In einem wegweisenden Sammelverfahren zur Haftung von Uber für sexuelle Übergriffe durch Fahrer hat ein Topmanager des Unternehmens ungewöhnlich selbstkritische Worte gefunden. „Wir haben nicht genug gegen sexuelle Übergriffe getan“, räumte der Produktchef des Fahrdienstvermittlers ein. Er sagte laut der Fachzeitschrift Transportation Law am vergangenen Montag als letzter Zeuge der Verteidigung aus. Zugleich wies er Vorwürfe zurück, Uber habe Sicherheitsmaßnahmen bewusst verschleppt.
Nur wenige Tage später folgte ein folgenschweres Urteil: Eine Bundesjury in Phoenix (Arizona) verurteilte Uber am Donnerstag, dem 5. Februar, zur Zahlung von 8,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz. Die Jury befand das Unternehmen für schuldig, nachdem eine Klägerin angegeben hatte, von einem Uber-Fahrer sexuell genötigt worden zu sein. Uber kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Der Fall gilt als erster von über 3.000 ähnlichen Klagen, die vor einem US-Bundesgericht in einem Sammelverfahren gebündelt wurden. Juristen sehen darin einen möglichen Wendepunkt für weitere Verfahren gegen den Fahrdienstvermittler.
Geklagt hatte Jaylynn Dean aus Oklahoma. Sie gab an, alkoholisiert gewesen zu sein, als sie einen Uber-Fahrer bestellte, um von der Wohnung ihres Freundes zu ihrem Hotel gefahren zu werden. Während der Fahrt habe der Fahrer sie belästigt, angehalten und schließlich vergewaltigt, so Dean in ihrer Klageschrift. Sie reichte die Klage im Jahr 2023 ein, rund einen Monat nach dem mutmaßlichen Übergriff in Arizona.
Dean wirft Uber vor, seit Langem von einer Vielzahl sexueller Übergriffe durch Fahrer zu wissen, dennoch aber grundlegende Sicherheitsmaßnahmen für Fahrgäste unterlassen zu haben. Ähnliche Vorwürfe begleiten das Unternehmen seit Jahren und führten wiederholt zu Medienberichten und Untersuchungen durch den US-Kongress.
Der Prozess von Dean diente als sogenannter Pilotfall. Solche Verfahren sollen Gerichten und Parteien helfen, rechtliche Grundfragen zu klären und mögliche Vergleichssummen für weitere Klagen einzuschätzen. Die Jury entschied, dass der Fahrer als Vertreter von Uber gehandelt habe, und machte das Unternehmen für dessen Verhalten haftbar. Strafschadensersatz lehnte sie jedoch ab. Deans Anwälte hatten ursprünglich mehr als 140 Millionen US-Dollar gefordert.
Uber erklärte in einer Stellungnahme, die Jury habe zentrale Vorwürfe zurückgewiesen, wonach das Unternehmen fahrlässig gehandelt oder gravierende Mängel in seinen Sicherheitssystemen aufgewiesen habe. „Dieses Urteil bestätigt, dass Uber verantwortungsvoll gehandelt und erheblich in die Sicherheit der Fahrgäste investiert hat“, so ein Sprecher.
Dem widersprach Deans Anwältin Sarah London deutlich. Das Urteil bestätige die Aussagen Tausender Betroffener, die Uber vorwerfen, Profite über die Sicherheit der Fahrgäste gestellt zu haben.
Sollte das Urteil auch in der Berufung Bestand haben, könnte es als Referenz für zahlreiche weitere Klagen dienen. Zwar werde jeder Fall individuell bewertet, doch die zugesprochenen 8,5 Millionen US-Dollar könnten künftig als Richtwert herangezogen werden, so Anwälte für Personenschäden.
In ihrem Schlussplädoyer betonte Deans Anwältin Alexandra Walsh, Uber habe sich gezielt als sichere Transportoption für Frauen vermarktet – insbesondere nachts oder nach dem Alkoholkonsum. „Frauen wissen, dass die Welt gefährlich ist“, sagte sie. „Man hat uns glauben lassen, dass wir bei Uber sicher wären.“
Uber weist weiterhin die grundsätzliche Verantwortung für kriminelles Verhalten von Fahrern zurück. Das Unternehmen argumentiert, seine Fahrer seien selbstständige Auftragnehmer und keine Angestellten. Zudem seien Hintergrundüberprüfungen und Meldesysteme ausreichend. Die Anwältin von Uber verwies darauf, dass der verurteilte Fahrer keine Vorstrafen gehabt, rund 10.000 Fahrten absolviert und nahezu perfekte Bewertungen erhalten habe. Der Übergriff sei für das Unternehmen nicht vorhersehbar gewesen.
Der Fall wurde von US-Bezirksrichter Charles Breyer verhandelt, der auch für alle weiteren bundesweiten Sammelklagen gegen Uber zuständig ist. Parallel laufen mehr als 500 Verfahren vor kalifornischen Staatsgerichten. In einem bislang entschiedenen Fall hatte dort eine Jury zugunsten von Uber entschieden – trotz festgestellter Sicherheitsdefizite.
Für Uber bleibt die juristische Auseinandersetzung damit längst nicht beendet. Für die Branche insgesamt wirft das Urteil erneut die Frage auf, wie weit die Verantwortung von Plattformbetreibern für das Verhalten ihrer Fahrer reicht. wf, nu
Beitragsfoto: Symbolbild Justitia, pixabay





