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Start Urteile

Urteil wegen zweier Taxi-Überfälle im Landkreis Ludwigsburg

von Axel Rühle
15. November 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Urteil wegen zweier Taxi-Überfälle im Landkreis Ludwigsburg
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Das Stuttgarter Landgericht hat einen Mann zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte nördlich von Stuttgart zwei Taxifahrer ausgeraubt.

Eine Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat nach nur vier Verhandlungstagen das Urteil im Prozess gegen einen Mann verhängt, der durch zwei Überfälle auf Taxifahrer in Ludwigsburg für Verunsicherung im Taxigewerbe im Raum Stuttgart gesorgt hatte.

In der Nacht zum 28. Dezember letzten Jahres war der Täter um 3 Uhr in der Stuttgarter Innenstadt in das Taxi eines damals 62-jährigen Fahrers in der Eberhardstraße gestiegen, um sich in das rund 25 Kilometer nördlich gelegene Benningen am Neckar bringen zu lassen. Am Fahrziel, einer Flüchtlingsunterkunft, zeigte das Taxameter 60,50 Euro – mehr, als der Fahrgast bei sich hatte. Er bat den Fahrer zu warten und verschwand für einige Minuten. Der Fahrer stieg aus und vertrat sich neben seinem Taxi die Beine, als der Angeklagte zurückkehrte und den Taxifahrer ohne Vorwarnung attackierte, ihm Pfefferspray ins Gesicht sprühte und ihn würgte. Anschließend nahm er dessen Einnahmen an sich und flüchtete. Der Fahrer erlitt mehrere Schürfwunden, Hämatome und Hauteinblutungen im Gesicht und verlor ein Fingerglied.

In der Nacht zum 26. Februar dieses Jahres beging der Täter einen zweiten Überfall. Wieder in der Stuttgarter Innenstadt, nicht weit vom ersten Ort entfernt, stieg er um kurz vor 1 Uhr am Leonhardsplatz in das Taxi eines damals 55-jährigen Fahrers, um sich nach Ludwigsburg am Neckar fahren zu lassen. Kurz hinter Ludwigsburg dirigierte er den Fahrer gegen 1.20 Uhr auf einen Feldweg nahe der Landesstraße zwischen Freiberg und Hoheneck. Er bedrohte ihn mit einem Klappmesser und sagte: „Gib mir alles, was du hast.“ Seine Beute bestand diesmal aus zwei Handys und Bargeld. Er floh zu Fuß über die Felder. Die Polizei konnte ihn aber gegen zwei Uhr am Bahnhof Freiberg festnehmen.

Vor Gericht berief der Angeklagte sich auf Erinnerungslücken aufgrund seiner Alkohol- und Kokainabhängigkeit, räumte beide Taten aber am zweiten Prozesstag über seinen Verteidiger grundsätzlich ein. Dabei behauptete er, sich an die Geschehnisse nicht mehr genau zu erinnern, da er vor den Überfällen jeweils Alkohol und Tabletten konsumiert hätte. Er erinnerte sich an ein Handgemenge mit dem ersten der Taxifahrer wegen des Streits um den Fahrpreis, und dass er ein Pfefferspray in der Hand hatte. Er konnte oder wollte sich aber nicht mehr daran erinnern, dem Fahrer mit Mord gedroht zu haben – vor allem, weil er nur bruchstückhaft deutsch spreche. Ihm sei es nur um das Geld des Fahrers gegangen, da er Alkohol und andere Drogen habe kaufen wollen. Auch, dass er das Taxi 30 Meter vom Tatort weggefahren haben soll, sei ihm schleierhaft, da er gar nicht Auto fahren könne.

Nur noch „ganz fragmentarische Erinnerungen“ behauptete der Täter an den zweiten Überfall zu haben, denn auch vor diesem hätte er Alkohol und andere Drogen genommen, so dass er auch dazu große Erinnerungslücken hätte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 36-Jährige Tunesier für die zwei Überfälle auf Taxifahrer im Dezember 2022 und im Februar 2023 verantwortlich ist. Mit dem Strafmaß von neuneinhalb Jahren Haft blieb es ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. ar

Beitragsbild: Amtsgericht Stuttgart; Foto: Justiz Baden-Württemberg

Tags: Gefährliche KörperverletzungHaftstrafeLandgericht StuttgartRaubüberfall
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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