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PBefG und Sommerzeit: Eine „simple Realitätsprüfung“

von Remmer Witte
26. Oktober 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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PBefG und Sommerzeit: Eine „simple Realitätsprüfung“
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Am Wochenende haben die Menschen in Europa mal wieder die Uhren umgestellt. Die versprochene Abschaffung der Stundenverschiebung lässt weiterhin auf sich warten. Selbst in solch trivialen Dingen findet die Politik keinen gemeinsamen Nenner. Die PBefG-Novelle ist dagegen eine nationale Angelegenheit. Trotzdem sieht unser Autor hier Parallelen. 

Ein Kommentar von Remmer Witte

Die Sommerzeit endet mal wieder und die Winterzeit beginnt. Ich klettere wieder auf diverse Leitern, um diverse Uhren umzustellen und ärgere mich – und das seit 1980. Was für ein Blödsinn ist es, wenn die Politik den Tages-Rhythmus der Menschen bestimmen will, die Sonne und Erde doch so gut geregelt haben. Und ist es nicht schon wieder zwei Jahre her, dass der EU-Kommissionspräsident  Jean-Claude Juncker sich für eine Abschaffung der Zeitumstellung einsetzte? 2019 stimmten 4,6 Millionen Europäer – zugegebenermaßen größtenteils allerdings Deutsche – für die Abschaffung, umgesetzt oder terminiert ist diese aber bis heute nicht.

Als Grund für die Verzögerung werden Abstimmungsproblem innerhalb der EU genannt, unter anderem wohl die simple Frage, welche Zeit denn zukünftig ganzjährig gelten solle, die Sommer- oder die Winterzeit? Der mündige Bürger fragt sich da erschreckt, wie diese Politiker denn ernsthafte Probleme lösen wollen, wenn sie so ein simple Sache mit einer echten schwarz/weiß Charakteristik nicht mal im Ansatz umsetzen können.

Bei der bundesdeutschen PBefG-Novelle sieht es ganz anderes aus. In der Koalition wird der Bedarf einer gesetzlichen Regelung für bedarfsorientierte Sammelverkehre festgestellt. So steht es auch nach wie vor in der Prämisse vor dem Referentenentwurf zum PBefG. In §2, Abs. 7 PBefG wird genau diese Situation geregelt, fordert dafür aber eine Abwägung der Vorteile neuer Verkehrsmittel gegen die öffentlichen Verkehrsinteressen. Nichts destotrotz sollen nach wie vor übermächtige Mitbewerber von heute auf morgen ohne valide Überprüfung der öffentlichen Verkehrsinteressen an den Start gehen und die Sahne vom Kuchen schlecken dürfen (solange sie denn mögen, denn in Corona-Zeiten mögen sie teilweise nicht mehr) – all das unter dem Deckmantel von Ökologie und Digitalisierung. Und die genannte Experimentierklausel bleibt als nunmehr zahnloser Tiger auch noch unverändert im Gesetz erhalten.

Grafik: Taxi Times

Ok, das eine ist die EU, die einstimmig beschließen muss und das andere ist ein Gesetzesentwurf im Bund, der lediglich mehrheitlich beschlossen werden muss. Gemeinsam ist beiden Problemen allerdings, dass eine simple Realitätsüberprüfung wohl in beiden Fällen zu ganz anderen Ergebnissen führen würde. Im Rahmen der PBefG-Novelle würde der lobbybestimmte blinde Aktionismus der Beteiligten genauso schnell offenbar wie es für die EU die definitiv lösbare Supertrivialität des Sommer-/Winterzeitproblems würde.

Wie kann ein Anbieter wie Moia, welcher öffentlich bisher keinerlei Zahlen zur Sammelquote vorlegt, der Weg zu einer nicht kontingentierten Ausbreitung geebnet werden, obwohl das aktuelle und das zukünftige PBefG eine vorhergehende Abwägung fordert. Wie kann dasselbe PBefG nach wie vor eine Kontingentierung auf dem Taximarkt legitimieren und parallel dem „gebündelten Bedarfsverkehr“ (individuelles Pooling) ungebremst Zugang zum Markt ermöglichen? Ich dachte Demokratie kann mehr! rw

Beitragsfoto: Pixabay

Tags: Änderung PBefGPoolingZeitumstellung
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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