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Nach Urteil: Uber bietet in Genf keine Fahrten mehr an

von Axel Rühle
9. Juni 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Nach Urteil: Uber bietet in Genf keine Fahrten mehr an
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Nachdem das Schweizer Bundesgericht bestätigt hat, dass Uber-Fahrer als Angestellte zu behandeln sind, hat Uber die Konsequenz gezogen: Legal lässt sich so kein Geld verdienen.

Interessant wird die Frage, ob das jüngste Urteil auch für das gesamte Gebiet der Schweiz gilt. In Genf jedenfalls können seit Samstag keine Fahrten mehr mittels Uber-App bestellt werden. Damit gesteht der Konzern unfreiwillig ein, dass auf dem Markt mit fairen Bedingungen und Billig-Preisen kein Geschäft zu machen ist.

Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF zitiert auf seinem Online-Portal einen Taxifahrer: „Das ist ein grosser Sieg. Ich habe gar nicht geschlafen, weil ich so glücklich war und stattdessen all meine Freunde angerufen“. Ein anderer pflichte ihm bei: „Wir haben viel unter Uber gelitten. Ich bin seit 37 Jahren Taxifahrer, aber seit es Uber gibt, erwirtschafte ich nur noch rund 60 Prozent meines Einkommens.“

Unter den Taxifahrern am Bahnhof Genf herrschte Freude über das Urteil, jedoch keine Schadenfreude, denn profitieren würden nun sowohl Taxi- als auch Uber-Fahrer, denn als Angestellte haben die Fahrerinnen und Fahrer neu Anrecht auf Lohn und Sozialabgaben, auch rückwirkend.

In Genf waren bis zum Urteilsspruch 1.700 Uber-Fahrer aktiv. Diese sind nun vorerst arbeitslos, haben aber Anspruch auf Unterstützung durch den Kanton, damit sie nicht einzeln für ihre Rechte kämpfen müssen. Helena Verissimo de Freitas, stellvertretende Regionalsekretärin der Gewerkschaft Unia in Genf, erwartet Antworten von der Kantonsregierung im Sinne eines kollektiven Ansatzes.

Die Betroffenen brauchen diese Antworten schnell. „Mit dem Bundesgerichtsurteil herrscht jetzt rechtlich Klarheit. Für die Direkt-Betroffenen ist die Situation jedoch äusserst unsicher“, zitiert das deutschsprachige SRF seine Korrespondentin Felicie Notter im französischsprachigen Genf. Einerseits hätten sie ab heute kein Uber-Einkommen mehr, andererseits sei es unklar, ob sie jemals von Uber angestellt werden und ob sie rückwirkend Sozialleistungen erhalten.

Uber soll die Fahrerinnen und Fahrer für kommende Woche zu Informationsveranstaltungen eingeladen und von Lösungen gesprochen haben, ohne jedoch konkret zu werden. ar

Beitragsfoto: Taxi Times

Tags: ArbeitsrechtGenfGerichtsurteilRückzugUber
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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