Zwei Taxifahrer im Kanton Basel-Landschaft müssen wegen Unregelmäßigkeiten hohe Geldbußen bezahlen. Am meisten muss allerdings der nachlässige Unternehmer zahlen.
Ein Baselbieter Taxiunternehmer, also ein im Kanton Basel-Landschaft ansässiger, hat nicht auf die Einhaltung der Lenkzeiten seiner Fahrer geachtet, was bei einer Kontrolle auffiel. Zudem wurden die Daten der Taxifahrten mangelhaft erfasst. Bei dem Taxiunternehmen in der Gemeinde Liestal wurde die Arbeitsverordnung nicht eingehalten.
Dem Chef des Taxibetriebs wird vorgeworfen, seine Angestellten zu lange am Steuer gelassen zu haben. Zudem hätten die beiden Fahrer die Pausenzeiten nicht eingehalten. Der Arbeitgeber selbst sei mit schlechtem Beispiel vorangegangen.
Wie das Schweizer Onlineportal „20 Minuten“ berichtet, führte eine Kontrolle des Baselbieter Amts für Gewerbe, Industrie und Arbeit bei einem Liestaler Taxiunternehmer zu gleich drei Strafbefehlen – allesamt, weil die Lenker gegen Arbeits- und Ruhezeitverordnung verstoßen hatten.
Der Unternehmer sei als Arbeitgeber verpflichtet gewesen, zu kontrollieren, ob die Arbeitnehmer die Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit einhalten und die Einlageblätter korrekt ausfüllen. Es wird gemutmaßt, er könnte diesen Pflichten nicht nachgekommen sein, weil er selbst mit schlechtem Beispiel voranging, oder sogar, weil die Verstöße System gehabt haben könnten.
Laut „20 Minuten“ ist der Geschäftsführer von der Kantons-Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Widerhandlung gegen „die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmäßigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen“ verurteilt worden und muss eine Buße in Höhe von 2700 Franken (2776 Euro) und Gebühren von 498 Franken (512 Euro) bezahlen.
Im Strafbefehl heißt es, der Chef des Unternehmens habe die maximal kontinuierliche Lenkzeit überschritten und die vorgeschriebenen Pausen nicht gemacht. Auch die beiden angestellten Fahrer müssen Geldbußen bezahlen: einer 2000 Franken (2057 Euro), der andere 750 Franken (771 Euro). Bei einem der Chauffeure hätten 47 Einlageblätter des analogen Tachografen Mängel aufgewiesen. So hätten unter anderem die Kilometerstände, Abfahrts- und Ankunftsdaten, der Ankunftsort und der Name des Fahrers gefehlt.
Auf die Frage der Redakteure, wie der Schwindel aufgeflogen sei, antwortete der stellvertretende Leiter des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA), Roman Zaugg: „Was vorliegend Auslöser der Kontrolle war, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine systematische Kontrolle des KIGA handelt, da die ansässigen Taxiunternehmungen regelmäßig auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert werden. Ansonsten gehen wir aber auch entsprechenden Hinweisen von Dritten nach.“ Kontrollen würden periodisch von der Chauffeurverordnung (ARV) durchgeführt“.
Der Kanton Basel-Landschaft liegt im Norden der Schweiz und grenzt an den deutschen Landkreis Lörrach. ar
Beitragsbild: Schweizer Taxis; Symbolfoto: Axel Rühle