Auf dem Taxi- und Mietwagentag wurde auch der aktuelle Stand zur TSE/Kassensicherungsverordnung diskutiert. Dabei wurde klar, dass die Entscheidung der Finanzbehörden für eine zweijährige Nichtbeanstandungsregelung Vor- und Nachteile für die Taxi-Branche birgt.
Mit Fabian Wildmoser vom Bayerischen Landesamt für Steuern, Jürgen Weberpals von Heedfeld Taxameter & Semitron-Vertrieb, Martin Leitner von Hale Electronic und Oliver Abl von Fiskaly – cloudbasierte Fiskallösungen war viel Fachkompetenz versammelt und stand nach kurzen Impulsvorträgen den Besuchern gern Rede und Antwort zum Thema TSE. Besonders der Vortrag von Fabian Wildmoser war mit Spannung erwartet worden.
Wildmoser stellte die Thematik der Aufnahme der Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung, welche ja schon seit Ende 2016 beschlossen war, zunächst noch einmal detailliert vor und konnte so schon viele offene Fragen klären (alle Taxi-Times-Meldungen zur TSE finden Sie hier). Die technische Sicherungseinrichtung (TSE) sei dabei ein kryptographischer Schutzmantel für die Originaldatensätze aus dem Taxameter, die eine nachträgliche Änderung der Daten immer augenfällig werden lasse. Die TSE-Pflicht gelte dabei zwar nur für die so genannten EU-Taxameter gemäß der EU-Richtlinie 2014/32/EU, allerdings gehe er davon aus, dass die heute eingesetzten Taxameter dieser Vorgabe fast vollständig entsprechen.
Wildmoser klärte dabei eindeutig auf, dass die in der Verordnung formulierte Mitteilungspflicht der Taxler darüber, welches System denn verwendet werde, schon seit 2019 ausgesetzt sei, da die Finanzbehörden selber die dafür notwendige Infrastruktur noch gar nicht geschaffen hätten. Hier erwarte er aber noch für das Jahr 2024 erste Lösungsansätze. Zum Thema der Belegausgabepflicht erklärte er, dass das Kassensicherungs-Paket eigentlich erst mit der Umsetzung dieser Pflicht wirklich abgerundet werde, denn beim Fehlen eines Beleges sei dann auch Laien sofort klar, dass der fragliche Geschäftsvorfall ohne Beleg wohl auch nicht gespeichert worden sei. Da aber in der Mehrzahl der Taxis keine Drucker vorhanden seien, käme die Verpflichtung in der Branche somit leider nicht zum Tragen, da sie nur bei systemeingebundenen Druckern umgesetzt werden müsse.
In der Nichtbeanstandungsregelung ist nun festgelegt worden, dass die Taxler noch bis Ende 2025 Zeit haben, diese in Ihren Unternehmen umzusetzen. Dies gelte auch für Insika-Nutzer, denn die zwischenzeitlich diskutierte Verlängerung dieser Frist bis 2027 sei durch die nicht erfolgte Verabschiedung der zweiten Änderungsverordnung zur Abgabenordnung letztendlich nicht umgesetzt worden.
Mit vorliegenden TSE-Daten erwartet Wildmoser dann eine Vereinfachung und Beschleunigung von Außenprüfungen, aber auch von unangemeldeten Kassennachschauen mit möglicherweise vorhergehenden anonymen Testfahrten der Prüfer. Für diese Prüfungsoptionen seien die Unternehmen spätestens ab Januar 2026 verpflichtet, ihre Daten im standardisierten DSFinV-TW-Format vorzuhalten, und ein Verstoß gegen diese Verpflichtung sei mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro bewährt. Des Weiteren könnten fehlende Datensätze in diesem Format selbst für Insika-Nutzer dann zu Hinzuschätzungen führen.
Wildmoser klärte auch noch einmal eindeutig, dass die TSE Umsätze speichere und nicht nur Bareinnahmen. Umsätze, die nicht über den Taxameter abgerechnet würden (wie beispielsweise Sonderfahrten), seien dann und nur dann TSE-pflichtig, wenn sie mit einem weiteren Gerät gespeichert würden. Hier sei dann ggf. eine zweite TSE zu verwenden. Ähnliches gelte für Festpreise. Sei ein Taxameter nicht fähig, Festpreise zu registrieren, seien auch diese eben nicht TSE-pflichtig. Eine Antwort auf eine Unternehmerfrage, wie denn ein Unternehmen, welches nur 50 Prozent oder noch weniger über den Taxameter abrechne, zukünftig von einem Prüfer gewertet werde musste Wildmoser dann allerdings offen lassen, dies sei wohl abhängig vom Prüfer und der weiteren Datenlage. An dieser Stelle empfahl aber auch er noch einmal, dass sich die Unternehmen trotz der Nichtbeanstandungsregelung tunlichst sputen sollten und sich frühzeitig um eine TSE-konforme Lösung für ihren Betrieb bemühen sollten, denn Aktivitäten auf den allerletzten Drücker könnten da ansonsten schon im Voraus ein paar sehr graue Flecken auf ihrer Prüfungsweste hinterlassen.
Für die freiwillig im DSVFinV-TW-Datensatz zu speichernden Pausenzeiten erklärte Wildmoser, dass diese wohl als optionale Amtshilfe für Lohnsteueraußenprüfungen gedacht gewesen seien. Deren Eingabe werde in jedem Fall nicht zwingend eingefordert und erscheint aus heutiger Sicht wohl eher als Relikt aus vordigitaler Zeit. Die Unternehmen, die eine exakte digitale Arbeitszeitaufzeichnung inklusive der Pausen in ihrem Betrieb nutzen, haben sich inzwischen wohl schon anders aufgestellt und werden dazu nicht die Taxameter nutzen, und diejenigen, die derzeit pauschal die Pausen von der Arbeitszeit abziehen, werden diese Option wohl ebenfalls nicht nutzen.
Auf diese geballte Informationsflut folgten die Beiträge der Vertreter der technischen Lösungen, darunter Martin Leitner und Jürgen Weberpals. Leitner trug hier noch einmal den derzeitigen Entwicklungsstand im Hause HALE vor (Taxi Times hatte berichtet) und Weberpals beschränkte sich darauf, seine Kunden pauschal zu informieren, dass für sämtliche Semitron-Produkte zeitnah die notwendige TSE nachgerüstet und zeitnah auch bestellt werden könne.
Sehr spannend erscheint dagegen das Projekt der Firma Fiskaly, für die Oliver Abl eine cloudbasierte TSE-Lösung präsentierte. Man sei mit solchen Produkten für den Bereich der Gastronomie etc. am Markt und werde in Kürze auch dem Taxigewerbe eine darauf basierende Lösung präsentieren können.
Die Frage, ob und wann denn auch Wegstreckenzähler TSE-pflichtig würden, deren Antwort viele Teilnehmer mit Spannung erwarteten, blieb in diesem Panel dann leider offen, da es hier ausschließlich um die TSE-Pflicht für das Taxigewerbe gehen sollte. rw
Alle Fotos: Taxi Times
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, kann ein Prüfer handeln und schätzen, wie es ihm in den Sinn kommt. Und zwar unabhängig davon, welches System, bzw. welche Aufzeichnung der Unternehmer verwendet. Grundsätzlich scheint ganz grob zu gelten: INSIKA-Taxis sind weniger gefährdet. Es sei denn, sie haben viele Festpreisfahrten. Dann ist, trotz plausibler Nachbearbeitung der Rechnungsfahrten, der Fantasie des Prüfers keine Grenze gesetzt.
Es gibt bundesweit stadtspezifische Gutachten. Wenn man über den Durchschnitt liegt mit den gefahrenen Besetzt-Kilometern, ist eine Hinzuschätzung gesetzeswidrig, bzw rechtswidrig. Da können die Finanzbehörden hinzuschätzen, wie sie wollen, jedes Gericht zerreißt die finanzamtliche Hinzuschätzung, sobald man einen überdurchschnittlichen Wert hat und die BH plausibel ist. Insofern sollte das Säbelrasseln der Finanzbehörden eher bei den illegalen Mietwagenbetrieben und in den eigenen Reihen Erfolg haben, glaubt man den Uberfiles. Dazu kämen noch die Kirchen, Panamapapers, Paradisepapers, Cumexfiles, Wirecard, etc.pp. Da sollten die Finanzämter lieber draufschauen, anstatt die ehrlich arbeitende Bevölkerung mit ihren leeren Drohungen zu drangsalieren. Man kann gar nicht soviel essen, wie man sich dazu übergeben will, wenn man sich die Finanzskandale der letzten zwanzig Jahre anschaut. Dazu gebe ich ein Go und gehe lieber fliegen, statt mich mit solchem Blödsinn zu beschäftigen.