Mit großer Erleichterung hat das Taxigewerbe auf das aktuelle Verbot der Rabattaktion bei Taxipreisen reagiert. Vertreter großer Taxizentralen wie auch Verbandsfunktionäre sprachen von einer richtigen Entscheidung, die vor allen den Kunden schütze.
Der Auftragsvermittler „mytaxi“ darf ab sofort keine Aktionen mehr durchführen, in denen den Kunden auf den Fahrpreis ein Rabatt gewährt wird. Das vom Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 19.1.2016 (Aktenzeichen 3-06 O 72/15) ausgesprochene Verbot gilt für ganz Deutschland. Geklagt hatte Taxi Deutschland, der Zusammenschluss verschiedener Taxizentralen in Deutschland. Finanziell unterstützt wurde das Verfahren von den Betreibern der Europa-App „taxi.eu“.
Das Gericht sah es als gegeben an, dass Preisnachlässe sowohl gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als auch gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoße. Die festgesetzten Beförderungsentgelte für eine Taxifahrt dürfen weder unterschritten- noch überschritten werden. Daran müsse sich auch mytaxi halten, auch wenn diese nur als Vermittler tätig sind. Ziel der tariflichen Preisbindung sei es, einen ruinösen Preiswettbewerb im Taxigewerbe zu verhindern, wies das Gericht in seiner Urteilsbegründung hin. Würde man die Regelung so eng auslegen, dass nur die Taxiunternehmer der Preisbindung unterliegen [und nicht die Taxizentralen], könnte dieser Zweck faktisch nicht erreicht werden. Der Preiswettbewerb würde auf diese Weise nur auf die Ebene der Taxivermittler verlagert werden. Warum dies nicht im Sinne des PBefG ist, erläutert das Gericht folgendermaßen: „Ein Preiswettbewerb der Vermittler würde sich zumindest über die Anhebung von Provisionen bzw. von Mitgliedsbeiträgen unmittelbar auf die angeschlossenen Taxiunternehmen auswirken, […] weil es nur die Taxiunternehmer sind, die die Vermittler finanzieren, die Vermittlungsleistung an sich ist für den Endkunden kostenfrei. Die Unternehmer müssten daher den Preiswettbewerb finanzieren, könnten aber gleichzeitig ihre erhöhten Kosten [aufgrund des festgelegten Taxitarifs] nicht an den Endkunden weitergeben.“ Die Folge, so das Gericht, wäre ein „ruinöser Verdrängungswettbewerb“, den der § 39 Absatz 3 des PBefG aber genau verhindern wolle.
Dieter Schlenker, Vorstand der Taxi Deutschland eG, zeigte sich von der Gerichtsentscheidung erleichtert. „Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe und Taxizentralen, denn mytaxi-Aktionen täuschen nur vor, Taxifahrten könnten billiger sein. Dabei wird der Rabatt vom finanzstarken globalen Unternehmen Daimler subventioniert. mytaxi und Daimler warten mit einer Gewinnabschöpfung einfach, bis man den Ruftaxi-Mittelstand mit seinen rund Zehntausend Arbeitsplätzen vom Markt gedrängt hat. Ist die Konkurrenz tot und die Tarifpflicht aufgeweicht, kann der Kunde nichts mehr gegen höhere Preise oder weniger Service tun.“
Auch der Taxi-Bundesverband, der mit einer eigenen Klage letztes Jahr noch vor dem Hamburger Gericht gescheitert war, hob in seinem Statement den Schutz des Taxikunden hervor. „Vermittler wie mytaxi verfügen über keine eigenen Fahrzeuge, sondern bringen lediglich Taxi und Fahrgast – und dies nur über App – zusammen. Taxizentralen dahingegen bieten die Vermittlung über alle Kommunikationswege und stellen auch die Beförderung bei besonderen Anforderungen wie dem Wunsch nach Großraumfahrzeugen, Patienten- und Rollstuhlbeförderungen sicher. Wäre es mytaxi mithilfe der rechtswidrigen Tarifverstöße gelungen, die Taxizentralen zu verdrängen, blieben die Kunden mit Sonderanforderungen als erste auf der Strecke.“
Als „guten Tag für das deutsche Taxigewerbe“ bezeichnete Hermann Waldner das Frankfurter Urteil. Damit würden wieder gleiche Bedingungen unter den Marktteilnehmern geschaffen. Außerdem sei es „Mega-Investoren nicht so einfach möglich, sich beliebig viele Kunden zu kaufen.“ Waldner, der neben seiner Taxizentrale in Berlin mit über 6.000 angeschlossenen Taxis auch die europaweit funktionierende Taxi-App taxi.eu betreibt, hatte Taxi Deutschland bei seiner Klage – wie auch schon beim erfolgreichen Verfahren gegen UberPOP 2015 – finanziell unterstützt. jh
Taxi-Bundesverband:
„Taxizentralen dahingegen bieten die Vermittlung über alle Kommunikationswege und stellen auch die Beförderung bei besonderen Anforderungen wie dem Wunsch nach Großraumfahrzeugen, Patienten- und Rollstuhlbeförderungen sicher. “
Das ist aber noch nicht alles; die o.a. Funktionen kann über kurz oder lang jede gute Software bedienen. Der wichtigste Unterschied ist m.E. die Filterfunktion einer Zentrale: sie schützt den Fahrgast vor den übelsten Fahrern und den Fahrer vor den übelsten Fahrgästen. So etwas kann nur ein Mensch aus Fleisch und Blut, der schon länger als Disponent in einer Zentrale tätig gewesen ist.
My Taxi merkt man an, daß die Initiatoren von keiner Ahnung der Branche beleckt waren, als sie ihr grandioses Start Up ins Leben riefen. In München haben sie z. B. durch Geiz, gepaart mit grossen imperialen Sprüchen die einzige Chance vertan, sich wenigstens durch Kauf einer Taxizentrale und Bindung des Personals für mind. 2 Jahre das Mindestknowhow anzueignen. So dilettieren sie weiter, bis den beiden hauptunterstützenden Konzernen der Geduldsfaden reißt.
[Hinweis der Taxi Times Redaktion: An dieser Szelle und ganz am Schluss des Kommentars haben wir einen Satz entfernt, weil er pauschalierende und beleidigende Äußerungen enthielt]
man braucht nicht nur den Kunden, sondern auch den Taxifahrer, der sie befördert. Verzweiflungsaktionen wie die bis zu „30% Vermittlingsprovisionen“ und/oder die o.a. Rabattaktion zeigen die Verunsicherung der Initiatoren. Viele Taxifahrer haben inzwischen die Nase voll und My Taxi den Rücken gekehrt.
Die Preisbindung bei Taxis ist total unangebracht. In den USA gibt es überhaupt keine Taxizentrale, aber der Taxitransport funktioniert genauso wie in Deutschland und es kann nur als eine Rechtfertigung für einen eine Lobby sein.