Im Zuge neuer Richtlinien sollen Offenbacher Taxis ab Januar 2018 unter bestimmten Voraussetzungen Fahrgäste zu Adressen innerhalb der Fußgängerzonen bringen und von dort abholen dürfen.
Laut einem Bericht von „op online“ sollen künftig beispielsweise Patienten, die mit dem Taxi zu einer Behandlung fahren müssen und eine ärztliche Bescheinigung dabei haben, bis zur therapeutischen Einrichtung oder Praxis gebracht werden dürfen. Auch Fahrgäste mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) dürfen per Taxi die Fußgängerzone passieren.
Darüber hinaus wird es Taxifahrern erlaubt, auch Reisende mit Koffern oder „jemand, der abends gefeiert habe und aufgrund seines Alkoholpegels lieber das Taxi nach Hause nimmt“, innerhalb der Fußgängerzone abzuholen bzw. abzusetzen.
Aktuell dürfen Offenbacher Taxis den Bereich nicht befahren. Die Sonderregelungen greifen gemeinsam mit vom Magistrat beschlossenen umfangreichen Richtlinien zum 1. Januar 2018. Dann will man die Ausnahmegenehmigungen für private Autofahrer, denen man bisher die Einfahrt und das Parken in der Fußgängerzone erlaubt hat, verschärfen.
Foto: Taxi Times
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