Schlappe für Moia in der Hauptstadt: Der Antrag auf Genehmigung des Ride-Sharing Dienstes wurde vom zuständigen Senat abgelehnt.
Ähnlich wie in Hannover und Hamburg wollte die VW-Tochter auch in Berlin seine Shuttle-Busse einsetzen und hatte daher im August die Genehmigung nach § 2, Absatz 7 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für 1.000 Shuttle-Fahrzeuge beantragt.
Dieser Antrag werde nun in Kürze abgelehnt, bestätigte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegenüber heise online. Die Senatsverwaltung begründet die Ablehnung damit, dass es bereits zwei Anbieter für solche Shuttledienste in der Stadt gibt, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Einer davon sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die gemeinsam mit der Daimler-Tochter Via als Joint-Venture rund 100 „Berlkönige“ betreiben. Ebenfalls als Sammeltouren betreibt die Bahn-Tochter CleverShuttle einen Ride-Sharing Fahrdienst mit etwa 30 Fahrzeugen.
Der Senat wolle mit diesen zwei Anbietern „belastbare Erkenntnisse zu Auswirkungen auf die private Pkw-Nutzung, den öffentlichen Nahverkehr und das Taxigewerbe“ gewinnen, sagte der Sprecher gegenüber Heise online. Die Genehmigung eines dritten Anbieters im gleichen Fahrgebiet sei „kontraproduktiv, weil sie die Ergebnisse verfälschen“. Zudem sehe das Berliner Mobilitätsgesetz vor, „dem ökologisch besonders nachhaltigen Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr den Vorrang in Verkehrsfragen“ zu geben.
„Der Antrag von Moia, mit rund 1000 Fahrzeugen und einem flexiblen Tarifsystem Beförderung anzubieten, verfolgt insofern ein nachvollziehbares Geschäftsinteresse des Unternehmens VW nach einem wirkungsvollen Markteintritt, steht diesen öffentlichen Verkehrsinteressen aus unserer Sicht aber eindeutig entgegen“, heißt es in der Erklärung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. jh
Anmerkung der Redaktion: Aus Sicht des Taxigewerbes ist diese Haltung der Senatsverwaltung begrüßenswert. Allerdings muss man sich fragen, warum gerade der letzte Punkt der Begründung nicht auch auf CleverShuttle und auf Berlkönig angewendet wird. Auch hier handelt es sich um nachvollziehbare Geschäftsinteressen der Bahn, von Daimler und nicht zuletzt auch von der Verkehrsgesellschaft BVG. Der Senat wird sich vorwerfen lassen müssen, mit zweierlei Maß zu messen, was eventuell erklärbar wird, wenn man sich die personelle Struktur in der Verwaltung ansieht. Auf der Ebene unter dem Staatssekretär sitzt eine Person, die vormals bei der BVG angestellt war. Und diese Person hat maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung.
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Was für ein Artikel! Das schaffen wirklich nur ganz wenige. Eine Behörde, Teil der Senatsverwaltung, wird zum Senat und Geschäftsinteressen zum Ablehnungsgrund. Hinter alldem kann ja nur Korruption stecken, weswegen man sich dann auch nicht traut, Ross ind Reiter zu nennen. Peinlich.
Etappe! Filz-Hannover grüßt Filz-Berlin! Letztlich geht es um die reine Mutmaßung der Autokonzerne auf einen Ertrag durch autonome Personenbeförderung. Nicht alles was machbar ist wird auch angenommen. Früher sah die Zukunft auch anders aus! Hier in Hannover sind viele Kunden dass erste und letzte Mal mit Moia gefahren. Peter Größer,Taxifahrerverein Hannover
Schade, dass einige Ride-Sharing Dienste wohl keine Genehmigungen in unseren Städten bekommen werden. Andererseits ist dies gut für die Betreiber von Taxis, die ja ebenfalls mit diesen neuen Diensten konkurrieren. Ich bin jedenfalls gespannt darauf, ob man am Ende zu dem Schluss kommt, dass die wenigen Fahrzeuge, die genehmigt wurden eine Änderung bei der Nutzung privater PKWs herbeigeführt haben oder nicht.
Also ich fand MOIA in Hamburg spitze!
Aber gut, war ein einfacher Tourist.
Was weiss ich schon.