Die Taxi One GmbH hat bekanntgegeben, ab 1.7. auch Fahrten von entlassenen Patienten vom Krankenhaus nach Hause als Rechnungsfahrten zu vermitteln. Das neue Vermittlungsmerkmal heißt „Rechnungsfahrt mit Transportschein“.
Die Taxi One GmbH, Betreibergesellschaft der Berliner Taxizentrale, arbeitet bereits seit einiger Zeit mit vielen Krankenkassen zusammen und vermittelt Fahrten für Versicherte als Rechnungsfahrten. Ab dem kommenden Monatswechsel erweitert Taxi One dieses Angebot um sogenannte Entlassfahrten. Dabei handelt es sich um Fahrten von Patienten nach einer Behandlung oder einem Krankenhausaufenthalt nach Hause. Die Fahrten werden von Kliniken bzw. Krankenhäusern bestellt und vom Taxifunk zu einem Festpreis vermittelt.
Zum Start werden die Fahrten zunächst von ausgewählten Kliniken bzw. Krankenhäusern angenommen und als Rechnungsfahrten vermittelt. Eine solche Fahrt ist im Display des Taxifahrers durch den Hinweis „Rechnungsfahrt mit Transportschein“ gekennzeichnet. Neben der Abholadresse und dem Namen des Fahrgastes enthalten die Aufträge auch die Zieladresse.
Worauf die Fahrer achten müssen, haben Taxi-One-Geschäftsführer Hermann Waldner und sein Team in einem Rundschreiben an die Funkteilnehmer bekanntgegeben. Manche Fahrgäste würden beispielsweise bei der Abholung sowie beim Ein- und Aussteigen Unterstützung benötigen.
Jeder Fahrgast hat von der Klinik einen Transportschein erhalten, den er dem Fahrer übergeben muss. Taxi Berlin empfiehlt, den Namen des Fahrgastes im Auftrag mit dem Namen auf dem Transportschein zu vergleichen, um sicherzustellen, dass der richtigen Fahrgast befördern wird und Verwechslungen vermieden werden. Änderungen oder Ergänzungen auf dem Transportschein dürfen nicht vorgenommen werden. Die Fahrt darf ausschließlich zu der im Auftrag angegebenen Zieladresse durchgeführt werden.
Wichtig für die Abrechnung sei es, dass die Abrechnungsstelle von Taxi One zwingend den Transportschein und den Rechnungsfahrtbeleg benötigt. „Ohne Transportschein ist eine Abrechnung der Fahrt nicht möglich“, so der Hinweis aus der Taxizentrale.
Für die Vermittlung der Fahrten müssen die entsprechenden Fahrzeuge und Fahrer freigeschaltet werden. Daher benötigt die Funkgesellschaft eine Registrierung sowohl des Fahrers als auch des Unternehmers. Bei erfolgreichem Verlauf ist eine spätere Ausweitung vorgesehen. ar
Beitragsbild: KI-generiert







