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Start Arbeitsrecht

Steht Uber in der Schweiz vor dem Aus?

von Jürgen Hartmann
3. Juni 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
4
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Das Schweizer Bundesgericht hat in zwei Verfahren gegen Uber die Rechtsprechung der Vorinstanzen größtenteils bestätigt. Somit bleibt ein Uber-Verbot in Genf weiterhin bestehen und die Uber-Fahrer müssen als Angestellte behandelt werden.

Die Genfer Regierungsrätin Fabienne Fischer hatte die aktuellen Bundesgerichtsverfahren in einer Medienrunde gegenüber Schweizer Medien als „historisch“ bezeichnet. Der Grund für die Freude der Grünen-Politikerin ist klar: Das höchste Schweizer Gericht gibt dem Westschweizer Kanton Recht, wonach die Fahrer des US-Fahrdienstes und die Kuriere von Uber Eats als Angestellte zu behandeln sind.

Zu diesem Schluss war der Genfer Kanton schon vor einiger Zeit gekommen und hatte Uber daraufhin verboten – solange, bis der Fahrdienst seinen Pflichten als Arbeitgeber nachkomme und Fahrerinnen und Fahrer regulär anstellt sowie Sozialleistungen bezahlt. Die Uber Switzerland GmbH und der niederländische Mutterkonzern Uber B.V. wehrten sich gegen diesen Entscheid, blitzten jedoch vor dem Genfer Kantonsgericht und nun eben auch vor dem Bundesgericht ab.

In der Schweiz ist der US-Fahrdienst derzeit unter anderem in Baden, Lausanne, Luzern, Winterthur, Zug, Zürich und Basel aktiv. Aus der letztgenannten Stadt werden die Fahrer auch illegal ins benachbarte Deutschland vermittelt, wie das Landratsamt Lörrach und der Verband des Verkehrsgewerbes Baden bei einer gestrigen Kontrollbestellung aufdeckten.

Fabienne Fischer geht davon aus, dass die Urteile des Bundesgerichts auch Auswirkungen auf die restliche Schweiz haben. Sie verweist allerdings darauf, dass sich das Uber-Verbot in Genf auf ein kantonales Gesetz – das Genfer Taxigesetz – abstütze. Die Anwendung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung müsse von Kanton zu Kanton erfolgen, so die Regierungsrätin gegenüber den Schweizer Medien. Dass die Uber-Chauffeure als Angestellte einzustufen sind, gelte nun in der ganzen Schweiz. Entsprechend könnten die Fahrerinnen und Fahrer ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht einfordern.

Eine Stellungnahme von Uber steht bisher noch aus. Die Luzerner Zeitung erinnert allerdings an eine Aussage des damaligen Schweiz-Chefs aus dem Jahr 2019: „Wenn tatsächlich alle Instanzen sagen: Ihr seid ein Arbeitgeber und daneben gibt es keine Alternative, könnten wir hier nicht mehr operieren.“

Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist nun genau dieser Fall eingetreten. Jetzt hat auch die letzte Schweizer Instanz den Arbeitnehmerstatus bestätigt. Wird such Uber nun aus der Schweiz zurückziehen? jh

Hinweis der Redaktion: Die Frage der Scheinselbständigkeit von Plattformarbeitenden möchte die EU-Kommission auch auf europäischer Ebene regeln. Dort wird derzeit ein Gesetzentwurf beraten, der bereits im Dezember 2021 eingebracht worden war. Bei einer kürzlichen Taxi-Veranstaltung in Köln warnten Arbeitsrechtsexperten davor, dass dieser Entwurf künftig auch Taxizentralen als Arbeitgeber einstuft.

Beitragsfoto: Taxi Times

Tags: BundesgerichtscheinselbständigkeitUber-Verbot
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 4

  1. Niklas Elverfeldt says:
    4 Jahren her

    Alle Vermittler, auch Taxizentralen müssen wir Arbeitgeber behandelt werden. Ist doch bei Mehrwagenbetrieben auch so! Wenn nicht führt wieder eine Hintertür zur anderen. Gleiches Recht für alle!

    Antworten
  2. Liam Schmid says:
    3 Jahren her

    Wenn man sieht wie Uber einen positiven Schub bezüglich Qualität (zB Sauberkeit), Freundlichkeit (Fahrer*innen geben sich Mühe), Einfachheit (zB App) und Kosten (keine Fantasiepreise wie sonst in der Taxibranche üblich) gebracht hat, ist der Rückzug von Uber sehr zu bedauern. Die überregulierte Taxibranche schadet sich selber, wenn sie solche Errungenschaften negieren und glauben in Zukunft wird alles gleich bleiben.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Jahren her

      Danke für Ihren Leserkommentar. Aber genauso wenig, wie man pauschal jeden Uber-Fahrer als qualitativ besser bezeichnen sollte, sollte man auch nicht das Taxigewerbe als ausschließlich traditionsbewahrend einstufen. Die hier den beiden Gruppen zugeordneten Eigenschaften treffen so nur teilweise zu.

      Antworten
  3. Siegfried Jörke says:
    3 Jahren her

    Uber arbeitet nicht mit gleichlangen Spießen, wie die Taxibranch.
    Gegen eine gleichwertige Konkurrenz wäre nichts einzuwenden.
    Doch unsere Demokratie, in der eine rechtlich ausgeglichene Gesetzgebung funktionieren sollte, beachtet dies nicht.
    Wie ist das möglich?

    Antworten

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