Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche die Zulassung neuer Dieselkraftstoffe beschlossen. Jetzt steht nur noch die Zustimmung des Bundesrats aus, dann darf auch HVO100 in den Tank fließen.
Die vom Bundesumweltministerium (BMUV) vorgelegte Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) wurde in der vergangenen Woche von der Bundesregierung beschlossen. Konkret geht es um die Zulassung von paraffinischen Dieselkraftstoffen als Reinkraftstoff. Bislang darf dieser nur anteilig beigemischt werden.
Das BMUV definiert die neuen Kraftstoffe wie folgt: „Die Paraffinische Dieselkraftstoffe können sowohl synthetisch, zum Beispiel aus Erdgas (GtL: Gas-to-Liquid) oder Strom (PtL: Power-to-Liquid) hergestellt werden, als auch aus biogenen Quellen, zum Beispiel aus hydrierten Pflanzenölen (HVO – Hydrotreated Vegetable Oils). HVO wiederum kann aus unterschiedlichen biogenen Quellen stammen, etwa aus Altspeiseöl oder Palmöl. Paraffinische Dieselkraftstoffe werden mit XtL bezeichnet. Dabei stellt das „X“ eine Variable dar und wird durch eine Abkürzung des ursprünglichen Energieträgers ausgetauscht; „tL“ steht für das englische „to Liquid“.“
Die neuen Kraftstoffe können also sowohl synthetisch aus fossilen Ausgangsstoffen wie Erdgas oder Strom sowie aus hydrierten Pflanzenölen (beispielsweise aus Palmöl) und Altspeiseölen hergestellt werden. Um klimaschädliche Anreize zu vermeiden, soll mit der neuen Verordnung die bisherige Förderung paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen (beispielsweise Palmöl) beendet werden.
Parallel zu den paraffinischen Dieselkraftstoffen soll ein sogenannter B10 Kraftstoff an die Zapfsäule kommen. Dabei handelt es sich um einem herkömmlichen Diesel, dem 10 Prozent Biokraftstoff beigemischt wird. Anscheinend können aber nicht alle Diesel-Fahrzeuge mit den neuen Kraftstoffen betrieben werden, deshalb gibt es einen Bestandsschutz für den aktuellen Dieselkraftstoff mit der Bezeichnung B7.
Das BMUV empfiehlt zudem allen Autofahrern, sich vor dem ersten Tankvorgang mit dem neuen Kraftstoff beim Autohändler- beziehungsweise -hersteller darüber zu informieren, ob die Fahrzeuge für einen Betrieb mit dem neuen Kraftstoff ausgelegt sind. An der Zapfsäule wird der neue Biodiesel mit 10-prozentiger Beimischung als B10 gekennzeichnet. Für XTL wird an Zapfsäulen „Paraffinischer Diesel“ zu lesen sein.
Allen Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen, die keinen Nachweis über die Verträglichkeit von Diesel B10- oder XTL haben, empfiehlt das BMUV: „… ausschließlich die bisherige Dieselsorte „Diesel B7“ [zu] tanken.“
Für den Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) ist mit dem Kabinettsbeschluss ein lang verfolgtes Ziel in die Umsetzung gegangen. Gemeinsam mit einem großen Netzwerk vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmern (BDO), dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, dem Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland (MEW), dem Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie (AFM+E), dem Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen (UNITI) und dem Wirtschaftsrat Deutschland hatte sich der Verband für die Einführung von HVO100 eingesetzt.
Beitragsfoto: Auto wird betankt. Foto: pixabay