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Pflicht für INSIKA-Fiskaltaxameter: Zu weit aus dem Fenster gelehnt

von Jürgen Hartmann
16. September 2016
Lesedauer ca. 2 Minuten.
18
Pflicht für INSIKA-Fiskaltaxameter: Zu weit aus dem Fenster gelehnt
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Endlich – könnte man meinen. Endlich äußert sich mal eine Genehmigungsbehörde klipp und klar zur Frage, ob und welche Fiskaltaxameter ab 1.1. 2017 von Taxiunternehmern eingesetzt werden müssen. Die für Berliner Genehmigungen zuständige LABO hat in einer öffentlich gewordenen E-Mail erklärt, dass „die Einführung der Fiskaltaxameter […] für Taxiunternehmer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend“ ist. Prima. Jetzt wissen in einem in dieser Frage völlig verunsicherten Deutschland wenigstens die Berliner Taxiunternehmer, woran sie sind. Und das sogar sehr genau, denn das LABO führt weiterhin aus: „Um mit der Datenaufzeichnung beginnen zu können, ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Sicherheitseinheit (enthält sowohl die TIM – INSIKA Smartcard – als auch eine SIM-Card) in der Taxe verbaut ist und mit dem Taxameter verbunden ist“ (mehr dazu hier)

Das Problem an dieser Interpretation ist: Sie bewegt sich im rechtsfreien Raum. Keine Genehmigungsbehörde darf in Deutschland den Einsatz eines Taxameters mit INSIKA-Auslese-Verfahren vorschreiben. Dazu fehlt eine gesetzliche Grundlage. Das LABO bezieht sich in seiner Rechtfertigung auf die Pflicht, „Unterlagen im Sinne des § 147, Abs. 1 Abgabeverordnung (AO), die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, […] jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§ 147, Abs. 2 Nr. 2 AO). Dabei ist zu beachten, dass diese Daten grundsätzlich unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden müssen.“

Diese Pflicht gibt es schon seit 2002, nur waren im Taxibereich damals die Taxameter technisch noch nicht in der Lage, die Daten so zu speichern und auslesbar zu machen, wie es die AO forderte. Inzwischen ist das aber möglich, denn eine 2006 erlassene europäische Messgeräteverordnung schreibt vor, dass spätestens ab 31.10.2016 nur noch Taxameter in Verkehr gebracht werden dürfen, die über eine Schnittstelle zur Datenauslese verfügen.

Im Hinblick darauf hat das Bundesfinanzministerium in einem internen und keineswegs rechtverbindlichen Schreiben an seine Prüfstellen definiert, dass Taxiunternehmer spätestens zum 1.1.2017 eine lückenlose und unverfälschte Einzelaufzeichnung vorlegen müssen. Welche Verfahren dafür allerdings angewendet werden, wird nicht definiert. Das INSIKA-Verfahren ist eine von vielen Möglichkeiten.

Wenn das LABO nun vorschreibt, dass Berliner Taxiunternehmer diese Lösung einbauen müssen, lehnt es sich damit sehr weit aus dem Fenster. Zu weit, denn diese Verpflichtung dürfte der Behörde mangels Rechtsgrundlage von jedem Anwalt zerpflückt werden. Wobei der erste Kläger vielleicht gar nicht aus den Reihen der Taxiunternehmer kommen muss: Ein Anbieter eines Kassensystems, bei dem ebenfalls eine unveränderbare Datenauslese aus dem Taxameter möglich ist, bei dem aber nicht das INSIKA-Verfahren angewendet wird, hat bereits Schadenersatzforderungen angedroht:  „Da wir ein Technologie offenes System anbieten und kein INSIKA Verschlüsselungsverfahren verwenden, können wir unser […] Produkt in Berlin nicht mehr anbieten. Da das LABO Schreiben vom 15.Sept.2016 bezüglich der INSIKA Aufrüstungsverpflichtung keine Rechtsgrundlage hat und  geltendes Recht unberücksichtigt lässt, macht sich das LABO Schadenersatzpflichtig gegenüber uns und anderen Anbietern von Kassensystemen mit Taxameteranbindung.“ jh

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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 18

  1. Frank Joachim says:
    9 Jahren her

    Da schreibt doch ein Berliner LABO- Mitarbeiter eine Bundesgesetz für sich selbst.
    Scheinbar sitzt der Finanzminister ja im LABO

    Antworten
  2. Karl-Heinz Lübsch says:
    9 Jahren her

    Warum stellt sich Taxi-Times auf die Seite der Umsatzverkürzer???

    Antworten
    • Jürgen Hartmann says:
      9 Jahren her

      Hallo Herr Lübsch, das tun wir nicht. Wir fordern in unseren Beiträgen immer wieder starke Kontrollen, so dass ein fairer Wettbewerb innerhalb des Taxigewerbes möglich ist. Wenn aber eine Behörde der Meinung ist, dass es seiner Kontrollpflicht so nachkommt, in dem es ohne Rechtsgrundlage ein bestimmtes System vorschreibt, dann ist zu erwarten, dass dies vor Gericht wieder einkasseirt wird. Darauf haben wir in unserem Kommentar hingewiesen. Es werden wahrscheinlich gerade die Umsatzverkürzer sein, die rechtlich klagen werden, denn diese „Kollegen“ kennen alle rechtlichen Schlupflöcher besser als alle anderen.

      Mit unseren Hinweisen schützen wir eher die Ehlichen, damit diese nicht aufgrund einer behördlichen Rundmail der Meinung sind, es sei nur eine Technik erlaubt.

      Die Redaktion

      Antworten
      • Mirko Lüthge says:
        8 Jahren her

        Das Fiskaltaxameter ist nur eine Farce.
        Was ist mit sogenannten Fehlfahrten, d.h. ein Fahrgast wird per Taxameter für 31E befördert, kann aber nicht zahlen ? Polizei ? Wenig erfolgreich. Dieser Fehlbetrag muß also separat angemeldet werden.
        Was ist mit Beförderungen, die nicht dem PBefG und damit der TTO unterliegen (Materialfahrten, Fahrten ins Umland, Beförderungen aus dem Umland, Einkaufsfahrten, Starthilfen, Fernfahrten usw.).Diese Beträge werden nicht vom Fiskaltaxameter erfasst. Da muss Vater Staat dem AN/AG glauben.
        Es bleibt dabei – der Unternehmer wird zur Kasse gebeten für eine mehr als zweifelhafte Sache.

        Antworten
  3. Edgar Labatzki says:
    9 Jahren her

    Und wann kommt dass Fixaltaxememeter im Ruhrgebiet Essen Dortmund Bochum Düsburg und alle soweiter ?

    Antworten
    • U.Fellinger says:
      8 Jahren her

      Wart’s ab: Schneller, als du denkst ! Schau dir Berlin an !! Auf einmal. Breitseite aus allen Rohren: Finanzbehörde, Labo !!! und vorbereitet alles durch jahrelange Gebetsmühlenmantras der Verbände: Alles wird besser, alles wird besser !
      Die Nutznießer sind doch, ganz klar: Na, wer wohl ? Die Hersteller: Hale und Tesymex und wie sie alle heißen. Die verdienen sich doch jetzt dämlich an der technologischen Aufrüstung eines Gewerbes, in dem doch nur die ganz Dicken Fische immer dicker werden.
      Der sogenannte Einwagenunternehmer (was für ein Wort !) bringt doch nur mit Hängen und Würgen das Geld auf (das er eigentlich für seinen seit Jahren fälligen Urlaub mit Frau nötig hätte).

      Antworten
  4. Karl-Heinz Lübsch says:
    9 Jahren her

    Hallo Herr Hartmann,

    danke für die Antwort. Es mag sein das Ihre Zeitung vorgibt nicht auf Seiten der Umsatzverkürzer zu stehen. Das mag sein und ich will und kann es nicht weiter vertiefen. Jedoch erweckt die distanzierte Berichterstattung, wenngleich sie zu diesem Thema recht informativ ausfällt, bei mir den Eindruck eines gewissen Sarkasmus (Hohn und Spott) beim Autor.

    Sicherlich mag der Vorstoß der Berliner Genehmigungsbehörde etwas ungestüm sein und juristisch auf tönernen Füßen stehen, aber im Kern ist es der Versuch, nach einem knappen halben Jahrhundert der Fehlentwicklungen in diesem Gewerbe, eine Kehrtwende einzuleiten. Dies sollte unseren allen Respekt erhalten und das übergeordnete Ziel sein.

    Wir sollten nicht immer nur den Finger in die Wunde legen und beschreiben, was von staatlicher Seite alles falsch läuft sondern aktiv dazu beitragen, daß es künftig besser wird. Das Gewerbe ist m.E. mittlerweile kriminell und asozial geworden, es gilt das System der sog. „Zwangskriminalisierung“, d.h. ohne Anpassung an die kriminellen Gepflogenheiten der großen Mehrwagenunternehmer kann der kleine Einzelwagenunternehmer kaum noch überleben.

    Dies ist das Problem der Stunde und sollte der Berichtsgegenstand sein. Ich kann und will mein kleines Geschäft (EWU) nicht an meinen Sohn übergeben, da es so wie bisher keine Zukunft hat. Er soll stattdessen lieber etwas Ehrliches und Anständiges machen.

    Antworten
  5. Ralf Senck says:
    9 Jahren her

    Aber meine Herren, was ist denn so schlimm an dieser Aufzeichnung und Weiterleitung an einen Server, sodass das Finanzamt und die Genehmgungsbehörde darauf zugreifen kann, wenn man nichts „Böses“ im Schilde führt?
    Eine geradezu unbegründete Hysterie ergreift hier alle, oder etwa nur diejenigen, welche …..?
    Anstatt in Papierform bekommen sie es nun digital aufgezeichnet. Wo ist das Problem?
    Irgendwann werden sie sich einig über ein zertifiziertes Aufzeichnungsverfahren und dann machen wir es halt.
    Herrgott nochmal…..

    Antworten
    • Stefan Grunow says:
      9 Jahren her

      Das Problem ist nicht die Aufzeichnungs und Weiterleitungspflicht, sondern die die Frage welches System verbaue ich?. Ich habe jedenfalls keine Lust 1000€ verbauen zu lassen damit sich das BMF dann doch mal für ein ( evtl. anderes) System entscheidet.
      Herrgott nochmal…

      Antworten
    • Wolfgang Hahn says:
      8 Jahren her

      Das Problem ist die von einer nur scheinbar unbeteiligten Behörde rechtswidrig erzwungene Weiterleitung der sensibelsten Unternehmensdaten an ein gewinnorientiertes privatwirtschaftliches Unternehmen, das sich – egal welches Unternehmen man jetzt betrachtet – sogar damit brüstet, diese Daten auszuwerten, aufzubereiten, wer weiß was noch alles damit anzustellen und für diesen Datenmissbrauch ( ja, das ist es!) auch noch Geld kassieren will.
      Wenn die zuständigen Behörden diese Daten unmittelbar online gesichert sehen wollen, dann sollen sie verdammt nochmal selbst den dafür erforderlichen Server betreiben und dafür sorgen, dass nur berechtigte Stellen (also neben dem Unternehmer nur Aufsichts- und Finanzbehörde) Zugriff darauf erhalten!

      Antworten
  6. Sebastian says:
    9 Jahren her

    Wenn sich selbst die Ordnungshüter nicht an das geltende Recht halten,
    wer soll es dann tun ?

    Antworten
  7. Holger Gardeike says:
    8 Jahren her

    Herr Lübsch! Gerade die über Jahrzehnte praktizierte Nachlässigkeit der Aufsichtsbehörden haben zu den desaströsen Zuständen im Gewerbe geführt. Mangelnde Aufsicht öffnete Betrügern und Umsatzverkürzern Tür und Tor.
    Endlich will man sagen – endlich haben Behörden und Gesetzgeber reagiert und dem Gewerbe die dringend benötigte Ordnung an die Hand gegeben. Das Gewerbe seinerseits reagiert durchaus positiv auf die Maßnahmen und ist willens, die Umsetzung anzunehmen.
    Ausgerechnet eine Aufsichtsbehörde, der und ihresgleichen wir vormaligen Misstand verdanken, will wieder ihr eigenes Ding am Gesetz vorbei, weil ohne gesetzliche Grundlage, durchziehen.
    Das grenzt an Blasphemie!

    Antworten
  8. Mahmut Topal says:
    8 Jahren her

    mahlzeit kollegen.

    das problem liegt auf der hand. nach 10 jahren arbeut würde ich mich freuen, endlich mal rentenpunkte einzuheimsen, urlaubsgeld zu bekommen und im krankheitsfall lohnfortzahlung.

    ich bin absolut der meinung, und da kann quatschen wer will, wer ein unternehmen führen will, soll es; aber mehr als eine konzession pro person, sollte nicjt erlaubt sein.

    eine konzession, bekäme einen gewisse wert irgendwann.

    leider fehlt diese deckelung.

    wenn aber viele wie hier in berlin mindestens 30 wagen im unternehmen haben, 60 fahrer in 12 std. schichten diesen umsatzverkürzern reich machen, dann stimmt definitiv etwas nicht.

    die vorstellung, taxiunternehmer zu sein, und seine umsätze sauber anzuzeigen, würde auch das mittlerweile schlechte bild der branche ins richtige licht ruecken.

    und bevor alle rumschimpfen, der angestellte ist in berlin zumindest der leidtragende.

    schärfere kontrollen. schwarze schafe aussondieren. umsätze korrekt anzeigen. max. 1 konzession pro person mit max. einem angestellten.

    ist das zuviel verlangt?

    wie kann ein herr dogan in berlin mit seinem scheiß unternehmen VIP Taxi mehr als 300 taxen betreiben?

    diese dunklen machenschaften müssten beseitigt werden.

    meinen alten chef musste ich mit klage drohen weil er mir keine lohnfortzahlung geben wollte. hat sich aufgrund einer drohenden betriebsprüfung in die hosen gemacht und mir mein geld ausgezahlt.

    jetzt bin ich gottseidank in einer firma, in der alles korrekt berechnet wird.

    38%

    urlaubsgeld. lohnfortzahlubg. 1600€ netto auf der lohnabrechnung. was will ich mehr? [Hinweis der Redaktion: Wir haben an dieser Stelle einen Satz gelöscht, weil er Aussagen enthielt, die eine gesamt Nation pauschal verunglimpfte].

    aufruf an die Labo!!! wir wollen endlich eine reine branche haben.

    gruß aus berlin an alle kollegen.

    und was die neuen systeme der fiskaltaxameter anbelangt, kein plan. sorry. bin nur angestellter.

    Antworten
    • TaxiMaxi says:
      7 Jahren her

      Was soll den an läppischen 38% korrekt sein? Im steuer-/abgaberechtlichen Sinne vielleicht Alles was netto unter 45% vom Bruttoumsatz ist, sind Almosen. Um das aus unternehmerischer Sicht leisten zu können, müssen eben 30-40% der Konzessionen vom Markt verschwinden. Wie in anderen Betrieben auch geht das ganz einfach: Ein Unternehmen, das sich keine Mitarbeiter leisten kann, wird eben liquidiert und gut ist.

      Antworten
  9. U.Fellinger says:
    8 Jahren her

    Mit 1600 € netto (!) bist du ja ein richtig guter Fahrer. Ich hab das mal nachgerechnet:
    Das ist ein Durchschnitt von 25 € Umsatz /Std. Respekt !! (Wenn ich falsch liege, bitte um Korrektur.)

    Antworten
  10. Heck says:
    8 Jahren her

    was sind das für Umsätze
    hier in NRW sind wir froh, wenn der in 10 Std. 100€ auf der Uhr hat, 150€ wäre ein super 10 Std Tag
    und das in der Tagschicht. In der Woche möchte keiner Nachts fahren und auch viele Unternehmer lassen die Fahrzeuge lieber stehen.
    Fakt ist, dass die Regelungen für das Gastgewerbe sinnvoll sind aber für das Taxigewerbe mit den sehr speziellen Gegebenheiten eher schädlich sind.
    In spätestens zwei-drei Jahren werden 40 % der Fahrzeuge stillgelegt und die Tarife zusätzlich erhöht.
    Die dann noch überlebt haben, können davon einigermaßen gut leben.

    Antworten
  11. TaxiMaxi says:
    7 Jahren her

    Fiskaltaxameter – Und ewig rattert im Keller die Bartwickelmaschine.

    Antworten
  12. M. Kraeft says:
    7 Jahren her

    Wenn das Finanzamt den Einbau eines sogenannten „Fiskaltaxameters“ fordert, so handelt es ohne entsprechende Rechtsgrundlage und mithin nicht in rechtmäßiger Dienstausübung. Gleiches gilt für das LABO in Berlin, wenn es eine Erlaubnis vom Vorhandensein eines derartigen Gerätes auch noch mit speziellen Sicherungsmechanismen fordert.

    Die dem Rahmengesetz entsprechende Spezialvorschrift stellt § 146a AO dar. Hierin sind dezidiert die entsprechenden Aufzeichnungspflichten bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme aufgeführt. Gleichzeitig wird das BMF ermächtigt eine entsprechende Verordnung über die Beschaffenheitsanforderungen zu erlassen. Das ist mit der Kassensicherungsverordnung vom 26. September 2017 (BGBl. I S. 3515) geschehen. § 1 Satz 2 KasssenSichV nimmt aber ausdrücklich Taxameter und Wegstreckenzähler vom Geltungsbereich aus. Das vielzitierte BMF-Schreiben stellt keine Rechtsgrundlage dar und entfaltet folglich niemals Außenwirkung, insbesondere, weil die aktuelle Gesetzeslage eben dem entgegensteht. Hinzu kommt noch, dass der § 30 EGAO eine Meldepflicht an die zuständige Finanzbehörde für die elektronischen Kassensysteme (von denen gerade u. a. Taxameter und Wegstreckenzähler ausgenommen sind), die vor dem 31. Dezember 2019 angeschafft wurden, auf den 31. Januar 2020 datiert hat. Auch wird darin seitens unserer Legislative im ordentlichen Gesetz, die Anwendung der Ordnungsvorschrift für die elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne von § 1 KassenSichV erst ab dem 1. Januar 2020 festgelegt.

    Ich betone ausdrücklich, dass der Hintergrund, eine Steuerverkürzung zu vermeiden und ggf. sanktionieren zu können, ist ja grundsätzlich im Sinne des Gemeinwesens nachvollziehbar und auch rechtsstaalich richtig.

    Es darf jedoch nicht seitens der Verwaltung (Exekutive) versucht werden unser Rechtstaatsprinzip der Rechts- und Gesetzesbindung der öffentlichen Verwaltung aus Art. 20 III GG auszuhebeln. KEIN HANDELN OHNE GESETZ!

    Auch wenn es dem Wunschdenken mancher Beamter gefallen würde.Sehen wir einmal von der Möglichkeit einer strafrechtlichen Würdigung als potenzielle Nötigung ab, kann dann die Folge auch sein, dass alle diejenigen, die sich derartige Geräte nun bereits ohne erforderliche Rechtspflicht (oder vielleicht auch in vorauseilendem Gehorsam) angeschafft haben, sich möglicherweise auch auf die Staatshaftung besinnen können…

    Antworten

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