifverträge zwischen der Gewerkschaft und dem zuständigen  Arbeitgeberverband gelten bis zum 31.12.2016 weiter, auch wenn  das dort geregelte Stundenentgelt unter 8,50 Euro liegt.
Ähnliches gilt auch für bis 2015 neu abgeschlossene Tarifverträge, sofern  darin bis 2017 die stufenweise Anhebung bis zum Mindestlohnniveau  geregelt ist.

Letzteres wäre demnach das Ziel der nun anberaumten Verhandlungen  zwischen BZP und ver.di. Ähnlich wie bei den Friseuren  (siehe nebenstehende Graphik): Dort wird der Mindestlohn  von 8,50 erst ab August 2016 erreicht. Vielleicht müsse man  als Kompromiss nach 2017 auch einem höheren Stundenlohn als  8,50 Euro zustimmen, räumte BZP-Präsident Michael Müller im  Gespräch mit Taxi Times ein. Konkrete Zahlen wollte er allerdings  noch nicht nennen. Zunächst einmal müssten 12 bis 15 Mitglieder  bestimmt werden, die für den BZP an den Verhandlungen  teilnehmen. Und vorher muss auch noch die Satzung geändert  werden, damit man als Arbeitgeberverband überhaupt tariffähig  wird.

Die letztgenannten Entscheidungen sollen während der Frühjahrstagung Anfang Juni von der Mitgliederversammlung  getroffen werden.  Ein positives Mitgliedervotum vorausgesetzt, würden die Verhandlungen  sehr zeitnah begonnen werden. Wie viele Runden  nötig sein werden und ob überhaupt ein Ergebnis erzielt werden  kann, hängt von den Forderungen beider Seiten ab.

„Es versteht  sich allerdings, dass alleine die Verhandlungsbereitschaft beider  Organisationen noch nichts darüber aussagt, ob im Ergebnis ein  Paket geschnürt werden kann, welchem beide Seiten zustimmen  können“, heißt in einem BZP-Schreiben an die Mitglieder.  Sollte es zu keinem Ergebnis kommen oder die Verhandlungen  aufgrund einer Ablehnung der dafür nötigen Satzungsänderung  gar nicht erst aufgenommen werden, wäre das gesetzliche  Hintertürchen zugeschlagen. Dann müsste das Taxigewerbe  ohne Wenn und Aber ab dem 1. Januar 2015 seinen Angestellten  8,50 Euro bezahlen.

Tags: ArbeitgeberverbandGewerkschaftMindestlohnTaxiverbandver.di
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