Der Kölner Taxitarif sollte eigentlich Anfang Februar 2025 um einen Tarifkorridor erweitert werden. Doch die Stadtverwaltung wusste um die Dringlichkeit und setzte die Verordnung bereits am 18.12.2024 in Kraft.
Sechs Wochen früher als zur geplanten Einführung ist der Tarifkorridor in der viertgrößten deutschen Stadt in Kraft getreten. Zeitgleich mit Frankfurt am Main führte Köln einen Paragraphen in seine Tarifordnung ein, der Festpreise für bestellte Taxifahrten erlaubt. Wie in München, Berlin und Chemnitz, jedoch anders als in Frankfurt, erlaubt der neue Paragraph 2a des Kölner Tarifs eine maximale prozentuale Abweichung vom streckenbasierten Taxametertarif nach unten sowie nach oben.
Eine Tariferhöhung, die sowohl eine kleinere Vermittlung als auch ein Landesverband beantragt hatten (Taxi Times berichtete), war von Vertretern des Taxi-Rufs Köln wie auch vom Stadtrat abgelehnt worden, obwohl Mindestlohn und Betriebsausgaben derzeit fast jede beantragte Tarifanpassung rechtfertigen. Man hatte sich entschieden, die Preise in der am 1. September 2022 in Kraft getretenen Tarifverordnung unverändert zu lassen. Zum Grundpreis von 4,90 Euro kommt ein Kilometerpreis von 2,60 Euro, der bei Kilometer 7 auf 2,20 Euro fällt. Warteminute 50 Cent, Großraumzuschlag 6,00 Euro – ein übersichtlich strukturierter Großstadttarif.
In dem neuen Paragraphen mit der Überschrift „Tarifkorridor“ ist – wie in den anderen Städten – die Rede von vorheriger Bestellung per Anruf oder App, von einer Vereinbarung „zwischen dem Unternehmen oder einem von diesem Beauftragten Dritten mit dem Kunden“ sowie von der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung vor der Fahrt. Auch die Dokumentation der Fahrt ist geregelt.
Zu den möglichen Fahrpreisen heißt es in der Verordnung, dass der vereinbarte Festpreis um höchstens 20 Prozent nach oben und um höchstens 5 Prozent nach unten vom streckenbasierten Fahrpreis abweichen darf. Die Regelungen zur Wartezeit finden für die Berechnung des Festpreises keine Anwendung. Anfahrten sind kostenfrei. Wird eine Festpreis-Fahrt auf Wunsch des Fahrgastes länger als fünf Minuten unterbrochen, ist für die bis dahin zurückgelegte Strecke der vereinbarte Festpreis fällig und die Fahrt ist beendet. Der Fahrtabbruch ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.
Aleksandar Dragicevic, Vorstandssprecher des Kölner Taxirufs, sprach gegenüber Taxi Times von einem Entgegengekommen der Stadtverwaltung und ist mit der nun bestehenden Möglichkeit, die Transparenz im Sinne der Fahrgäste zu erhöhen, zufrieden. Auf die Frage, wie seine Funkvermittlung den Tarifkorridor handhabt, erklärt Dragicevic: „Aufgrund der aktuellen Wettbewerbssituation werden wir unsere Festpreise taxitariftreu gestalten und nicht mit dem Tarifkorridor spielen. Wir möchten uns weiterhin als verlässlicher Partner für unsere Stammkunden positionieren.“
Von der Festpreisoption Gebrauch machen wird der Taxiruf aber proaktiv, indem jeder Kunde, der ein Taxi bestellt, über die Möglichkeit informiert wird. Zudem wird öffentlich für die neue Möglichkeit geworben: „Ab dem 1. Januar 2025 werden wir aktiv für die Festpreise werben – über Radio Köln, Bigscreens von Ströer, Zeitungen usw.“, so Dragicevic. ar
Hinweis der Redaktion: Eine aktuelle Übersicht über die Taxitarife in Deutschland und Österreich finden Sie hier.
Fotos: Axel Rühle
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