Das Taxigewerbe kämpft um finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand. Das neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht eine solche Hilfe explizit vor. Dafür müssen jetzt die Landes-Nahverkehrsgesetze angepasst werden.
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes im vergangenen Jahr wurden neue Formen der Mobilität ermöglicht – der Linienbedarfsverkehr sowie der gebündelte Bedarfsverkehr. „Damit unterliegt das Taxi auch hier den ÖPNV-Pflichten. Es kann aber nicht sein, dass nur Pflichten fixiert werden und bei der Finanzierung macht sich Vater Staat einen schlanken Fuß“, kritisierte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi- und Mietwagen (BVTM), bei einem Auftritt während eines dreitägigen ÖPNV-Kongresses in Koblenz. „Busse und Bahnen werden von Vater Staat großzügig bezuschusst. Das Taxi ist Teil des ÖPNV, aber bei der Finanzierung außen vor. Das muss sich ändern, wenn es auch künftig individuelle Mobilität für alle rund um die Uhr geben soll“, lautete Oppermanns Credo.
Das Taxi sei zugleich die personalintensivste Form der Beförderung und werde mit der Beförderungs-, der Betriebs- und der Tarifpflicht gesetzlich genau reglementiert, beschreibt Oppermann den Ist-Zustand und nennt die Notwendigkeit für eine künftige Integration des Taxis: „Dort wo heute leere Busse übers Land fahren, kommt ein Taxi wie gerufen. Diese Form der On Demand Mobilität ist oft günstiger für den Staat und komfortabler für die Menschen.“
Oppermann fordert daher, dass solche flexiblen Mobilitätskonzepte in die ÖPNV-Finanzierung aufgenommen werden sollen, damit sie auch in dünn besiedelten Regionen funktionieren. „Die öffentliche Hand muss hier schnellstmöglich eingreifen, denn sonst geben noch mehr Taxiunternehmen auf – und dann bleibt vielen Menschen auf dem Lande nur noch der Umstieg aufs eigene Auto. Das kann nicht gewollt sein.“
Auf dem Nahverkehrstag in Koblenz legte der Bundesverband Taxi und Mietwagen daher ein umfangreiches Konzept vor, wie in den einzelnen Landesverkehrsgesetzen der Länder eine entsprechende Finanzierung umgesetzt werden könnte. jh
Taxi Times stellt dieses Konzept hier vor.
Beitrags-Symbolfoto: Taxi Times
Leider hat es sich bisher zum Bundesverband noch zu Ihrer Redaktion rumgesprochen, dass es in BW ein Landestariftreue und Mindestlohngesetz gibt. Je nach rechtlicher Ausgestaltung dürften die meisten Vorschläge unter dieses Gesetz fallen, sodass der Lohn der Fahrer auf >14 Euro steigt plus Nacht und Sinn/feiertagszuschlägen.
Der Taxibranche in BW wurde vom WBO/Verdi ein nettes Ei gelegt.
Herzlichen Dank für Ihren Leserkommentar, bei dem Sie allerdings etwas zu vorschnell über uns urteilen. Wir wissen, dass es in verschiedenen Bundesländern Tariftreueregelungen gibt, die meist über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Sie sind aber von Bundesland zu Bundesland individuell geregelt. Baden-Württemberg hat da andere Bestimmungen als beispielsweise Berlin. Ihr Einwand darf nicht zur Konsequenz haben, dass die Taxibranche als On-Demand-Partner nicht konkurrenzfähig ist, vielmehr sollten solche Aufträge als Sondervereinbarung weit über dem Taxitarif liegen.
Das Problem ist, Sie können nicht so einfach mal nach Tarifvertrag bezahlen (bei on-demand verkehren) und einmal nicht (im taxiververhr)Das ist arbeitsrechtlich alles andere als trivial. Grundsätzlich nach Tarif zu zahlen, ist nicht finanzierbar. Wer kann schon 25 Euro brutto zahlen…
Das Lohngefüge wurde in BW mit dem Jahr 2022 für schülerbeförderungen und on-demand-verkehre gesprengt.
„Das Taxi ist Teil des ÖPNV“
Klar, Herr Oppermann, aber nicht jede Fahrt damit !
Wenn ich mir ansehe, wofür das Taxi Werbung macht (Kurierfahrten, Transferfahrten, Krankenbeförderungen im Auftrag von Kostenträgern=Krankenkassen usw.), sind viele Fahrten vom Merkmal ÖPNV ausgenommen.
Um pauschal Zuschüsse für Taxi-ÖPNV-Fahrten zu erlangen, muss bei den Fahrten differenziert werden: welche dazu gehören und welche eben nicht. Für Erstere wird bezahlt, für Letztere nicht.