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Möglichkeiten für Betriebspflichtbefreiungen werden verlängert

von Axel Rühle
18. Januar 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Taxi meets Kunstareal München Foto: Kunstareal.de

Taxi meets Kunstareal München Foto: Kunstareal.de

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Die Corona-Beschränkungen sorgen für Fahrtenrückgänge bei Taxibetrieben. Einige Behörden haben daher wieder die Möglichkeit geschaffen bzw. verlängert, sich von der Betriebspflicht befreien zu lassen.

In Hamburg hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die Möglichkeit angekündigt, sich unter Umständen von der Betriebspflicht entbinden zu lassen, sollte das Geschäft abflauen. In mehreren Rundschreiben an Unternehmen um den Jahreswechsel schrieb Dirk Ritter, Leiter des Sachgebiets Aufsicht und Genehmigungen: „Für den Fall, dass es ab Januar 2022 pandemiebedingt erneut zu massiven Nachfragerückgängen kommen sollte, können Sie Entbindungen von der Betriebspflicht gemäß § 21 Abs. 4 PBefG beantragen. Füllen Sie dafür den Antrag aus und werfen Sie diesen zusammen mit den Konzessionsauszügen in unseren Hausbriefkasten. Sie erhalten dann per Email eine Bestätigung.“

Auch in Bayern hat das zuständige Ministerium die erleichterte Entbindung von der Betriebspflicht bis zum 30. April 2022 verlängert. Wie das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sämtlichen Kreisverwaltungsbehörden des Bundeslandes mitgeteilt hat, erfordert „die Dynamik der Pandemielage“ ein „entschlossenes Handeln und ein angepasstes Verhalten aller in Bayern“. Aufgrund der von Experten erwarteten Ansteckungsraten und der daraus folgenden Quarantänefälle seien „weiterhin deutliche Umsatzeinbußen in manchen Regionen, gerade in den Ballungsräumen und touristischen Regionen, zu erwarten“, die sich zum Teil noch Monate fortsetzen würden.

Daher hält das Ministerium unter Staatsministerin Kerstin Schreyer (CSU) es für erforderlich, die bisherigen „Erleichterungen zur vorübergehenden Entbindung der Taxiunternehmer von der Betriebspflicht wie bisher in den Regionen fortzuführen, die deutliche pandemiebedingte Umsatzrückgänge aufweisen“. Regierungsdirektor Kuder, der das Schreiben unterzeichnete, berief sich auf die Bestätigung dieser Einschätzung durch die bayerischen Taxiverbände.

Das Verfahren, nach dem die Umsatzrückgänge darzustellen sind, bleibt in Bayern bestehen: Den Rückgang der Fahrten im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum vor der Pandemie sollen die Taxizentralen bzw. die Unternehmen plausibel darstellen. Als weiterer Grund komme künftig auch ein Mangel an Fahrpersonal wegen der Omikron-Variante des Corona-Virus in Betracht, worüber die Genehmigungsbehörden im Einzelfall entscheiden würden. Die Fortsetzung des Verfahrens gilt zunächst bis Ende April mit Option auf eine weitere Verlängerung. ar

Hinweis an unsere Leser: Sollten neben Hamburg und Bayern auch noch in anderen Regionen pandemiebedingte Betriebspflichtbefreiungen möglich sein, bitten wir unsere Leser, das über das Kommentarfeld mitzuteilen.

Beitragsfoto: Kunstareal.de

Tags: BetriebspflichtCorona
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 2

  1. Claudia Schnitger says:
    4 Jahren her

    In Dortmund kommt es derzeit auch zu großzügigen Lösungen bei der Gewährung von pandemiebedingten Betriebspflichtbefreiungen. Der einzureichende Antrag unterliegt der Einzelfallentscheidung.
    Ich bin die zuständige Sachbearbeiterin für den gewerblichen Personenverkehr in Dortmund.

    Antworten
  2. Andreas Gelke says:
    4 Jahren her

    Und wie sieht es damit in Berlin aus?

    Antworten

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