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Start Beförderungsrecht

Neue Regeln in Hamburg? SPD, Grüne, VW und die Poolingquote

von Yvonne Schleicher
17. Juni 2019
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Taxigewerbe will Moia verklagen
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Theorie und Praxis im Umgang mit den Markteroberungsansprüchen von VW durch Moia: SPD und Grüne stellen in der Hamburgischen Bürgerschaft einen Antrag zur „Schaffung eines Rechtsrahmens für neue Mobilitätsdienste und Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen“.

Von Moia eingesetzter Volkswagen T6 Foto Moia
VW möchte in der Runde der Global Player mitmachen. Foto: Moia

Während die Hamburger Genehmigungsbehörde gerade ein Merkblatt zur Beantragung von Mietwagenkonzessionen herausgegeben hat, welches klare Vorgaben zur Einhaltung des bestehenden Rechtsrahmens des PBefG macht und gleichzeitig der zur Erprobung genehmigte Verkehr von Moia gehäuft gegen die Auflagen des Genehmigungsbescheides eben dieser Behörde verstößt, titelt die „Welt“ (Axel Springer SE): „SPD und Grüne fordern strenge Regeln für Moia“.

Tatsächlich sehen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen einen Regelungsbedarf und stellten am 5. Juni einen Antrag an die Hamburger Bürgerschaft. Sie fordern den Senat auf, sich in Bezug auf die mögliche Novelle des PBefG auf Bundesebene und im Bundesrat dafür einzusetzen, „digitale Innovationen in der Mobilität zu fördern“. Auch sollen „faire Wettbewerbsbedingungen zwischen kommunalen und privatwirtschaftlichen Anbietern beziehungsweise von herkömmlichen und neuartigen digitalen Mobilitätsangeboten“ geschaffen werden, selbstverständlich gute Arbeitsbedingungen für alle gesichert werden und „die Städte, Kreise und Gemeinden sollten mit einer starken Steuerungsfunktion“ ausgestattet werden, die ihnen die „Entscheidungshoheit über Art und Umfang der Ergänzung bestehender Mobilitätsdienste gibt“.

Man möchte also einen „Rechtsrahmen für die Zulassung plattformbasierter On-Demand-Mobilitätsdienste“, und bis Ende des Jahres möchte die Bürgerschaft vom Senat darüber informiert werden, welche Maßnahmen ergriffen wurden und zu welchen Ergebnissen sie geführt hätten. Das alles zielt auf die Notwendigkeit, die sogenannten Erprobungsverkehre wie Moia und Clever Shuttle über den Erprobungszeitraum hinaus wie auch immer im PBefG zu verankern.

Hamburger Rathaus. Foto: David Mark auf Pixabay

Auf die aktuelle Hamburger Situation wird in dem Antrag der Fraktionen nur insofern eingegangen, als man die Gefahr einer Fahrgastabwanderung von ÖPNV und Taxi in Richtung von „On-Demand-Verkehren“ sieht und daraus einen Regelungsbedarf ableitet. Gleichzeitig wird aber in diesem Antrag davon ausgegangen, dass „Dienste“ wie Moia zusammen mit genügend Regelwerk „Chancen für die Gestaltung einer umweltfreundlichen Mobilität der Zukunft bieten“.

Das bereits vorhandene Regelwerk für Moia, das sich aus dem Genehmigungsbescheid ableitet, wird jedenfalls mindestens in Bezug auf die virtuellen Haltestellen regelmäßig nicht eingehalten. Diese virtuellen Haltestellen müssen beispielsweise einen Mindestabstand zu Bushaltestellen, Taxiständen und Straßenkreuzungen einhalten. Im Hamburger Alltag ist häufig Gegenteiliges zu beobachten, was durch Taxifahrer dokumentiert, auf „dieklage.de“ veröffentlicht und an die zuständige Behörde weitergeleitet wird. Die Behörde geht den Verstößen nach.

Über die Auswertung der Daten, die diese „Erprobungsverkehre“ ja massenhaft sammeln, wird im Antrag von SPD und Grünen kein Wort verloren, obwohl man durch diese doch erst einmal feststellen könnte und müsste, ob die Chancen für umweltfreundliche Mobilität durch Moia & Co. auch wirklich gegeben sind. Das ist fraglich, da durch die Substitution von umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln letztlich mehr Fahrzeugkilometer auf die Straße gebracht werden, wie verschiedene Studien bereits belegen. Auch zeigen in Hamburg mit Moia durchgeführte Probefahrten, dass das Zustandekommen von tatsächlichen „Pooling-Fahrten“, also der Zusammenlegung von Routen verschiedener Besteller, wenn es denn überhaupt dazu kommt, meist mehr gefahrene Kilometer zur Folge haben, als wäre jeder Besteller mit dem eigenen Wagen gefahren. Der Taxiunternehmer Ivica Krijan hat das ebenfalls auf „dieklage.de“ vorgerechnet. Er zeigt auf, dass die Berechnungsweise der Poolingquote keinesfalls klar festgelegt ist, so dass die Zahlen, die Moia diesbezüglich bislang in der Presse verlauten ließ, nicht aussagekräftig sind.

Die im Mai veröffentlichte Stellungnahme der SPD zu den Eckpunkten aus dem Verkehrsministerium verlangt immerhin: „Die Genehmigungsfähigkeit sollte maßgeblich davon abhängig gemacht werden, dass tatsächlich Fahrten in erheblichem Umfang geteilt werden und das Angebot nicht auf die Innenstadtzonen der großen Städte beschränkt“. Zudem sollten „diese Ride-Pooling-Anbieter, sofern sie Teil eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wären, einer Betriebs-, Beförderungs-und Tarifpflicht unterliegen.“

Anmerkung der Autorin: Bevor sich die Parteien dafür einsetzen, die Profitinteressen großer Konzerne zu bedienen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, Teil des subventionierten ÖPNV zu werden, sollte der „Ist-Zustand“ auf den Straßen der Städte, in denen es Angebote wie Moia, CleverShuttle etc. gibt, also zunächst einmal neutral ausgewertet werden. ys

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: Bündnis 90 / Die GrünenHamburgMoiaOn-Demand-DienstePBefGSPDVW
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Yvonne Schleicher

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Kommentare 1

  1. Hildegard Hofer says:
    6 Jahren her

    Noch während der Einsatzplanung des Moia-Dienstes für Hamburg habe ich gefordert, dass Moia nur mit wissenschaftlicher Begleitung den Dienst beginnen darf.

    Diese Forderung wurde nicht erhört … Moia kann uns daher erzählen was sie wollen, nachprüfbar ist das nicht bzw sind sie dazu nicht verpflichtet.

    Antworten

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