Zwei aktuelle Urteile gegen junge Taxiräuber beweisen: Überfälle auf Taxi-Kollegen sind keine Kavalierdelikte. Die „Beute“ steht in keinem Verhältnis zur Strafe.
So wurden beispielsweise gestern zwei Täter vom Landshuter Landgericht zu drei Jahren bzw. zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die beiden 18- und 27-Jährigen hatten vergangenes Jahr einen Taxifahrer attackiert und ausgeraubt. Sie hatten 40 Euro erbeutet. Der Ältere der beiden muss zudem laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in eine Drogentherapieeinrichtung. Der 18-Jährige war bereits vor dem Taxiüberfall wegen schwerer Körperverletzung aufgefallen. Er stand unter offener Bewährung und hatte auch bereits ein Anti-Aggressionstraining absolviert.
Ebenfalls gestern wurden drei junge Männer am Landgericht Ravensburg zu Haftstrafen verurteilt. Sie hatten in Friedrichshafen am Bodensee insgesamt drei Taxifahrer an dunkle Stellen bestellt und dort überfallen. Alle drei wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Sie waren bei der Tat zwischen 17 und 21 Jahre alt. Der Älteste muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Ein weiterer Verurteilter muss drei Jahre ins Gefängnis. Er war nur am ersten Überfall beteiligt. Laut einem Bericht der „Schwäbischen Zeitung“ riet ihm der Richter, seine impulsive Persönlichkeit und seine Aggressionen in den Griff zu bekommen. Der dritte Täter muss für vier Jahre und drei Monate einsitzen.
Die Urteile gelten als mild und entsprachen in etwa auch den Vorschlägen des Oberstaatsanwalts. Ihm war es wichtig, ein Strafmaß zu finden, bei dem die drei jungen Männer in Zukunft keine Straftaten mehr begehen. „Wir müssen ihnen eine Perspektive geben“, zitiert die Schwäbische den Oberstaatsanwalt. jh
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