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Taxiruf Köln erwirkt weitere einstweilige Verfügung gegen mytaxi

von Nicola Urban
11. Dezember 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
5

mytaxi'ye karşı Köln deki Taksi Çağrı Merkezi çok sayıda ara kararname ile kendini savunuyor. Foto: Taxi Times

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Nach der einstweiligen Verfügung durch das Kölner Landgericht gegen mytaxi und Lufthansa Ende November wurde nun eine zweite einstweilige Verfügung erwirkt.

Die letzte einstweilige Verfügung hatte es mytaxi ab sofort untersagt, Rabatte in Form von „Meilen“-Gutschriften über die Lufthansa-Tochter Miles & More zu gewähren. Jetzt hat Taxiruf Köln nochmal nachgelegt und eine weitere Verfügung gegen den App-Anbieter eingereicht. Nach deren Inhalt soll es mytaxi verboten werden, in Köln ausgebrachte Beförderungsanfragen von Kunden einfach an auswärtige Taxifahrer weiter zu geben. In der Begründung heißt es: „Dieses Handeln von mytaxi birgt die Gefahr in sich, dass Fahrten von Taxifahrern durchgeführt werden, die einer viel höheren als der Kölner Taxitarifordnung unterliegen. Das würde für den Kunden, der das im Zweifel nicht weiß, einen monetären Schaden bedeuten, ohne dass er das überhaupt merkt.“

Der Kölner Taxiruf wehrt sich mit zahlreichen einstweiligen Verfügungen gegen diverse Verstöße von mytaxi.
Foto: Taxi Times

Von dem zu hohen Entgelt kassiere mytaxi dann eine ebenfalls zu hohe prozentuale Provision und partizipiere auf diese Weise auch noch selbst an den Beiträgen, die der Kunde zu Unrecht zu viel bezahlt habe.

Hintergrund der Verfügung: mytaxi vermittelt seine Auftgräge direkt an die Fahrer, unterscheidet dabei aber nicht, für welches Gebiet das vom Fahrer genutzte Taxi zuständig ist. Dadurch kann ein Fahrer, der sich beispielsweise nach einer Auswärtsfahrt in einer anderen Stadt aufhält, auch von dort Fahrtaufträge angeboten bekommen. Nimmt er diese an und führt die Fahrt mit eingeschaltenem Taxameter aus, kommt der Tarif eben jener Stadt zur Anwendung. nu

 

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

 

 

Tags: GerichtmytaxiVerfügung
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 5

  1. M.R says:
    8 Jahren her

    Unglaublich wie sich deutsche Taxi Kunden abzocken lassen. Abgeschotteter Markt, keine Liberalisierung nur stures Gewerbe das nicht offen ist für jetzt und die Zukunft. Leerfahrten sind doch auch ökologischer nonsens. Mytaxi ist doch die Antwort auf Uber! Ihr wollt doch sicher nicht Uber dann packt jetzt die Chance

    Antworten
    • Behr says:
      8 Jahren her

      Ich kann unlauteren Wettbewerb nicht deswegen gut heißen, weil ein weiterer Konkurrent noch mehr Regeln bricht.

      Antworten
    • Bründel says:
      8 Jahren her

      Tarif und Pflichtfahrgebiet hat der Gesetzgeber nicht ohne Grund erlassen.
      Verbraucherschutz.

      Antworten
  2. Daniel says:
    8 Jahren her

    Ich sage immer, keine Ahnung, Schnauze halten!Taxifahrt nach Tarif nur in meinem Pflichtfahrgebiet! Bereit halten nur da!!!

    Antworten
  3. Geert Aufderhaydn says:
    8 Jahren her

    „My Taxi ist die Antwort auf Uber“ – das ist wahrhaft nonsens: My taxi hat explizit erklärt, alle(!) lokalen Taxizentralen Europas zerschlagen zu wollen und DIE Monopolzentrale Europas werden zu wollen. Was das heißt, muß ich hier wohl keinem erklären.

    Wer für my taxi fährt, sägt mit Sicherheit am eigenen Stuhl!

    Antworten

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