Ein ehemaliger Taxiunternehmer steht wegen Steuerhinterziehung, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und vorsätzlichen Bankrott vor dem Landgericht Regensburg. Schaden: mehrere Hunderttausend Euro allein gegenüber den Finanzbehörden.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen früheren Taxi-Unternehmer, der 2023 Insolvenz angemeldet hatte, wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 49 Fällen, wegen Steuerhinterziehung in 48 Fällen sowie wegen vorsätzlichen Bankrotts in 229 Fällen Anklage erhoben. „Schwarzgeldzahlungen sind in dieser Branche üblich“, erklärte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Was er getan habe, tue ihm „von Herzen leid“, äußerte der ehemalige Unternehmer gegenüber dem Gericht, er habe das Geld aber nicht für private Zwecke verwendet.
Für acht Arbeitnehmer sollen die Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt worden sein, hier ging es aber „nur“ um Beiträge in Höhe von rund 38.400 Euro. Schwerwiegender ist der Vorwurf aus der Anklageschrift, dass der Mann unrichtige Steuererklärungen abgegeben und sowohl Lohn- als auch Umsatzsteuer einbehalten habe. Hier gehe es um einen Gesamtschaden in Höhe von mehr als 225.000 Euro. Zuletzt wird dem Angeklagten vorgeworfen, während seiner Insolvenz Geld beiseite geschafft zu haben. Obwohl er von seiner Zahlungsunfähigkeit gewusst habe, soll er in 229 Fällen Privatentnahmen getätigt haben, um Vollstreckungsmaßnahmen und Zahlungen an Gläubiger zu entgehen. Insgesamt soll es sich dabei um Entnahmen in Höhe von mehr als 425.000 Euro gehandelt haben.
Zu allen drei Anklagepunkten zeigte sich der Taxler geständig und kooperativ. Dass er Steuern hinterzogen habe, könne er nicht widerlegen. Zusätzlich stehen auch Privatentnahmen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro durch den Angeklagten im Raum. Er habe die Gelder für „Bankangelegenheiten und Fahrzeugfinanzierung“ verwendet, berichtete der Ex-Taxler. „Ich habe mir mit dem Geld keinen schönen Lenz gemacht. Die Gelder, die ich mitgenommen habe, habe ich als Privatentnahme gebucht und so von zu Hause aus Zahlungen erledigt. Das Geld habe ich in die Firma und ins Personal gesteckt“, zitiert die „Mittelbayrische“ den Angeklagten.
In seinen Ausführungen gegenüber dem Gericht sprach der ehemalige Unternehmer sogar von „Erpressung“ durch Taxifahrer. „Irgendwann danach ging es nicht mehr weiter. Gefühlsmäßig habe ich gedacht, dass ich Insolvenz anmelden muss – und das habe ich dann auch gemacht.“ Der Angeklagte war schon in einem früheren Prozess vom Landgericht schuldig gesprochen worden, Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut zu haben. Damals war er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Mal sehen, was das Gericht diesmal entscheidet. rw
Kurzkommentar Schwarze Schafe gibt es sicherlich immer und überall, und die Branche mit dem gelben Dachschild hat diesbezüglich eine bewegte Vergangenheit. Allerdings hat sich das Blatt spätestens mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gewandelt, denn nun stehen Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug nicht nur gesamtgesellschaftlich auf Kollisionskurs mit dem Staat und seinen Institutionen, sondern haben gleichzeitig auch gravierenden Einfluss auf den innergewerblichen Konkurrenzkampf – zu Lasten derer, die mit ihren Taxis ehrlich ihr Geld verdienen wollen. Mit Dumping und Schwarzarbeit kann niemand erfolgreich konkurrieren, der Steuern und Mindestlohn ordentlich zahlen möchte.
Hinzu kommt inzwischen der Druck durch die plattformbasierten Mietwagen, die ebenfalls aus mathematisch kaum nachvollziehbaren Gründen finanziell sehr viel attraktivere Angebote für ihre Kundschaft realisieren können, als es dies der kleinteilig organisierten Taxibranche möglich ist. Das Gewerbe ruft hier nicht grundlos um Hilfe, denn viele Unternehmen stehen inzwischen mit dem Rücken zur Wand. Wenn die Branche aber auf staatliche Unterstützung hofft, dann erweist jeder Taxler, der sich für die oben geschilderten Vorwürfe verantworten muss, seinen Mitbewerbern mit Taxischild einen wahren Bärendienst, denn warum sollen staatliche Institutionen den einen Bösewicht vor dem anderem schützen?
In diesem Sinne ist zu hoffen, dass solche Berichte zukünftig immer seltener oder am besten gar nicht mehr durch den Presse-Blätterwald rauschen (müssen) und das ganze Taxigewerbe damit zukünftig glaubwürdig für das stehen kann, für das so viele einzelne in der Branche schon so lange kämpfen. Nur wenn Kontrollen keine Verfehlungen mehr auf Seiten der hellelfenbeinfarbenen Community aufdecken, wird der Staat sich mittelfristig gezwungen sehen, die Branche gegen die schwarzen Plattformritter zu unterstützen. rw
Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Steuerhinterziehung bei Taxiunternehmen: Ein echter Bärendienst
Bildmontage: Remmer Witte






Jeder Unternehmer sollte wissen, dass er sich mit kreativer Buchführung und Schwarzgeldzahlungen an Angestellte erpressbar macht.
Tatsächlich ein Einzelfall! Und mag es noch ein Dutzend weiterer Glücksritter mit Taxischild geben – bei den plattformbasierten Modellen sind das keine Einzelfälle, sondern System!
„Das Modell UBER lässt sich auf legale Weise nicht wirtschaftlich betreiben.“, Alexander Mönch, Chef von FreeNow. Einzelfall vs. System also. So einfach.
Bei testweisem Abruf von Angeboten auf der FreeNowApp für Fahrten, die über das Pflichtfahrgebiet von Taxis hinausgehen und damit ausserhalb der Tarifpflicht liegen, ist festzustellen:
)angeboten werden sowohl Mietwagen als auch Taxis.
)dabei liegen die kalkulierten MW-Preisangebote wie bei UberBolt&Co im Dumpingpreisniveau.
)dagegen sind die angebotenen Taxis völlig überteuert kalkuliert..
Dazu muss man wissen:
)dass die Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus zwingend vor Fahrtbeginn frei zu vereinbaren sind. )diese Preisverhandlung findet zwischen Kunde und Taxi statt.
)hier kann die App keinen verbindlichen Preis festlegen.
)denn wie immer berufen sich diese Globalplattformen darauf, nur Vermittler zu sein.
)nur wenn keine Einigung zwischen Fahrgast und Taxi zustande kommt, ist bei Durchführung der Fahrt der Taxitarif anzuwenden.
)allerdings gilt die Beförderungspflicht in diesem Fall nicht.
Bei solchen Fahrten ist grundsätzlich offener Wettbewerb zwischen MW und auch unter den Taxis untereinander gegeben. Außerdem unterliegen diese Fahrten dem vollen MwSt Satz von 19%. Also Chancengleichheit.
Das FreeNow Angebot ist systematische Benachteiligung der Taxis. Klarer Fall von mutwillig abschreckendem Angebot.
Hier zeigt sich das wahre Gesicht des kreidefressenden Wolfs aus der Riege der Globalplattformen, der so oft die Treue zum Taxigewerbe beschwört.
ich kenne diesen Unternehmer aus Regensburg, da ich selbst aus Regensburg bin. Der Unternehmer hatte alle seine daten was er schwarz bezahlt hat, auf einen Laptop gespeichert, und er hatte es nicht gelöscht nach so einer langer zeit (warum schreibt man sowas überhaupt auf Laptop und registriert es). Und das beste vom besten, der war in Politik mit drinnen in 2 Parteien und hat sich für OB Wahlen aufgestellt alle Jahre (den Namen und die Parteien spar ich mir hier zu schreiben)