Neue Grundpreise und einen zweiten Festpreis für Fahrten bis 22 Kilometer sollen in Hamburg die Funktions- und Zukunftsfähigkeit des Taxigewerbes sicherstellen. Die Neuerungen gehen aber noch weiter.
Anlass für die erste Taxitarif-Anpassung seit fünf Jahren waren die gestiegenen Treibstoffpreise, die gestiegene Inflation und die anstehenden Anpassungen des Mindestlohns. Ziel ist es, dem Taxigewerbe eine Zukunft zu bieten, in der faire Löhne bezahlt werden können und vor allem ein wirtschaftlicher Betrieb der Taxibetriebe möglich wird. Jetzt hat sich der Senat für die vorgelegten Änderungen ausgesprochen und nach einer vom Eichamt geforderten sechswöchigen-Frist tritt der neuen Taxitarif am ersten Juni in Kraft.
Natürlich wird die Grundgebühr angepasst. In Zukunft wird es aber auch neue Dienstleistungen geben. Ab Juni, wenn der neue Taxitarif in Kraft tritt, kann beispielsweise auch die Fahrradmitnahme auf Fahrradträgern sowie der Transport von sperrigem Gepäck bereits bei der Buchung angeboten werden. Beide Dienstleistungen werden im Taxitarif mit 8 Euro bepreist. Der gleiche Betrag ist auch bei einem Großraumtaxi als Zuschlag vermerkt, wenn mehr als vier Fahrgäste befördert werden. Werden zeitgleich vier Fahrgäste und Fahrräder auf einem Gepäckträger transportiert, dann kann der Aufschlag zweimal verrechnet werden.
Weiterhin wurde ein zusätzlicher Festpreis festgelegt. Wie bislang gibt es einen Festpreis für Fahrten bis 12 Kilometer. Dieser beträgt nun ab Juni 33 Euro. Der zweite Festpreis kann für eine Fahrtstrecke von 12 bis 22 Kilometern veranschlagt werden. Diese Strecke kostet dann 50 Euro. Die Festpreise sollen einerseits den Fahrgästen entgegenkommen, die eine längere Strecke fahren wollen und vorab den Fahrpreis einplanen müssen. Aber er greift auch bei Fahrten vom Flughafen zum Kreuzfahrtterminal. Wird die Fahrt doch länger, dann wird vom Taxameter ab Überschreiten der jeweiligen Kilometergrenze automatisch der Kilometerpreis und das Wartegeld (36 Euro/Stunde) berechnet. Eine Festpreisfahrt darf nicht vom Fahrgast unterbrochen werden, es sei denn, es liegt eine besondere Notsituation vor.
Auch in Bezug auf die bargeldlose Bezahlung wird sich ab Juni etwas ändern. Wird sie verweigert, obwohl die technisch notwendigen Geräte im Fahrzeug vorhanden sind, dann ist das ab Juni eine Ordnungswidrigkeit. Speziell für die E-Taxen wurde die Möglichkeit in der Tarifordnung verankert, dass die Fahrzeuge offiziell beim Laden außerhalb von einem Taxistandplatz Fahrten annehmen dürfen. Eine einzige Ausnahme betrifft die Anläufer, diese dürfen, wie auch bislang, nur am Taxistand aufgenommen werden.
Neu ist jetzt eine allgemeine Regelung, dass für den Fall, dass es zu neuen Gebührenregelungen für die Durchfahrten oder das Absetzen von Fahrgästen (beispielsweise am Flughafen) kommen sollte, diese dann vom Fahrgast zu tragen sind. Aber: Der Fahrgast muss bei Fahrtantritt hierüber informiert werden und in die besondere Anfahrt einwilligen! Nur dann sind die Sonderkosten vom Fahrgast zu erstatten, der Fahrgast kann auch das Absetzen im gebührenfreien Bereich wählen.
Beim eigentlichen Taxitarif wird unterschieden, ob die Fahrt während der Hauptverkehrszeit, in der ohnehin schon ein großes Verkehrsaufkommen herrscht, oder außerhalb der Rushhour stattfindet.
Das schlägt sich in der Grundgebühr nieder, die an allen Werktagen außer an Samstagen von 7 bis 10 Uhr und von 16 bis 19 Uhr zukünftig anstatt 4,20 Euro dann 5 Euro kostet. In der übrigen Nebenverkehrszeit beträgt die Grundgebühr dann 3,90 Euro anstatt wie bislang 3,50 Euro. Die Kilometerpreise sind auch entsprechend erhöht worden (Siehe Tabelle).
Mit der Anpassung will die Stadt den Verkehrsfluss in dem Sinne beeinflussen, dass die Taxifahrten, die nicht zeitgebunden sind, eher in der Nebenverkehrszeit durchgeführt werden. Auch will man mit der Aufsplittung erreichen, dass in der Rushhour stets ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum Jahr 2020 (3.200 Taxis) sind in diesem Jahr 500 Taxis weniger auf Hamburgs Straßen unterwegs – ein historischer Tiefstand. Während der Rushhour sind durch den langsamen Verkehr die Fahrzeuge pro Fahrt länger gebunden, was automatisch zu einer Verknappung bei der Fahrzeugverfügbarkeit führt. sg
Beitragsfoto: Symbolbild Hamburg: Foto: Norbert Hentges/Unsplash