Der seit November geltende 2. Lockdown ist für die mittelbar und unmittelbar Betroffenen ein harter Schlag. Die Bundesregierung hat deshalb ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Doch wie schon bei anderen Fördertöpfen wird das Taxi auch hier wieder durch das Raster fallen.
Die auch als „Novemberhilfe“ bezeichnete Fördermaßnahme unterscheidet zwischen Unterstützung für direkt Betroffene und für indirekt Betroffene. Zu den ersteren zählen alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Beispiele dafür sind Hotels oder Gastronomie-Betriebe.
Als indirekt betroffene Unternehmen werden alle Betriebe definiert, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Bestes Beispiel dafür ist die Wäscherei, die hauptsächlich für die Hotellerie bzw. Gastronomie deren Wäsche reinigt.
Der Großteil aller Taxibetriebe müsste eigentlich auch dazuzählen, denn in der Summe erzielen die Unternehmer auch rund 80 Prozent ihrer Umsätze mit Fahrten zu Veranstaltungen, Kultur- und Freizeitaktivitäten, zu und von Hotels und Gaststätten, ins Fußballstadion etc. Umsätze, die jetzt fehlen. „Der Lockdown nimmt dem Taxigewerbe die Kunden“, mahnt deshalb Michael Oppermann vom Bundesverband Taxi an.
Das Problem ist dabei aber der Nachweis. Zum einen, weil viele dieser Fahrten von einem Zwischenvermittler stammen (Taxizentrale oder App), zum anderen, weil die Fahrtentgelte in fast allen Fällen auch nicht den Hotels, Gaststätten oder Veranstaltern berechnet werden, sondern direkt beim Fahrgast kassiert werden. Wird dann auch noch bar bezahlt und keine Quittung ausgestellt (in Deutschland gibt es keine Belegpflicht), ist der Umsatz nur über den Taxameter nachweisbar. Dort wiederum wird aber nicht erfasst, wer der Auftraggeber war.
Aus Kreisen des Taxigewerbes ist man daher skeptisch, ob die Novemberhilfen auch wirklich greifen: „Nach unserer Einschätzung wird es aus diesem Hilfspaket – es hat ein Volumen von ca. 10 Milliarden Euro – keine Unterstützung für das Taxi- und Mietwagengewerbe geben“, schreibt beispielsweise die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des GVN in ihrer Info an die Mitglieder. […] Diese Reglung bis auf möglicherweise extreme Einzelfälle dürfte nicht dazu führen, dass Taxi-/Mietwagenbetriebe zum Kreis der Antragsberechtigten zählen.“
Das Taxi fällt also abermals durch das Raster, vor allen Dingen jene selbst-fahrenden Unternehmer mit einer oder zwei Konzessionen. Das ist besonders bitter, denn bereits bei den Überbrückungshilfen I und II waren zahlreiche Taxibetriebe buchstäblich leer ausgegangen bzw. hätten so wenig aus den bezuschussten Fixkosten geltend machen können, dass die Kosten für den obliagatorischen Steuerberater höher gewesen wären als die staatliche Hilfe.
Zurück bleibt eine Branche, die sich spätestens seit dem zweiten Lockdown in purer Existenznot befindet, worüber aktuell nahezu täglich Zeitungen und Fernsehsender berichten. Mehr als eine (viel zu spät aktivierte und zu umständlich aufgebaute) Förderaktion für den Einbau von Trennschutz-Systemen, eine Taxihilfe für die Finanzierungsraten in Baden-Württemberg (warum sind da die anderen 15 Bundesländer nicht mitgezogen?) und eine jetzt in Niedersachsen versprochene Taxihilfe, die aber erst frühestens im Januar greifen wird, ist bisher nicht herausgekommen. jh
Anmerkung der Redaktion: Es ist ein Armutszeugnis, wie selbstverständlich die Politik hinnimmt, dass die Taxibranche im 24/7-Modus die mobile Grundversorgung unter Einsatz der eigenen Gesundheit aufrecht erhält, im Gegenzug aber nicht die nötigen Maßnahmen ergreifen will, um dies auch in Zukunft zu gewährleisten. In Ludwigshafen haben deshalb schon vorletzten Sonntag die Taxiunternehmer eine Demo durchgeführt. Wenn die Politik ihre Taxi-Ignoranz weiter aufrechterhält, dürfte es nicht die einzige Demo bleiben.