Ein Mann, der am Silvestertag nach zwei Raubtaten festgenommen wurde, konnte jetzt als der Serientäter identifiziert werden, der drei Überfälle in Duisburger Taxis begangen hatte.
Diese Meldung ist am 30.6.2023 aktualisiert worden. Siehe unten.
Es war vielleicht ein häufiger Fehler: Je mehr Überfälle erfolgreich verlaufen, desto unvorsichtiger wird mancher Täter. So auch der Mann aus Duisburg, dessen Raubüberfälle in Taxis im November und Dezember durch die Medien im Ruhrgebiet gingen.
Als Streifenpolizisten am 31. Dezember nach einem Raubüberfall auf eine Frau an einer Bushaltestelle an der Tiergartenstraße im Duisburger Dellviertel, einem Nachbar-Stadtteil von Hochfeld, einen 23-jährigen Tatverdächtigen festnahmen, stellte sich zunächst nur heraus, dass er bereits anderthalb Stunden zuvor eine weitere Frau mit einem Messer bedroht und ihr Geld geraubt hatte. Ein Richter erließ Haftbefehl wegen des Verdachts der schweren räuberischen Erpressung und eines Raubes, und die Kriminalpolizei begann zu ermitteln.
Während der zweifache Räuber in Untersuchungshaft saß, werteten die Beamten Spuren aus und stellten fest, dass sein Aussehen auch zur Täterbeschreibung aus anderen Taten passte. Sie zeigten sein Foto daraufhin auch anderen Raubopfern, darunter den zwei Taxifahrerinnen und dem Fahrer, die im November und Dezember 2022 in Duisburg-Hochfeld mit einem Messer bedroht und ausgeraubt worden waren. Wie verschiedene Medien übereinstimmend melden, hätten mehrere Zeugen den Mann auf den Fotos wiedererkannt.
Nachdem auch noch eine Spur aus einem der Taxis dem Untersuchungshäftling zugeordnet werden konnte, steht nunmehr fest, dass der Polizei ein Serientäter ins Netz gegangen ist. Er wird sich demnächst für insgesamt fünf Überfälle vor Gericht verantworten müssen. ar
Aktualisierung vom 30.6.2023:
Urteil gesprochen: Der 23-jährige Täter ist jetzt vom Landgericht Duisburg verurteilt worden. Wie Henning Bierhaus, Richter am Landgericht und Pressesprecher, gegenüber Taxi Times mitgeteilt hat, ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 80 KL 9/23 am 22.6. beendet worden. „Der Angeklagte wurde wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, Diebstahls mit Waffen und Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.“
Beitragsbild: Collage Axel Rühle