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Taxi-Hilfe in Baden-Württemberg entstand auf Druck zweier Taxiverbände

von Jürgen Hartmann
27. Juli 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Wartende Taxis am Flughafen. Außerhalb der Stuttgarter Innenstadt wären diese Kollegen wohl nicht von einem Fahrverbot betroffen.

Wartende Taxis am Flughafen. Außerhalb der Stuttgarter Innenstadt wären diese Kollegen wohl nicht von einem Fahrverbot betroffen.

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Die am vergangenen Donnerstag erstmals angedeutete zweckgebundene Überbrückungshilfe speziell für das Taxigewerbe in Baden-Württemberg könnte die Reaktion auf ein Schreiben zweier Taxiverbände sein.

In einem der Taxi-Times-Redaktion am Freitag zugespielten Schreiben an das Ministerium für Wirtschaft hatten der Stuttgarter Taxiverband STV sowie der Taxiverband Baden-Württemberg e.V. bereits am 9. Juli auf die Unzulänglichkeiten des vom Bund beschlossenen zweiten Hilfspakets hingewiesen. Bestimmte Gewerbezweige, darunter auch das Taxi, würden darin nicht berücksichtigt werden. So sei beispielsweise die Vorgabe, dass eine Antragsstellung für das besagte Hilfspaket nur durch einen Steuerberater vorgenommen werden dürfe, durchaus eine Hürde, weil diese teilweise Preise verlangen würden, die jenseits von Gut und Böse seien.

Speziell aus Taxisicht sei es zudem nicht nachvollziehbar, dass weder die Fahrzeugfinanzierung noch die Krankenversicherung als förderbare Fixkosten anerkannt werden.

Die Krankenversicherung wird nach Eintritt in die Selbstständigkeit zwingend vorgeschrieben und der Beitrag bemisst sich jährlich an den Umsatzerlösen des Betriebs. „Aus dem Antrag des Bundes ist zu entnehmen, dass Mitgliedsbeiträge in den Fixkosten aufzunehmen sind“ argumentieren die beiden Taxiverbände und beziehen sich dabei auf Punkt 9 des Antrags. Dort werden unter anderem die Kosten für Versicherungen, Abonnements oder auch für die IHK als Fixkosten anerkannt.

„Aus Sicht des Taxigewerbes“ seien auch die Krankenversicherungsbeträge der selbständigen Taxiunternehmer*Innen zwingend als Fixkosten zu definieren. „Mit Vergabe einer Mitgliedsnummer bei der Krankenkasse erschließt sich uns die Argumentation der Versagung nicht.“ Immerhin konnte in diesem Punkt mittlerweile erreicht werden, dass der fiktive Unternehmerlohn eingerechnet werden kann.

Auch die Tatsache, dass Tilgungsraten bei einer Fahrzeugfinanzierung nicht zu den förderfähigen Fixkosten gerechnet werden dürfen, stößt bei den Vertretern des Stuttgarter bzw. Baden-Württembergischen Taxigewerbes auf Unverständnis. „Hier sehen wir überhaupt keinen Anlass zwischen Leasing und Finanzierung zu unterscheiden“, heißt es in dem Schreiben vom 9. Juli. „Leider wird uns seit vielen Jahren die Möglichkeit des Leasings durch die hohe Laufleistung überhaupt nicht angeboten, wobei kein Unterschied zwischen beiden Finanzierungsmodellen in unserem Gewerbezweig zu machen ist. Nach maximal 5 bis 6 Jahren werden die Fahrzeuge ausgetauscht (Argument Laufleistung).“

Beide Taxiverbände forderten in der Konsequenz auf die beschriebenen Unzulänglichkeiten das Baden-Württembergische Ministerium für Wirtschaft auf, bei diesen Punkten nachzujustieren, „um auch morgen die Daseinsvorsorge im Taxigewerbe gewährleisten zu können und eine Pleitewelle abzuwenden.“

Sie scheinen damit nun auch im Punkt Tilgungsraten erhört worden zu sein, denn Baden-Württemberg plant am Dienstag ein Hilfspaket für die Taxiunternehmer zu beschließen, wonach 7,5 Millionen Euro für die Tilgung der Fahrzeugraten zur Verfügung gestellt werden sollen. jh

Tags: CoronaSoforthilfeStuttgarter Taxiverband
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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