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Start Arbeitsrecht

Niederlande: Uber-Eats-Lieferanten werden Leiharbeiter

von Wim Faber
4. Dezember 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Niederlande: Uber-Eats-Lieferanten werden Leiharbeiter
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Der Druck auf Uber & Co. nimmt zu: In den Niederlanden verabschiedet sich Uber Eats sich vom Scheinselbstständigenmodell. Mietwagenfahrer bleiben vorerst Scheinselbstständig.

In den Niederlanden nimmt der Druck auf Uber & Co. zu, den Arbeitern die Rechte von Arbeitnehmern nicht länger vorzuenthalten. Jetzt hat Uber ein Stückweit nachgegeben. Der erste Schritt: Essenskuriere von Uber Eats werden zu Leiharbeitern. Uber Eats wird keine sogenannten Selbstständigen mehr für die Lieferung von Lebensmitteln einstellen. Aufgrund der verschärften Selbstständigengesetzgebung ist das Tech-Unternehmen gezwungen, Burger und Pizzas künftig von Leiharbeitern liefern zu lassen. Bei der Personenbeförderung im Auftrag von Uber bleibt es im Moment beim alten Modell der Scheinselbständigen, obwohl auch dort der Druck stark zunimmt.

Der Schritt, den Uber vergangene Woche bekanntgab, ist bemerkenswert. Das amerikanische Technologieunternehmen steht wegen seines umstrittenen Selbstständigkeitsmodells seit Jahren in der Kritik. Nach Ansicht der Gewerkschaften sind die mehreren tausend Lieferfahrer, die für Uber Eats Pizza, Sushi und Hamburger ausliefern, Angestellte. Uber beharrte jedoch weiterhin darauf, dass sie selbstständig seien. Mit dem Zeitarbeitsmodell nimmt die Plattform nun teilweise einen Kurswechsel vor.

Der Grund: Ab Januar wird das Finanzamt die Kontrolle auf Scheinselbstständigkeit strenger durchsetzen. Schon seit 2016 gibt es in den Niederlanden ein Gesetz, das vorschreibt, dass Selbstständige beschäftigt werden müssen, wenn sie ihre Tarife nicht selbst festlegen und in einem Weisungsverhältnis arbeiten. Dies wurde jedoch von dem niederländischen Sozialminister in der vorigen Regierung jahrelang nicht durchgesetzt. Dies machte das (Schein-)Selbstständigkeitsmodell zu einer attraktiven Möglichkeit für (Technologie-)Unternehmen wie Uber, Arbeitgeberprämien zu vermeiden.

Auch der Druck seitens der EU nimmt zu. Laut der am 11. November von der EU veröffentlichten Plattformarbeiterrichtlinie haben die Mitgliedsstaaten bis Dezember 2026 Zeit, ihre Gesetzgebung an die EU-Richtlinie anzupassen.

Uber-Mietwagen am Hauptbahnhof Amsterdam; Foto: Wim Faber

Dies hat in den letzten Jahren zu vielen Diskussionen und Klagen geführt. Der Gewerkschaftsbund FNV verklagte große Akteure der Plattformökonomie, darunter den Essenslieferdienst Deliveroo (der sich daraufhin aus dem Land zurückzog) und den Taxidienst Uber, um sie zur Beschäftigung ihrer Mitarbeiter zu zwingen. Immer wieder siegte der FNV – obwohl das Verfahren gegen Uber noch im Berufungsverfahren läuft.

Ein Uber-Sprecher betont, dass dieser Schritt für die Taxifahrer des Technologiekonzerns nichts ändern werde. Sie bleiben „Selbstständige“, zumindest solange das Verfahren noch anhängig ist. „Die Taxibranche ist eine völlig andere Welt, in der Fahrer Investitionen tätigen und Genehmigungen haben müssen“, erklärt der Sprecher.

Die Essenslieferanten wurden über den Schritt von Uber informiert. Sie alle haben die Möglichkeit, sich bei Arbeitsvermittlungsagenturen zu bewerben, mit denen Uber zusammenarbeiten wird. Dabei können sie zwischen einem Null-Stunden-Vertrag oder einer festen Stundenzahl pro Woche wählen. „Es besteht Platz für die Anstellung aller Zustellfahrer“, sagte der Uber-Sprecher. In Deutschland und Spanien arbeitet Uber seit einiger Zeit nach einem ähnlichen Zeitarbeitsmodell. wf

Beitragsbild: Symbolfoto Axel Rühle

Tags: NiederlandeScheinselbstständigkeitUberUber Eats
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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