In Hausach im Ortenaukreis in Baden-Württemberg kam es im Juli letzten Jahres nach einem Zahlungsstreit zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Jetzt hat das zuständige Amtsgericht das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.
Als der Fahrgast und sein Hund in das Taxi einstiegen, sei die Frau des Taxifahrers mit an Bord gewesen und auf Anfrage des Fahrers, ob das für den Gast in Ordnung wäre, sei die Antwort „kein Problem“ gewesen. Am Fahrtziel angekommen wollte der 51-jährige Fahrgast lediglich die Hälfte des Fahrpreises von 20 Euro entrichten, da er ja nicht alleine gefahren sei.
Es sei zu einer vorerst verbalen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf der zahlungsunwillige Fahrgast den Taxifahrer mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. In der Wahrnehmung des Fahrgastes bestand die Gefahr, dass der Taxifahrer seinen Hund tritt, also hätte der diesen in einem Arm an sich gedrückt und mit der anderen Hand dem Fahrer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Er selbst habe dann die Polizei gerufen. Vor Gericht berief er sich auf „Notwehr“.
Auf Grund der Unbescholtenheit des Fahrgastes stellte das zuständige Amtsgericht das Verfahren vorläufig ein und legte eine Wiedergutmachungszahlung an den Fahrer von 500 Euro fest. Die Verfahrenskosten muss der Angeklagte auch tragen. ys
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