Wie in so vielen Städten ist der Plattformanbieter Uber auch in Braunschweig mit immer mehr Fahrzeugen sichtbar. Läuft dort alles korrekt ab und welche Auswirkungen hat das auf das Braunschweiger Taxigewerbe? Auf Anregung der SPD soll darüber in den zuständigen Gremien politisch beraten werden.
Wie aus einer Pressemeldung der Braunschweiger SPD hervorgeht, will die Fraktion in der Sitzung des städtischen Wirtschaftsausschusses am 2. September 2025 eine erste Einschätzung zur aktuellen Situation erhalten und insbesondere klären, welche ordnungsrechtlichen Fragen sich für die Stadt und die Politik ergeben.
„Uber selbst unterhält keine Fahrzeuge, sondern vermittelt formal Mietwagen an Kundinnen und Kunden“, wird Detlef Kühn, SPD-Ratsherr im Mobilitätsausschuss, in der Pressemeldung zitiert. Kühn weiter: „Für diese Art der Vermittlung gelten jedoch strenge Vorschriften nach dem Personenbeförderungsgesetz, etwa umfangreiche Dokumentationspflichten und Rückkehrpflichten nach absolvierten Fahrten.“ Offen sei, ob Uber diese Vorgaben in Braunschweig vollumfänglich einhalten könne oder sich damit möglicherweise einen Vorteil gegenüber dem etablierten Taxigewerbe verschaffe.
Sensibilisiert für diese Thematik wurden Kühn und seine Fraktionskollegen bereits im Juni dieses Jahres bei einem Gespräch mit Vertretern des Braunschweiger Taxigewerbes. „Um seriös über das weitere Vorgehen entscheiden zu können, müssen zunächst alle Rahmenbedingungen geklärt werden. Wir haben den Stein hierzu nun ins Rollen gebracht“, so Kühn.
Beitragsfoto: Die aktuelle Initaitive der Braunschweiger SPD wird auch von vertretern des örtlichen taxigewerbes unterstützt: Von links: Dietmar Vogeler, Manfred Mege, Detlef Kühn (Ratsherr der SPD-Fraktion Braunschweig) und Matthias Reiher; Foto SPD Braunschweig








Entscheidend für die Existenzsicherung des Taxigewerbes ist die klare Abgrenzung zu den illegalen Praktiken der Mietwagen.
Mietwagen sind nicht Taxi.
Nur Taxi unterliegt den 3 Kardinalpflichten des PbefG. Beförderungspflicht, Tarifpflicht, Betriebspflicht. Taxi ist die Verkehrsform gemäß PbefG, die dem Allgemeinwohl verpflichtet ist.
Um das zu gewährleisten, braucht das Taxi die auskömmlichen Tarife. Deshalb müssen die illegalen Pseudotaxis in Form von Mietwagen daran gehindert werden, dem Taxigewerbe seine Kunden durch Dumpingpreis abzuwerben.
Auch die Rückkehrpflicht ist aus oben genannten Gründen zur Abgrenzung vom Taxi ausdrücklich im PbefG vorgesehen.
Es handelt sich eben um zwei verschiedene Verkehrsformen, auf dem gemeinsamen Spielfeld der gewerblichen Personenbeförderung. Das vielbeschworene Level-Playing-Field.
)Um illegales Preisdumping zu unterbinden, gibt es das effektive Instrument das Mindestbeförderungsentgelt (MBE). Kostet die Kommunen praktisch nichts extra. Ist derzeit einfach eine entsprechende Verordnung im Rahmen ihrer kommunalen Aufgaben.
Das MBE muß aber hoch genug sein, um die illegalen Dumpingpreise zu unterbinden, die natürlich manche Kunden locken. Obwohl diese Preise bekanntlich nur mit Steuerhinterziehung und Sozialbetrug (u.a.) möglich sind.
)Um die Rückkehrpflicht durchzusetzen, braucht es dringend verbesserte kontinuierliche Auswertung der von den Mietwagenbetrieben zu liefernden Daten und deren Abgleich mit den Pflichtdaten der Plattformvermittler.
)Zur Vereinfachung dieser arbeitsaufwendigen Verwaltungsaufgabe sollten die Verwaltungen mal über ihren eigenen Schatten springen und geeignete KI einsetzen. Das dürfte wohl auch zur Arbeitsentlastung beitragen. Regeln, Gesetze sind schließlich nur so wirksam wie sie auch durchgesetzt werden.
-Dann gibt es hoffentlich eine Chance des Überlebens des Taxigewerbes und eines dann legal arbeitenden Mietwagengewerbes.
Das wollte ich den Braunschweiger Räten (und allen anderen) ans Herz legen. Als von Uber,Bolt&Co spät befallene Stadt haben sie es in der Hand, den woanders angerichteten Schaden noch zu verhindern.
Hallo,
SPD und Grüne haben die Einführung eines MBE in München 2 Jahre lang ausgearbeitet.
Hallo,
SPD und Grüne haben die Einführung eines MBE in München 2 Jahre lang vorbereitet.
Dass OB Reiter drei Tage vor der Abstimmung im Stadtrat hierüber einem MBE zugestimmt hat und einen
Tag vor der Abstimmung dies nicht mehr wollte (“ ich will keinen Schnellschuss) ist eine Frechheit,
nachdem das KVR bei 60 kontrollierten Mietwagenfirmen 59 Beanstungen hatte.
Dass die SPD ihrem eigenen Antrag dann nicht mehr gefolgt ist, liegt daran, dass es im Stadtrat nur
„offene“ Abstimmungen gibt. Herr Reiter weiß also genau, wer gegen ihn die Hand gehoben hat.
Derjenige ist halt im nächsten Stadtrat nicht mehr dabei.
Gruß
Günther Löffl
g